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Zuschuss · bis 50 % Land

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum Hessen

Zuschuss bis zu 15.000 EUR der WIBank Hessen für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, gefördert nach DIN 18040 Teil 2.

Max. Förderung
15.000 €
pro Antrag
Zuständig
WIBank Hessen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber WIBank Hessen
Förderhöhe bis zu 15.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Rentner

Worum geht es?

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gewährt Kostenzuschüsse für den Umbau von Wohnraum, um behinderten Menschen die eigene Haushaltsführung sowie ein selbstständiges und unabhängiges Leben zu ermöglichen. Wohngebäude und Wohnungen sollen barrierefrei erreichbar sein. Antragsberechtigt sind Verfügungsberechtigte (Eigentümer) von Wohnraum, der vom Eigentümer selbst oder von Angehörigen in gerader Linie bzw. bis zum dritten Grad in der Seitenlinie bewohnt wird. Vor Bewilligung dürfen weder Aufträge erteilt noch Arbeiten begonnen worden sein.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Selbstgenutztes Wohneigentum in Hessen

Bewohnt vom Eigentümer oder Angehörigen in gerader Linie bzw. bis zum 3. Grad Seitenlinie

Antrag vor Auftragsvergabe und Baubeginn

Bauliche Maßnahmen entsprechen vorrangig DIN 18040 Teil 2

Umbau entspricht den Bedürfnissen der behinderten Person, die die Wohnung nutzt

Maßnahmenkosten mindestens 1.500 EUR (sonst nicht förderfähig)

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 13.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    50 %
    15.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum Hessen
30.000 €

Förderfähig sind max. 30.000 €

Rechnerische Schätzung
15.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten30.000 €
  • Förderfähige Basis30.000 €
  • Zuschuss– 15.000 €
  • Dein Eigenanteil15.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei Wohnungsbauförderstelle einreichen

    Antrag auf behindertengerechten Umbau von Wohneigentum bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle stellen. Antragsformulare als PDF oder Excel zum Download verfügbar.

  2. 02

    Prüfung durch Wohnungsbauförderstelle

    Die Wohnungsbauförderstelle prüft die Antragsvoraussetzungen und leitet den Antrag bei positivem Ergebnis an die WIBank weiter.

  3. 03

    Förderzusage der WIBank

    Die WIBank übersendet nach erfolgreicher Prüfung die Förderzusage.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 EUR je Wohneinheit. Maßnahmenspezifische Höchstbeträge: Bad oder Küche 5.500 EUR, Lift-/Aufzugseinbau 6.500 EUR, sonstige Einzelmaßnahmen 3.000 EUR.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Bauliche Maßnahmen nach DIN 18040 Teil 2: Verbesserung der Freiflächen und Wege, Bewegungsfreiheit, Toiletten und Bäder, Beseitigung von Stufen und Schwellen, Rampen, Treppen, geeignete Aufzüge (z. B. Treppenschrägaufzug), kontrastreiche Bewegungsflächen, Sicherheits-Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Eigentümer und Verfügungsberechtigte von selbstgenutztem Wohnraum in Hessen, der vom Eigentümer oder von Angehörigen in gerader Linie bzw. bis zum dritten Grad in der Seitenlinie bewohnt wird.
Was wird nicht gefördert?
Die Erweiterung bestehender Wohngebäude, Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden, Maßnahmenkosten unter 1.500 EUR sowie Eigenleistungen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Bei der Wohnungsbauförderstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der der umzubauende Wohnraum liegt. Der Antrag wird dort geprüft und gegebenenfalls an die WIBank weitergeleitet.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Richtlinie behindertengerechter Umbau
    wibank.deRechtsgrundlageWIBank Hessen