Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Förderprogramm KoMoNa des Bundesumweltministeriums richtet sich an Kommunen und regionale Akteure wie Hochschulen und Unternehmen aus Braunkohleregionen, die vom Kohleausstieg betroffen sind. Die Reviere sollen zu wegweisenden Pilotregionen werden, die auf vorbildliche Weise zu einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung beitragen. Die Förderung unterstützt die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
Passt KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Sitz in Braunkohleregion (Lausitzer, Mitteldeutsch oder Rheinisches Revier)
Beitrag zu ökologischen Nachhaltigkeitszielen
In Brandenburg, Sachsen-Anhalt oder Nordrhein-Westfalen
Was bekommst du konkret?
Förderung investiver Maßnahmen wie naturnahe Gestaltung von Flächen und Gewässern, umweltfreundlicher und nachhaltiger Tourismus, sowie Umweltgerechtigkeit in Quartieren. Auch konzeptionelle Maßnahmen wie Nachhaltigkeitskonzepte, Personalstellen für Nachhaltigkeitsmanagement, Vernetzungsprojekte und Bürgerbeteiligung. Ferner außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte mit Fokus auf Jugendempowerment, Bürgerwissenschaft und nachhaltigkeitsbezogene Kampagnen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Schritt 1
Antragsteller reichen in Stufe 1 des zweistufigen Verfahrens eine Projektskizze von maximal 10 Seiten ueber das Portal easy-Online (foerderportal.bund.de/easyonline) bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein. Stichtag fuer den 4. Foerderaufruf ist der 8. September 2026.
- 02
Schritt 2
Die ZUG prueft die eingereichten Projektskizzen fachlich und formal. Bewertungskriterien sind unter anderem Modellcharakter, Beitrag zu oekologischen Nachhaltigkeitszielen, regionale Wirkung im jeweiligen Revier und Uebertragbarkeit auf andere Kommunen.
- 03
Schritt 3
Bei positivem Begutachtungsergebnis werden Antragsteller in Stufe 2 zur Einreichung eines foermlichen Vollantrags aufgefordert. Im Vollantrag werden Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan konkretisiert.
- 04
Schritt 4
Nach Pruefung des Vollantrags erteilt die ZUG den Zuwendungsbescheid. Mit dem Bescheid sind Bewilligungszeitraum, Foerderhoehe und Auflagen verbindlich festgelegt.
- 05
Schritt 5
Die Massnahme wird im bewilligten Zeitraum umgesetzt. Mittel werden auf Mittelabruf ausgezahlt. Die ZUG begleitet die Vorhaben fachlich und vernetzt die gefoerderten Kommunen untereinander.
- 06
Schritt 6
Nach Abschluss reichen Zuwendungsempfaenger einen zahlenmaessigen und sachlichen Verwendungsnachweis bei der ZUG ein. Dieser dokumentiert die zweckentsprechende Mittelverwendung sowie die erreichten Ergebnisse des Modellvorhabens.
Häufige Fragen
Wer kann Antraege fuer KoMoNa stellen?
Welche Massnahmen werden gefoerdert?
Wie hoch ist die Foerderquote bei KoMoNa?
Wer ist Projekttraeger von KoMoNa?
Welche Themen stehen im Fokus von KoMoNa?
Bis wann koennen Projektskizzen fuer den 4. Foerderaufruf eingereicht werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen — Offizielle Programmseitebundesumweltministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- [02]KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben (Projekttraeger ZUG gGmbH)z-u-g.orgRechtsgrundlage
- [03]Foerderdatenbank des Bundes – KoMoNa Programmdetailsfoerderdatenbank.deRechtsgrundlage