BundesBonus
Zuschuss · bis 819 €/Mt. Land

Hessisches Landesblindengeld

Das Hessische Landesblindengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen. Es beträgt 86 % der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII, das sind zurzeit monatlich 818,65 €. Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten 30 % davon, also 245,60 €; das Taubblindengeld beträgt das Doppelte des Blindengeldes, zurzeit 1.637,30 €. Kinder und Jugendliche erhalten aufgrund ihres Alters niedrigere Beträge. Voraussetzung ist das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis und ein gewöhnlicher Aufenthalt in Hessen; gezahlt wird die Leistung vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV).

Monatliche Zahlung
819 €
pro Monat
Zuständig
Landeswohlfahrtsverband Hessen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landeswohlfahrtsverband Hessen
Höhe pro Monat 246 € – 819 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Hessische Landesblindengeld wird nach dem Hessischen Blindengeldgesetz vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) gezahlt. Es ist ein Nachteilsausgleich für die durch die Blindheit entstehenden Mehrkosten und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Neben dem Blindengeld zahlt Hessen ein Taubblindengeld in erhöhter Höhe sowie ein Gehörlosengeld. Bei gleichzeitigem Bezug von Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung kann eine Anrechnung erfolgen.

Von der einkommensunabhängigen Landesleistung zu unterscheiden ist die Blindenhilfe nach SGB XII, die bedürftigkeitsabhängig ist und gegengerechnet wird.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis

Gewöhnlicher Aufenthalt in Hessen

Art der Sehbeeinträchtigung

Blind · Hochgradig sehbehindert

Erwachsen oder unter 18 Jahre

Erwachsen (ab 18) · Kind/Jugendlicher (unter 18)

Was bekommst du konkret?

Monatliche Sätze:

  • Blinde Menschen: 818,65 € — das sind 86 % der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
  • Hochgradig sehbehinderte Menschen: 245,60 € (30 % des Blindengeldes)
  • Taubblindengeld: 1.637,30 € — das Doppelte des Blindengeldes, bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gleich hoch
  • Kinder und Jugendliche erhalten beim Blindengeld aufgrund ihres Alters niedrigere Beträge; die genaue Höhe nennt der LWV Hessen im Bescheid

Volljährige blinde Menschen können den Differenzbetrag zur Blindenhilfe nach dem SGB XII bis zu 133,27 € monatlich zusätzlich als Aufstockungsleistung beantragen — die ist allerdings einkommens- und vermögensabhängig.

Leistungen der häuslichen Pflege werden nach Pflegegraden angerechnet: bei blinden und taubblinden Menschen mit 159,62 € (Pflegegrad 2) und 197,67 € (Pflegegrade 3 bis 5), bei hochgradig sehbehinderten Menschen mit 47,89 € bzw. 59,30 €.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) stellen — Formulare auf lwv-hessen.de.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder augenärztliches Gutachten.
  3. Auszahlung monatlich nach Bewilligung, frühestens ab Antragsmonat.
  4. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden können.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Hessische Landesblindengeld 2026?
Blinde Menschen erhalten zurzeit monatlich 818,65 € — das sind 86 % der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII. Hochgradig sehbehinderte Menschen bekommen 30 % davon, also 245,60 €. Das Taubblindengeld beträgt mit 1.637,30 € das Doppelte des Blindengeldes. Kinder und Jugendliche erhalten beim Blindengeld altersbedingt niedrigere Beträge; die Höhe nennt der LWV im Bescheid.
Wird das Landesblindengeld auf die Rente angerechnet?
Nein. Das Hessische Landesblindengeld ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt — zusätzlich zu Rente oder anderen Leistungen.
Wer zahlt das Blindengeld in Hessen?
Zuständig ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV). Dort wird der Antrag gestellt und die monatliche Leistung bewilligt und ausgezahlt.
Was ist der Unterschied zur Blindenhilfe nach SGB XII?
Das Landesblindengeld ist einkommensunabhängig. Die Blindenhilfe nach SGB XII ist bedürftigkeitsabhängig und wird gegen das Landesblindengeld verrechnet, sodass nicht doppelt gezahlt wird.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LWV Hessen — Blindengeld
    lwv-hessen.dePrimärquelleLandeswohlfahrtsverband Hessen
  2. [02]
    Verwaltungsportal Hessen — Landesblindengeld
    verwaltungsportal.hessen.dePrimärquelleLandeswohlfahrtsverband Hessen
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