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Zuschuss Bund

1.000 Moore – Klimamoorschutz durch Wiedervernässung

Förderung für Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (5-200 Hektar). Ziel ist die dauerhafte CO2-Reduktion und der Schutz von Biodiversität. Investive und konzeptionelle Maßnahmen zur Moorrenaturierung.

Zuständig
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Programm 1.000 Moore ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung. Es zielt darauf ab, Treibhausgas-Emissionen aus Moorböden bis 2030 um fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren. Die geförderten Vorhaben sollen dauerhaft zur Reduktion von Emissionen und Bindung von CO2 in Mooren beitragen sowie zur Bewahrung und zum Schutz der moorspezifischen biologischen Vielfalt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Wiederzuvernässende Fläche zwischen 5 und 200 Hektar

Naturschutzbedeutsame Moore

Keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung

Einzelprojekt, keine Verbundprojekte

Was bekommst du konkret?

Zwei Förderschwerpunkte: (1) Orientierungsberatung zur Identifizierung geeigneter Moorflächen, inklusive gutachterlicher Vorprüfungen und Machbarkeitsstudien. (2) Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung, inklusive vorbereitende fachliche, planerische und rechtliche Vorbereitung, Umsetzung von Wiedervernässungs- und Renaturierungsmaßnahmen, naturschutzrechtliche Kompensationen und Sicherung von Nutzungsrechten.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Beratungsgespräch mit der ZUG

    Vor Antragstellung empfiehlt sich ein Vorgespräch mit dem Programm-Team der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH zur Klärung der Förderfähigkeit von Fläche und Vorhaben. Kontakt telefonisch oder per E-Mail über das Programm-Portal.

  2. 02

    Online-Antrag im ZUG-Förderportal

    Der Antrag wird über das Online-Antragsportal der ZUG eingereicht. Erforderlich sind Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Flächen-Nachweis (Eigentum oder Nutzungsrecht), naturschutzfachliche Bewertung sowie ggf. hydrologische Vorprüferkenntnisse.

  3. 03

    Prüfung durch ZUG mit fachlicher Begleitung des BfN

    Die ZUG prüft den Antrag auf förderrechtliche Voraussetzungen, das Bundesamt für Naturschutz unterstützt mit fachlicher Bewertung der naturschutzfachlichen Bedeutung der Moorfläche und der geplanten Wiedervernässungsmassnahmen.

  4. 04

    Zuwendungsbescheid

    Bei positiver Prüfung erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid mit der bewilligten Förderhöhe, Auflagen und der 20-jährigen Zweckbindungsfrist. Erst nach Bescheid darf mit dem Vorhaben begonnen werden (kein vorzeitiger Massnahmenbeginn ohne Genehmigung).

  5. 05

    Projektumsetzung mit Zwischenberichten

    Wiedervernässungsmassnahmen werden gemäß Förderbescheid umgesetzt. Zwischennachweise dokumentieren den Projektfortschritt; Mittelabrufe erfolgen nach Bedarf gegen Vorlage der Belege.

  6. 06

    Verwendungsnachweis und Monitoring

    Nach Projektabschluss ist der Verwendungsnachweis mit Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis einzureichen. Anschliessend beginnt die 20-jährige Zweckbindung — die Fläche muss als wiedervernässtes Moor erhalten bleiben und kann im Rahmen des Monitorings durch BfN/ZUG überprüft werden.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt ist ein breites Spektrum an Akteuren: Privatpersonen mit Moorflächen, Kommunen, anerkannte gemeinnützige Organisationen (z. B. Naturschutzverbände), Wasser- und Bodenverbände, öffentliche Einrichtungen sowie Unternehmen. Verbundprojekte mit mehreren Partnern werden nicht gefördert, nur Einzelprojekte.
Welche Flächengröße ist förderfähig?
Förderfähig sind Wiedervernässungsprojekte auf naturschutzbedeutsamen Moorflächen mit einer Größe zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt. Land- oder forstwirtschaftlich aktiv genutzte Flächen sind ausgeschlossen — das Programm zielt explizit auf kleine, naturschutzfachlich wertvolle Moore.
Welche Massnahmen werden gefördert?
Gefördert werden zwei Förderschwerpunkte: Orientierungsberatungen zur Identifikation geeigneter Wiedervernässungsflächen sowie die konkrete Umsetzung von Wiedervernässungs- und Renaturierungsmassnahmen. Dazu zählen Machbarkeitsstudien, hydrologische Planungen, bauliche Massnahmen zur Wiedervernässung und begleitende Monitoring-Systeme.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote richtet sich nach dem Antragsteller: bis zu 90 Prozent bei privaten Organisationen mit wirtschaftlicher Tätigkeit, bis zu 95 Prozent bei anerkannten gemeinnützigen Organisationen, nichtwirtschaftlichen privaten Akteuren, Kommunen und natürlichen Personen sowie bis zu 99 Prozent bei natürlichen Personen, denen mindestens 80 Prozent der Projektfläche gehören.
Wie hoch sind die maximalen Fördersummen?
Im Förderschwerpunkt 1 (Orientierungsberatung) sind bis zu 30.000 Euro pro Antrag möglich. Im Förderschwerpunkt 2.1 (Planung) bis zu 100.000 Euro, in 2.2 (Umsetzung) bis zu 500.000 Euro. Bei Kombination von 2.1 und 2.2 in einem Antrag sind insgesamt bis zu 600.000 Euro förderfähig.
Wie lange ist die Bindungsdauer der Fläche?
Die Zweckbindung der wiedervernässten Fläche beträgt 20 Jahre ab Projektende. Damit soll der dauerhafte ökologische und klimaschuetzende Nutzen der Massnahme gesichert werden — Rücknahme der Wiedervernässung innerhalb dieses Zeitraums führt zur Rückforderung der Förderung.
Bis wann können Anträge gestellt werden?
Anträge können im aktuellen Förderaufruf bis zum 15. Juni 2026 über das Online-Antragsportal der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden. ZUG ist als Projektträger für die Abwicklung zuständig, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) unterstützt das BMUKN bei Monitoring und Evaluation.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    1.000 Moore – Klimamoorschutz durch Wiedervernässung — Offizielle Programmseite
    bundesumweltministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  2. [02]
    BMUKN — Förderprogramm 1.000 Moore: Klimamoorschutz
    bundesumweltministerium.dePrimärquelle
  3. [03]
  4. [04]
  5. [05]
    BMUKN — Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)
    bundesumweltministerium.deFachartikel
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