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Zuschuss · bis 430 €/Mt. Land

Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesblindengeld in Mecklenburg-Vorpommern ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung nach dem Landesblindengeldgesetz. Es beträgt bis zu 430 € monatlich für blinde Menschen ab 18 Jahren und bis zu 273,05 € für blinde Kinder und Jugendliche. Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten ein Viertel davon (107,50 € ab 18 Jahren). Voraussetzung ist das Merkzeichen Bl und ein gewöhnlicher Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern.

Monatliche Zahlung
430 €
pro Monat
Zuständig
Land Mecklenburg-Vorpommern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Mecklenburg-Vorpommern
Höhe pro Monat 108 € – 430 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern wird nach dem Landesblindengeldgesetz gezahlt und gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten ein „kleines" Blindengeld (Sehbehindertengeld) in Höhe eines Viertels des Blindengeldes.

Bei Bezug von Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 wird das Blindengeld teilweise angerechnet. Bewohner stationärer Einrichtungen erhalten ein gekürztes Blindengeld, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise von öffentlichen Trägern übernommen werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Art der Sehbeeinträchtigung

Blind · Hochgradig sehbehindert

Gewöhnlicher Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern

Ab 18 oder unter 18 Jahre

Ab 18 Jahre · Unter 18 Jahre

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag bei der zuständigen Stelle (Landkreis oder kreisfreie Stadt, z. B. Landeshauptstadt Schwerin) stellen.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder augenärztliches Gutachten.
  3. Pflegeleistungen und Wohnform angeben, da diese die Höhe beeinflussen.
  4. Auszahlung monatlich nach Bewilligung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Landesblindengeld in Mecklenburg-Vorpommern 2026?
Blinde Menschen ab 18 Jahren erhalten bis zu 430 € monatlich, Kinder und Jugendliche bis 273,05 €. Hochgradig sehbehinderte Menschen bekommen ein Viertel davon — 107,50 € ab 18 Jahren bzw. 68,26 € darunter.
Gibt es in M-V ein Sehbehindertengeld?
Ja. Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten ein „kleines" Blindengeld in Höhe eines Viertels des Blindengeldes — 107,50 € (ab 18) bzw. 68,26 € (unter 18) monatlich.
Wird das Blindengeld in einer Einrichtung gekürzt?
Ja. Bewohner stationärer Einrichtungen erhalten ein gekürztes Blindengeld, wenn die Kosten ganz oder teilweise von öffentlichen Trägern übernommen werden. Auch Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 werden teilweise angerechnet.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der zuständigen Stelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gestellt (Sozialamt). Erforderlich ist der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl.

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