Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Kommunaler Sozialverband Sachsen |
| Höhe pro Monat | 150 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Gehörlosengeld wird nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz (LBlindG) gezahlt und ist ein Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und soll behinderungsbedingte Mehrkosten ausgleichen, die durch die eingeschränkte lautsprachliche Kommunikation entstehen.
Voraussetzung ist eine angeborene oder früh erworbene Taubheit bzw. eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwerer Störung des Spracherwerbs. Gehörlose und zugleich blinde Menschen erhalten einen deutlich höheren Kombinationsbetrag.
Die Leistung wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt.
Passt Sächsisches Gehörlosengeld zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Gl (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis
Grad der Behinderung 100 wegen Taubheit
Gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag bei der zuständigen Stelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt stellen.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Gl bzw. fachärztliches Gutachten zur Taubheit.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung, frühestens ab Antragsmonat.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Sächsisches Gehörlosengeld 2026?
Wer hat Anspruch auf Gehörlosengeld?
Wird das Gehörlosengeld auf die Rente angerechnet?
Wofür ist das Gehörlosengeld gedacht?
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