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Zuschuss · bis 172 €/Mt. Land

Thüringer Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung zum Ausgleich gehörlosigkeitsbedingter Mehraufwendungen — etwa für Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel. Es beträgt 172 € monatlich. Anspruch haben gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis (in der Regel Grad der Behinderung 100 wegen der Taubheit) und gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Land. Das Gehörlosengeld ist Teil des Thüringer Sinnesbehindertengeldes, das auch Blinde und Taubblinde umfasst.

Monatliche Zahlung
172 €
pro Monat
Zuständig
Thüringer Landesverwaltungsamt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Thüringer Landesverwaltungsamt
Höhe pro Monat 172 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Gehörlosengeld wird nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz gezahlt und ist ein Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und soll behinderungsbedingte Mehrkosten ausgleichen, die durch die eingeschränkte lautsprachliche Kommunikation entstehen.

Voraussetzung ist eine angeborene oder früh erworbene Taubheit bzw. eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwerer Störung des Spracherwerbs. Das Gehörlosengeld ist Teil des Thüringer Sinnesbehindertengeldes, das auch Blinde und Taubblinde umfasst.

Die Leistung wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Gl (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis

Grad der Behinderung 100 wegen Taubheit

Gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt stellen.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Gl bzw. fachärztliches Gutachten zur Taubheit.
  3. Auszahlung monatlich nach Bewilligung, frühestens ab Antragsmonat.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Thüringer Gehörlosengeld 2026?
Gehörlose Menschen erhalten 172 € monatlich. Die Leistung ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt, zusätzlich zu Rente oder anderen Leistungen.
Wer hat Anspruch auf Gehörlosengeld?
Anspruchsberechtigt sind gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis — in der Regel mit einem Grad der Behinderung von 100 wegen der Taubheit und einer schweren Störung des Spracherwerbs.
Wird das Gehörlosengeld auf die Rente angerechnet?
Nein. Das Gehörlosengeld ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt — zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen.
Wofür ist das Gehörlosengeld gedacht?
Es soll gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten ausgleichen — etwa für Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern.

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