BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Bund

Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität — Miteinander durch Innovation (Rahmenprogramm)

Bundeszuschuss des BMFTR für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege sowie für soziale und technologische Innovationen. Förderung bis 50 Prozent für Unternehmen, bis 100 Prozent für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Rahmenprogramm Miteinander durch Innovation fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Forschungs- und Entwicklungsprojekte für Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung und Pflege sowie soziale und technologische Innovationen für das alltägliche Umfeld. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU und Start-ups), Hochschulen sowie Forschungs- und Entwicklungsinstitute. Vorrangig gefördert werden multidisziplinäre Verbundprojekte mit akademischen Partnern, Unternehmen und Anwendern. Themenfelder sind digital unterstützte Gesundheit und Pflege, lebenswerte Räume (smart, nachhaltig, innovativ) sowie methodische und technologische Grundlagen interaktiver Technologien.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Beteiligte aus Wirtschaft und Wissenschaft arbeiten gemeinsam an Forschungsaufgaben
Rechtliche, ethische und soziale Aspekte werden angemessen berücksichtigt
Forschungsergebnisse sind nach der Fertigstellung auf eine breite Anwendung angelegt
Bei Verbundprojekten ist die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt

Was bekommst du konkret?

Zuschuss für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung, bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung (Artikel 25 Absatz 5 AGVO). Hochschulen erhalten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben; bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken kommt eine Projektpauschale von 20 Prozent hinzu. Die konkreten Sätze ergeben sich aus der jeweiligen Bekanntmachung.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Bekanntmachung prüfen

    Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

  2. 02

    Antrag beim Projektträger stellen

    Antragsteller stellen den Antrag beim Projektträger VDI/VDE Innovation und Technik GmbH.

  3. 03

    Stichtage beachten

    In der Bekanntmachung KMU-innovativ Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität ist eine laufende Antragstellung zum 15.04. und 15.10. eines Jahres möglich.

Häufige Fragen

Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU und Start-ups, Hochschulen sowie andere Forschungs- und Entwicklungsinstitute. Vorrangig werden multidisziplinär aufgestellte Verbundprojekte unter Einbindung akademischer Partner, Unternehmen und Anwender gefördert.
Welche Themenfelder werden gefördert?
Gefördert werden Vorhaben zu digital unterstützter Gesundheit und Pflege (digitale Gesundheitskompetenz, Vorsorge, Pflegeunterstützung), lebenswerten Räumen (smart, nachhaltig, innovativ) sowie methodischen und technologischen Grundlagen interaktiver Technologien.
Wie hoch ist die Förderung?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden bis zu 100 Prozent gefördert, mit einer 20-prozentigen Projektpauschale obendrauf.
Wann sind die Antragsstichtage?
Für die Bekanntmachung KMU-innovativ Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität bestand die letzte Möglichkeit zur Einreichung von Projektideen am 15. Oktober 2025; dort ist derzeit keine Einreichung möglich. Neue Stichtage ergeben sich jeweils aus einer neuen Bekanntmachung des BMFTR.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BMFTR Miteinander durch Innovation
    interaktive-technologien.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  2. [02]
    NRW.BANK Programmübersicht
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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