Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Kommunaler Sozialverband Sachsen |
| Höhe pro Monat | 100 € – 380 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Sächsische Landesblindengeld wird nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz gezahlt; zuständig ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) über die Landkreise und kreisfreien Städte. Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Eine Besonderheit in Sachsen: Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten unabhängig vom Alter ein „kleines" Blindengeld (Sehbehindertengeld) von 100 €. Blinde und zugleich gehörlose Menschen erhalten einen Zusatzbetrag von 320 €.
Bei Bezug von Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 wird das Blindengeld teilweise angerechnet — höchstens um die Hälfte gekürzt.
Passt Sächsisches Landesblindengeld zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis
Gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen
Art der Beeinträchtigung
Blind · Hochgradig sehbehindert · Blind und gehörlos
Ab 14 Jahre oder jünger
Ab 14 Jahre · Unter 14 Jahre
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag bei der zuständigen Stelle (Landkreis oder kreisfreie Stadt, z. B. Sozialamt) stellen.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder augenärztliches Gutachten.
- Pflegeleistungen angeben, da diese ab Pflegegrad 2 angerechnet werden.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Sächsische Landesblindengeld 2026?
Gibt es in Sachsen ein Sehbehindertengeld?
Wird das Blindengeld bei Pflegegrad gekürzt?
Wo stelle ich den Antrag?
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