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Zuschuss · bis 380 €/Mt. Land

Sächsisches Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche

Das Sächsische Landesblindengeld ist eine monatlich fortlaufend gewährte, pauschalierte Geldleistung nach dem Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (LBlindG). Sie steht blinden, hochgradig sehbehinderten, gehörlosen und taubblinden Menschen sowie schwerstbehinderten Kindern zu — unabhängig von Einkommen und Vermögen. Ein getrenntes Gehörlosengeld gibt es in Sachsen nicht; Gehörlose erhalten ihre Leistung aus demselben Gesetz.

Monatliche Zahlung
380 €
pro Monat
Zuständig
Kommunaler Sozialverband Sachsen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Kommunaler Sozialverband Sachsen
Höhe pro Monat 100 € – 380 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Sachsen führt die Nachteilsausgleiche für Sinnesbehinderungen in einem Gesetz: dem Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (LBlindG). Ein eigenständiges Gehörlosengeld existiert daneben nicht — gehörlose Menschen erhalten ihre Leistung aus derselben Rechtsgrundlage.

Leistungsberechtigt sind nach der Darstellung des Landes:

  • blinde Menschen
  • hochgradig sehbehinderte Menschen
  • gehörlose Menschen
  • taubblinde Menschen
  • schwerstbehinderte Kinder

Alle Leistungen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Eine jährliche Anpassung der Sätze findet nicht statt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind), Gl (gehörlos) oder TBl (taubblind)

Gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen

Art der Beeinträchtigung

Blind · Hochgradig sehbehindert · Gehörlos · Taubblind (Merkzeichen TBl) · Schwerstbehindertes Kind

Altersgruppe

Volljährig · 14 bis 17 Jahre · Unter 14 Jahre

Was bekommst du konkret?

Monatliche Sätze nach dem LBlindG:

  • volljährige blinde Menschen: 380,00 €
  • blinde Menschen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 285,00 €
  • hochgradig Sehbehinderte: 100,00 €
  • Gehörlose: 150,00 €
  • schwerstbehinderte Kinder: 120,00 €
  • taubblinde Menschen mit dem Merkzeichen TBl, also gleichzeitig blinde und gehörlose Menschen im Sinne des LBlindG: zusätzlich 320,00 €

Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.

Kürzung bei Pflege: Wer Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch nimmt oder vollstationär versorgt wird, muss mit einer Verringerung des Landesblindengeldes beziehungsweise der Blindenhilfe rechnen — das Land beziffert die zu erwartende Kürzung im Einzelfall auf bis zu 50 Prozent.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag bei der zuständigen Stelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt stellen (in der Regel das Sozialamt).
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit dem passenden Merkzeichen (Bl, Gl oder TBl) beziehungsweise ein fachärztliches Gutachten.
  3. Pflegeleistungen und stationäre Versorgung angeben, da sich die Leistung dadurch verringern kann.
  4. Auszahlung monatlich fortlaufend nach Bewilligung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Sächsische Landesblindengeld?
Volljährige blinde Menschen erhalten 380,00 € monatlich, blinde Menschen unter 14 Jahren 285,00 €. Hochgradig Sehbehinderte bekommen 100,00 €, Gehörlose 150,00 € und schwerstbehinderte Kinder 120,00 €. Taubblinde Menschen mit dem Merkzeichen TBl erhalten zusätzlich 320,00 €. Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.
Gibt es in Sachsen ein eigenes Gehörlosengeld?
Nein, kein getrenntes Gesetz: Gehörlose Menschen erhalten ihre Leistung aus dem Landesblindengeldgesetz, das ausdrücklich auch andere Nachteilsausgleiche regelt. Der Satz für Gehörlose beträgt 150,00 € monatlich, ebenfalls unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Wird die Leistung bei Pflege gekürzt?
Ja. Wer Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch nimmt oder vollstationär versorgt wird, muss mit einer Verringerung rechnen. Das Land beziffert die im Einzelfall zu erwartende Kürzung des Landesblindengeldes beziehungsweise der Blindenhilfe auf bis zu 50 Prozent.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der zuständigen Stelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gestellt (in der Regel das Sozialamt). Erforderlich ist der Nachweis über den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl.
Was bekommen hochgradig sehbehinderte Menschen?
Hochgradig Sehbehinderte erhalten 100,00 € monatlich. Der Betrag steht unabhängig vom Alter zu und ist wie alle Leistungen nach dem LBlindG einkommens- und vermögensunabhängig.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Freistaat Sachsen — Landesblindengeld
    behindern.verhindern.sachsen.dePrimärquelleKommunaler Sozialverband Sachsen
  2. [02]
    Stadt Dresden — Landesblindengeld beantragen
    dresden.dePrimärquelleKommunaler Sozialverband Sachsen
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