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Zuschuss · bis 380 €/Mt. Land

Sächsisches Landesblindengeld

Das Sächsische Landesblindengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung nach dem Landesblindengeldgesetz. Es beträgt 380 € monatlich für blinde Menschen ab dem 14. Lebensjahr und 285 € für jüngere blinde Kinder. Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten ein „kleines" Blindengeld von 100 € (Sehbehindertengeld). Blinde und zugleich gehörlose Menschen bekommen zusätzlich 320 €. Voraussetzung ist das Merkzeichen Bl und ein gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen.

Monatliche Zahlung
380 €
pro Monat
Zuständig
Kommunaler Sozialverband Sachsen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Kommunaler Sozialverband Sachsen
Höhe pro Monat 100 € – 380 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Sächsische Landesblindengeld wird nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz gezahlt; zuständig ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) über die Landkreise und kreisfreien Städte. Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Eine Besonderheit in Sachsen: Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten unabhängig vom Alter ein „kleines" Blindengeld (Sehbehindertengeld) von 100 €. Blinde und zugleich gehörlose Menschen erhalten einen Zusatzbetrag von 320 €.

Bei Bezug von Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 wird das Blindengeld teilweise angerechnet — höchstens um die Hälfte gekürzt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis

Gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen

Art der Beeinträchtigung

Blind · Hochgradig sehbehindert · Blind und gehörlos

Ab 14 Jahre oder jünger

Ab 14 Jahre · Unter 14 Jahre

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag bei der zuständigen Stelle (Landkreis oder kreisfreie Stadt, z. B. Sozialamt) stellen.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder augenärztliches Gutachten.
  3. Pflegeleistungen angeben, da diese ab Pflegegrad 2 angerechnet werden.
  4. Auszahlung monatlich nach Bewilligung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Sächsische Landesblindengeld 2026?
Blinde Menschen ab 14 Jahren erhalten 380 € monatlich, jüngere Kinder 285 €. Hochgradig sehbehinderte Menschen bekommen ein Sehbehindertengeld von 100 €, blinde und zugleich gehörlose Menschen zusätzlich 320 €.
Gibt es in Sachsen ein Sehbehindertengeld?
Ja. Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten unabhängig vom Alter ein „kleines" Blindengeld von 100 € monatlich. Es ist ebenfalls einkommens- und vermögensunabhängig.
Wird das Blindengeld bei Pflegegrad gekürzt?
Bei Bezug von Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 wird das Blindengeld teilweise angerechnet. Die Kürzung beträgt höchstens 50 % des Blindengeldes; die Pflegeleistung selbst bleibt voll erhalten.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der zuständigen Stelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gestellt (in der Regel das Sozialamt). Erforderlich ist der Nachweis über den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl.

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