Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern |
| Höhe pro Monat | 108 € – 430 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern wird nach dem Landesblindengeldgesetz gezahlt und gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten ein „kleines" Blindengeld (Sehbehindertengeld) in Höhe eines Viertels des Blindengeldes.
Bei Bezug von Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 wird das Blindengeld teilweise angerechnet. Bewohner stationärer Einrichtungen erhalten ein gekürztes Blindengeld, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise von öffentlichen Trägern übernommen werden.
Passt Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Art der Sehbeeinträchtigung
Blind · Hochgradig sehbehindert
Gewöhnlicher Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern
Ab 18 oder unter 18 Jahre
Ab 18 Jahre · Unter 18 Jahre
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag bei der zuständigen Stelle (Landkreis oder kreisfreie Stadt, z. B. Landeshauptstadt Schwerin) stellen.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder augenärztliches Gutachten.
- Pflegeleistungen und Wohnform angeben, da diese die Höhe beeinflussen.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Landesblindengeld in Mecklenburg-Vorpommern 2026?
Gibt es in M-V ein Sehbehindertengeld?
Wird das Blindengeld in einer Einrichtung gekürzt?
Wo stelle ich den Antrag?
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