Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz |
| Höhe pro Monat | 205 € – 410 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Landesblindengeld Rheinland-Pfalz wird nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG) gezahlt. Es ist ein Nachteilsausgleich für blindheitsbedingte Mehrkosten und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Bei gleichzeitigem Bezug von Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung wird das Blindengeld ab Pflegegrad 2 teilweise angerechnet. Antragstellung und Bearbeitung erfolgen über die für den Wohnort zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung; die fachliche Aufsicht hat das LSJV.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Blind im Sinne des Gesetzes (Merkzeichen Bl)
Gewöhnlicher Aufenthalt in Rheinland-Pfalz
Erwachsen oder unter 18 Jahre
Erwachsen (ab 18) · Kind/Jugendlicher (unter 18)
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag bei der Kreis- oder Stadtverwaltung am Wohnort stellen.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder augenärztliches Gutachten.
- Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Landesblindengeld in Rheinland-Pfalz 2026?
Wird das Blindengeld bei Pflegebezug gekürzt?
Muss ich mein Einkommen offenlegen?
Wo stelle ich den Antrag?
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