BundesBonus
Zuschuss · bis 179 €/Mt. Land Aktuell bis 31.12.2026

Hessisches Gehörlosengeld

Das Hessische Gehörlosengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung zum Ausgleich gehörlosigkeitsbedingter Mehraufwendungen — etwa für Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel. Es beträgt 178,96 € monatlich. Anspruch haben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 LGlGG Personen mit beiderseitiger Taubheit oder einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit, bei denen zugleich nach der Versorgungsmedizin-Verordnung ein Grad der Behinderung von 100 festgestellt ist und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen haben.

Monatliche Zahlung
179 €
pro Monat
Zuständig
Landeswohlfahrtsverband Hessen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landeswohlfahrtsverband Hessen
Höhe pro Monat 179 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Gehörlosengeld wird nach dem Hessischen Landesgehörlosengeldgesetz (LGlGG) gezahlt und ist ein Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und soll behinderungsbedingte Mehrkosten ausgleichen, die durch die eingeschränkte lautsprachliche Kommunikation entstehen.

Voraussetzung ist Gehörlosigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 SchwbAwV: beidseitige Taubheit — oder eine beidseitige, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit, wenn daneben schwere Sprachstörungen vorliegen. Hessen verlangt zusätzlich zur Gehörlosigkeit einen Grad der Behinderung von 100: Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 LGlGG muss beiderseits Taubheit oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vorliegen UND nach der Versorgungsmedizin-Verordnung ein GdB von 100 festgestellt sein. Der Betrag ist nach § 4 Abs. 1 LGlGG auf 150 € festgesetzt und verändert sich jeweils zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang, wie sich der aktuelle Rentenwert verändert; zuletzt amtlich veröffentlicht wurden 178,96 € (Anpassung zum 1. Juli 2025). Das Gesetz ist befristet: Nach § 9 LGlGG tritt es mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Eine Verlängerung ist eingebracht, aber nicht verkündet: Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 25. August 2026 (Drucksache 21/5075) verschiebt die Befristung auf den 31. Dezember 2033 und bemisst das Gehörlosengeld künftig mit 20 Prozent der Blindenhilfe nach § 72 Abs. 2 SGB XII; der Landtag hat ihn am 2. September 2026 in erster Lesung an den Arbeits- und Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen.

Die Leistung wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Merkzeichen Gl (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis
Gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland

Was bekommst du konkret?

Monatlicher Satz:

  • Gehörlose Menschen: 178,96 €

Die Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig und wird zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt. Hessen verlangt zusätzlich zur Gehörlosigkeit einen Grad der Behinderung von 100: Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 LGlGG muss beiderseits Taubheit oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vorliegen UND nach der Versorgungsmedizin-Verordnung ein GdB von 100 festgestellt sein. Der Betrag ist nach § 4 Abs. 1 LGlGG auf 150 € festgesetzt und verändert sich jeweils zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang, wie sich der aktuelle Rentenwert verändert; zuletzt amtlich veröffentlicht wurden 178,96 € (Anpassung zum 1. Juli 2025). Das Gesetz ist befristet: Nach § 9 LGlGG tritt es mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Eine Verlängerung ist eingebracht, aber nicht verkündet: Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 25. August 2026 (Drucksache 21/5075) verschiebt die Befristung auf den 31. Dezember 2033 und bemisst das Gehörlosengeld künftig mit 20 Prozent der Blindenhilfe nach § 72 Abs. 2 SGB XII; der Landtag hat ihn am 2. September 2026 in erster Lesung an den Arbeits- und Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag bei dem Landeswohlfahrtsverband Hessen stellen.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Gl bzw. fachärztliches Gutachten zur Taubheit.
  3. Auszahlung monatlich nach Bewilligung, frühestens ab Antragsmonat.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Hessisches Gehörlosengeld 2026?
Gehörlose Menschen erhalten 178,96 € monatlich. Die Leistung ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt, zusätzlich zu Rente oder anderen Leistungen.
Wer hat Anspruch auf Gehörlosengeld?
Anspruchsberechtigt sind gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis. Das Merkzeichen setzt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 SchwbAwV keinen bestimmten Grad der Behinderung voraus: Beidseitige Taubheit genügt, ebenso eine beidseitige, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen. Beidseitige Taubheit allein ergibt einen GdB von 80.
Wird das Gehörlosengeld auf die Rente angerechnet?
Nein. Das Gehörlosengeld ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt — zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen.
Wofür ist das Gehörlosengeld gedacht?
Es soll gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten ausgleichen — etwa für Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LWV Hessen — Gehörlosengeld
    lwv-hessen.dePrimärquelleLandeswohlfahrtsverband Hessen
  2. [02]
    Hessisches Gehörlosengeld — Offizielle Programmseite
    verwaltungsportal.hessen.dePrimärquelleLandeswohlfahrtsverband Hessen
  3. [03]
    Gehörlosengeld beantragen
    verwaltungsportal.hessen.dePrimärquelleLandeswohlfahrtsverband Hessen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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