Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landeswohlfahrtsverband Hessen |
| Höhe pro Monat | 236 € – 785 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Hessische Landesblindengeld wird nach dem Hessischen Blindengeldgesetz vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) gezahlt. Es ist ein Nachteilsausgleich für die durch die Blindheit entstehenden Mehrkosten und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Neben dem Blindengeld zahlt Hessen ein Taubblindengeld in erhöhter Höhe sowie ein Gehörlosengeld. Bei gleichzeitigem Bezug von Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung kann eine Anrechnung erfolgen.
Von der einkommensunabhängigen Landesleistung zu unterscheiden ist die Blindenhilfe nach SGB XII, die bedürftigkeitsabhängig ist und gegengerechnet wird.
Passt Hessisches Landesblindengeld zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis
Gewöhnlicher Aufenthalt in Hessen
Art der Sehbeeinträchtigung
Blind · Hochgradig sehbehindert
Erwachsen oder unter 18 Jahre
Erwachsen (ab 18) · Kind/Jugendlicher (unter 18)
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) stellen — Formulare auf lwv-hessen.de.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder augenärztliches Gutachten.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung, frühestens ab Antragsmonat.
- Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden können.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Hessische Landesblindengeld 2026?
Wird das Landesblindengeld auf die Rente angerechnet?
Wer zahlt das Blindengeld in Hessen?
Was ist der Unterschied zur Blindenhilfe nach SGB XII?
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