Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freie Hansestadt Bremen (Amt für Soziale Dienste) |
| Höhe pro Monat | 268 € – 537 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Bremer Blindengeld wird als Landespflegegeld für blinde und schwerstbehinderte Menschen gewährt. Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.
Eine Besonderheit Bremens: Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegegeld, Pflegesachleistung) werden vollständig auf das Landespflegegeld angerechnet — anders als in Ländern, die nur einen Teil anrechnen.
Antragstellung und Bearbeitung erfolgen über das Amt für Soziale Dienste in Bremen bzw. das Amt für Soziales in Bremerhaven.
Passt Bremer Blindengeld (Landespflegegeld) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind) bzw. Anerkennung als blind
Gewöhnlicher Aufenthalt in Bremen oder Bremerhaven
Erwachsen oder Kind
Erwachsen · Kind
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag beim Amt für Soziale Dienste (Bremen) bzw. Amt für Soziales (Bremerhaven) stellen.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder augenärztliches Gutachten.
- Pflegeleistungen angeben, da sie vollständig angerechnet werden.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bremer Blindengeld 2026?
Wie wirkt sich Pflegegeld auf das Bremer Blindengeld aus?
Gilt das Blindengeld auch in Bremerhaven?
Muss ich mein Einkommen offenlegen?
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