BundesBonus
Zuschuss · bis 410 €/Mt. Land

Landesblindengeld Rheinland-Pfalz

Das Landesblindengeld in Rheinland-Pfalz ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG). Es beträgt 410 € monatlich für blinde Menschen ab dem 18. Lebensjahr und 205 € für blinde Kinder und Jugendliche. Voraussetzung ist die gesetzliche Blindheit (Merkzeichen Bl) und ein gewöhnlicher Aufenthalt in Rheinland-Pfalz; zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) über die Kreis- und Stadtverwaltungen.

Monatliche Zahlung
410 €
pro Monat
Zuständig
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Höhe pro Monat 205 € – 410 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Landesblindengeld Rheinland-Pfalz wird nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG) gezahlt. Es ist ein Nachteilsausgleich für blindheitsbedingte Mehrkosten und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Bei gleichzeitigem Bezug von Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung wird das Blindengeld ab Pflegegrad 2 teilweise angerechnet. Antragstellung und Bearbeitung erfolgen über die für den Wohnort zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung; die fachliche Aufsicht hat das LSJV.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Blind im Sinne des Gesetzes (Merkzeichen Bl)

Gewöhnlicher Aufenthalt in Rheinland-Pfalz

Erwachsen oder unter 18 Jahre

Erwachsen (ab 18) · Kind/Jugendlicher (unter 18)

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag bei der Kreis- oder Stadtverwaltung am Wohnort stellen.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder augenärztliches Gutachten.
  3. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden.
  4. Auszahlung monatlich nach Bewilligung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Landesblindengeld in Rheinland-Pfalz 2026?
Erwachsene blinde Menschen erhalten 410 € monatlich, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 205 €. Die Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig und beruht auf dem Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG).
Wird das Blindengeld bei Pflegebezug gekürzt?
Ja. Bei Bezug von Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 wird ein Anteil auf das Blindengeld angerechnet. Die Pflegeleistung selbst bleibt vollständig erhalten.
Muss ich mein Einkommen offenlegen?
Nein. Das Landesblindengeld ist ein Nachteilsausgleich und wird ohne Einkommens- oder Vermögensprüfung gezahlt — zusätzlich zu Rente oder anderen Leistungen.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung gestellt. Die fachliche Aufsicht hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV).

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