Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landeswohlfahrtsverband Hessen |
| Höhe pro Monat | 179 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Gehörlosengeld wird nach dem Hessischen Landesgehörlosengeldgesetz (LGlGG) gezahlt und ist ein Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und soll behinderungsbedingte Mehrkosten ausgleichen, die durch die eingeschränkte lautsprachliche Kommunikation entstehen.
Voraussetzung ist Gehörlosigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 SchwbAwV: beidseitige Taubheit — oder eine beidseitige, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit, wenn daneben schwere Sprachstörungen vorliegen. Hessen verlangt zusätzlich zur Gehörlosigkeit einen Grad der Behinderung von 100: Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 LGlGG muss beiderseits Taubheit oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vorliegen UND nach der Versorgungsmedizin-Verordnung ein GdB von 100 festgestellt sein. Der Betrag ist nach § 4 Abs. 1 LGlGG auf 150 € festgesetzt und verändert sich jeweils zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang, wie sich der aktuelle Rentenwert verändert; zuletzt amtlich veröffentlicht wurden 178,96 € (Anpassung zum 1. Juli 2025). Das Gesetz ist befristet: Nach § 9 LGlGG tritt es mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Eine Verlängerung ist eingebracht, aber nicht verkündet: Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 25. August 2026 (Drucksache 21/5075) verschiebt die Befristung auf den 31. Dezember 2033 und bemisst das Gehörlosengeld künftig mit 20 Prozent der Blindenhilfe nach § 72 Abs. 2 SGB XII; der Landtag hat ihn am 2. September 2026 in erster Lesung an den Arbeits- und Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen.
Die Leistung wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt.
Passt Hessisches Gehörlosengeld zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Merkzeichen Gl (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis |
| Gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland |
Was bekommst du konkret?
Monatlicher Satz:
- Gehörlose Menschen: 178,96 €
Die Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig und wird zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt. Hessen verlangt zusätzlich zur Gehörlosigkeit einen Grad der Behinderung von 100: Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 LGlGG muss beiderseits Taubheit oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vorliegen UND nach der Versorgungsmedizin-Verordnung ein GdB von 100 festgestellt sein. Der Betrag ist nach § 4 Abs. 1 LGlGG auf 150 € festgesetzt und verändert sich jeweils zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang, wie sich der aktuelle Rentenwert verändert; zuletzt amtlich veröffentlicht wurden 178,96 € (Anpassung zum 1. Juli 2025). Das Gesetz ist befristet: Nach § 9 LGlGG tritt es mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Eine Verlängerung ist eingebracht, aber nicht verkündet: Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 25. August 2026 (Drucksache 21/5075) verschiebt die Befristung auf den 31. Dezember 2033 und bemisst das Gehörlosengeld künftig mit 20 Prozent der Blindenhilfe nach § 72 Abs. 2 SGB XII; der Landtag hat ihn am 2. September 2026 in erster Lesung an den Arbeits- und Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen.
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag bei dem Landeswohlfahrtsverband Hessen stellen.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Gl bzw. fachärztliches Gutachten zur Taubheit.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung, frühestens ab Antragsmonat.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Hessisches Gehörlosengeld 2026?
Wer hat Anspruch auf Gehörlosengeld?
Wird das Gehörlosengeld auf die Rente angerechnet?
Wofür ist das Gehörlosengeld gedacht?
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- [02]Hessisches Gehörlosengeld — Offizielle Programmseiteverwaltungsportal.hessen.dePrimärquelleLandeswohlfahrtsverband Hessen
- [03]Gehörlosengeld beantragenverwaltungsportal.hessen.dePrimärquelleLandeswohlfahrtsverband Hessen
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