Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt |
| Förderquote | bis 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Rahmenprogramm Miteinander durch Innovation fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Forschungs- und Entwicklungsprojekte für Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung und Pflege sowie soziale und technologische Innovationen für das alltägliche Umfeld. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU und Start-ups), Hochschulen sowie Forschungs- und Entwicklungsinstitute. Vorrangig gefördert werden multidisziplinäre Verbundprojekte mit akademischen Partnern, Unternehmen und Anwendern. Themenfelder sind digital unterstützte Gesundheit und Pflege, lebenswerte Räume (smart, nachhaltig, innovativ) sowie methodische und technologische Grundlagen interaktiver Technologien.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Beteiligte aus Wirtschaft und Wissenschaft arbeiten gemeinsam an Forschungsaufgaben |
| Rechtliche, ethische und soziale Aspekte werden angemessen berücksichtigt |
| Forschungsergebnisse sind nach der Fertigstellung auf eine breite Anwendung angelegt |
| Bei Verbundprojekten ist die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung, bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung (Artikel 25 Absatz 5 AGVO). Hochschulen erhalten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben; bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken kommt eine Projektpauschale von 20 Prozent hinzu. Die konkreten Sätze ergeben sich aus der jeweiligen Bekanntmachung.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Bekanntmachung prüfen
Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.
- 02
Antrag beim Projektträger stellen
Antragsteller stellen den Antrag beim Projektträger VDI/VDE Innovation und Technik GmbH.
- 03
Stichtage beachten
In der Bekanntmachung KMU-innovativ Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität ist eine laufende Antragstellung zum 15.04. und 15.10. eines Jahres möglich.
Häufige Fragen
Wer kann gefördert werden?
Welche Themenfelder werden gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Wann sind die Antragsstichtage?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]BMFTR Miteinander durch Innovationinteraktive-technologien.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- [02]NRW.BANK Programmübersichtnrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.