BundesBonus
Zuschuss · bis 785 €/Mt. Land

Hessisches Landesblindengeld

Das Hessische Landesblindengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt es monatlich 785,34 € für blinde Menschen ab dem 18. Lebensjahr und 457,38 € für blinde Kinder und Jugendliche. Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten 30 % des Satzes, also 235,60 €. Voraussetzung ist das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis und ein gewöhnlicher Aufenthalt in Hessen; gezahlt wird die Leistung vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV).

Monatliche Zahlung
785 €
pro Monat
Zuständig
Landeswohlfahrtsverband Hessen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landeswohlfahrtsverband Hessen
Höhe pro Monat 236 € – 785 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Hessische Landesblindengeld wird nach dem Hessischen Blindengeldgesetz vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) gezahlt. Es ist ein Nachteilsausgleich für die durch die Blindheit entstehenden Mehrkosten und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Neben dem Blindengeld zahlt Hessen ein Taubblindengeld in erhöhter Höhe sowie ein Gehörlosengeld. Bei gleichzeitigem Bezug von Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung kann eine Anrechnung erfolgen.

Von der einkommensunabhängigen Landesleistung zu unterscheiden ist die Blindenhilfe nach SGB XII, die bedürftigkeitsabhängig ist und gegengerechnet wird.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis

Gewöhnlicher Aufenthalt in Hessen

Art der Sehbeeinträchtigung

Blind · Hochgradig sehbehindert

Erwachsen oder unter 18 Jahre

Erwachsen (ab 18) · Kind/Jugendlicher (unter 18)

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) stellen — Formulare auf lwv-hessen.de.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder augenärztliches Gutachten.
  3. Auszahlung monatlich nach Bewilligung, frühestens ab Antragsmonat.
  4. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden können.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Hessische Landesblindengeld 2026?
Erwachsene blinde Menschen erhalten seit dem 1. Juli 2025 monatlich 785,34 €, blinde Kinder und Jugendliche 457,38 €. Hochgradig sehbehinderte Menschen bekommen 235,60 € (30 % des Satzes).
Wird das Landesblindengeld auf die Rente angerechnet?
Nein. Das Hessische Landesblindengeld ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt — zusätzlich zu Rente oder anderen Leistungen.
Wer zahlt das Blindengeld in Hessen?
Zuständig ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV). Dort wird der Antrag gestellt und die monatliche Leistung bewilligt und ausgezahlt.
Was ist der Unterschied zur Blindenhilfe nach SGB XII?
Das Landesblindengeld ist einkommensunabhängig. Die Blindenhilfe nach SGB XII ist bedürftigkeitsabhängig und wird gegen das Landesblindengeld verrechnet, sodass nicht doppelt gezahlt wird.

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