Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Kommunaler Sozialverband Sachsen |
| Höhe pro Monat | 100 € – 380 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Sachsen führt die Nachteilsausgleiche für Sinnesbehinderungen in einem Gesetz: dem Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (LBlindG). Ein eigenständiges Gehörlosengeld existiert daneben nicht — gehörlose Menschen erhalten ihre Leistung aus derselben Rechtsgrundlage.
Leistungsberechtigt sind nach der Darstellung des Landes:
- blinde Menschen
- hochgradig sehbehinderte Menschen
- gehörlose Menschen
- taubblinde Menschen
- schwerstbehinderte Kinder
Alle Leistungen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Eine jährliche Anpassung der Sätze findet nicht statt.
Passt Sächsisches Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind), Gl (gehörlos) oder TBl (taubblind)
Gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen
Art der Beeinträchtigung
Blind · Hochgradig sehbehindert · Gehörlos · Taubblind (Merkzeichen TBl) · Schwerstbehindertes Kind
Altersgruppe
Volljährig · 14 bis 17 Jahre · Unter 14 Jahre
Was bekommst du konkret?
Monatliche Sätze nach dem LBlindG:
- volljährige blinde Menschen: 380,00 €
- blinde Menschen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 285,00 €
- hochgradig Sehbehinderte: 100,00 €
- Gehörlose: 150,00 €
- schwerstbehinderte Kinder: 120,00 €
- taubblinde Menschen mit dem Merkzeichen TBl, also gleichzeitig blinde und gehörlose Menschen im Sinne des LBlindG: zusätzlich 320,00 €
Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.
Kürzung bei Pflege: Wer Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch nimmt oder vollstationär versorgt wird, muss mit einer Verringerung des Landesblindengeldes beziehungsweise der Blindenhilfe rechnen — das Land beziffert die zu erwartende Kürzung im Einzelfall auf bis zu 50 Prozent.
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag bei der zuständigen Stelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt stellen (in der Regel das Sozialamt).
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit dem passenden Merkzeichen (Bl, Gl oder TBl) beziehungsweise ein fachärztliches Gutachten.
- Pflegeleistungen und stationäre Versorgung angeben, da sich die Leistung dadurch verringern kann.
- Auszahlung monatlich fortlaufend nach Bewilligung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Sächsische Landesblindengeld?
Gibt es in Sachsen ein eigenes Gehörlosengeld?
Wird die Leistung bei Pflege gekürzt?
Wo stelle ich den Antrag?
Was bekommen hochgradig sehbehinderte Menschen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Freistaat Sachsen — Landesblindengeldbehindern.verhindern.sachsen.dePrimärquelleKommunaler Sozialverband Sachsen
- [02]Stadt Dresden — Landesblindengeld beantragendresden.dePrimärquelleKommunaler Sozialverband Sachsen