BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Bund

Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität — Miteinander durch Innovation (Rahmenprogramm)

Bundeszuschuss des BMFTR für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege sowie für soziale und technologische Innovationen. Förderung bis 50 Prozent für Unternehmen, bis 100 Prozent für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Förderhöhe
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Rahmenprogramm Miteinander durch Innovation fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Forschungs- und Entwicklungsprojekte für Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung und Pflege sowie soziale und technologische Innovationen für das alltägliche Umfeld. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU und Start-ups), Hochschulen sowie Forschungs- und Entwicklungsinstitute. Vorrangig gefördert werden multidisziplinäre Verbundprojekte mit akademischen Partnern, Unternehmen und Anwendern. Themenfelder sind digital unterstützte Gesundheit und Pflege, lebenswerte Räume (smart, nachhaltig, innovativ) sowie methodische und technologische Grundlagen interaktiver Technologien.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Beteiligte aus Wirtschaft und Wissenschaft arbeiten gemeinsam an Forschungsaufgaben

Rechtliche, ethische und soziale Aspekte werden angemessen berücksichtigt

Forschungsergebnisse sind nach der Fertigstellung auf eine breite Anwendung angelegt

Bei Verbundprojekten ist die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Aktuelle Bekanntmachungen beachten

    Informieren Sie sich über aktuelle Bekanntmachungen und Förderaufrufe. Antragsfristen sind in der Regel zum 15.04. und 15.10. eines Jahres.

  2. 02

    Antrag bei VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einreichen

    Reichen Sie Ihren Antrag bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH als zuständigem Projektträger ein. Das Verfahren ist zweistufig: zunächst Skizze, dann Vollantrag.

Häufige Fragen

Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU und Start-ups, Hochschulen sowie andere Forschungs- und Entwicklungsinstitute. Vorrangig werden multidisziplinär aufgestellte Verbundprojekte unter Einbindung akademischer Partner, Unternehmen und Anwender gefördert.
Welche Themenfelder werden gefördert?
Gefördert werden Vorhaben zu digital unterstützter Gesundheit und Pflege (digitale Gesundheitskompetenz, Vorsorge, Pflegeunterstützung), lebenswerten Räumen (smart, nachhaltig, innovativ) sowie methodischen und technologischen Grundlagen interaktiver Technologien.
Wie hoch ist die Förderung?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden bis zu 100 Prozent gefördert, mit einer 20-prozentigen Projektpauschale obendrauf.
Wann sind die Antragsstichtage?
Im Rahmen der Bekanntmachung KMU-innovativ Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität ist eine Antragstellung jeweils zum 15.04. und 15.10. eines Jahres möglich, zuletzt am 15.04.2027.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität — Miteinander durch Innovation (Rahmenprogramm) — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  2. [02]
    BMFTR Miteinander durch Innovation
    interaktive-technologien.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)