BundesBonus
Zuschuss · bis 886 €/Mt. Land

Brandenburger Blindengeld (Landesteilhabegeld)

Das Brandenburger Blindengeld wird seit dem 1. Juli 2024 als Landesteilhabegeld gezahlt (früher Landespflegegeld) und ist einkommens- und vermögensunabhängig. Ab dem 1. Juli 2026 beträgt es 443,03 € monatlich für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres und 221,51 € davor. Taubblinde Menschen erhalten 886,05 €, gehörlose Menschen 135,51 €. Die Höhe wird jedes Jahr zum 1. Juli entsprechend der Rentenanpassung angepasst — erstmals 2026. Voraussetzung ist das Merkzeichen Bl bzw. TBl und ein gewöhnlicher Aufenthalt in Brandenburg.

Monatliche Zahlung
886 €
pro Monat
Zuständig
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt Brandenburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt Brandenburg
Höhe pro Monat 222 € – 886 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Brandenburger Blindengeld wird seit dem 1. Juli 2024 als Landesteilhabegeld nach dem Landesteilhabegeldgesetz (LTeilhGG) gewährt; bis zum 30. Juni 2024 hieß die Rechtsgrundlage Landespflegegeldgesetz (LPflGG). Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.

Zuständig für die Durchführung sind die Landkreise und kreisfreien Städte — der Antrag geht an das Sozialamt am Wohnort, nicht an das Landesamt für Soziales und Versorgung.

Die Höhe des Teilhabegeldes verändert sich nach § 3 Abs. 1 LTeilhGG jeweils zum 1. Juli um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert verändert; die erste Anpassung ist zum 1. Juli 2026 erfolgt. Seit dem 1. Juli 2024 besteht auch ein Anspruch in stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen — dort verringert sich das Teilhabegeld regelmäßig auf die Hälfte.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) oder TBl (taubblind)

Bl (blind) · TBl (taubblind)

Gewöhnlicher Aufenthalt in Brandenburg

Ab 18 oder unter 18 Jahre

Ab 18 Jahre · Unter 18 Jahre

Was bekommst du konkret?

Monatliche Sätze ab 1. Juli 2026:

  • Blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres: 443,03 €
  • Blinde Menschen vor Vollendung des 18. Lebensjahres: 221,51 €
  • Taubblinde Menschen: 886,05 €
  • Gehörlose Menschen: 135,51 €
  • Anspruchsberechtigte schwerbehinderte Menschen: 244,97 €

In stationären Einrichtungen verringert sich das Teilhabegeld regelmäßig auf die Hälfte. Leistungen bei häuslicher Pflege nach dem SGB XI werden bei blinden und taubblinden pflegebedürftigen Menschen mit 46 Prozent des Pflegegeldes (Pflegegrad 2) beziehungsweise 33 Prozent (Pflegegrade 3, 4 oder 5) angerechnet.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt am Wohnort stellen — die Durchführung des Landesteilhabegeldgesetzes liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. TBl.
  3. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden.
  4. Auszahlung monatlich im Voraus, frühestens ab dem Ersten des Antragsmonats.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Brandenburger Blindengeld 2026?
Ab dem 1. Juli 2026 erhalten blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 443,03 € monatlich, davor 221,51 €. Taubblinde Menschen bekommen 886,05 €, gehörlose Menschen 135,51 €. Die Leistung heißt seit dem 1. Juli 2024 Landesteilhabegeld und ist einkommensunabhängig.
Warum heißt das Blindengeld in Brandenburg Teilhabegeld?
Brandenburg hat das frühere Landespflegegeldgesetz (LPflGG) zum 1. Juli 2024 durch das Landesteilhabegeldgesetz (LTeilhGG) abgelöst. Inhaltlich ist es weiterhin der Nachteilsausgleich für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen.
Wird das Teilhabegeld jährlich erhöht?
Ja. Nach § 3 Abs. 1 LTeilhGG verändert sich die Höhe jeweils zum 1. Juli um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Die erste Anpassung ist zum 1. Juli 2026 erfolgt.
Wo stelle ich den Antrag?
Für die Durchführung des Landesteilhabegeldgesetzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Der Antrag geht an das Sozialamt am Wohnort, mit dem Schwerbehindertenausweis als Nachweis.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Verwaltungsportal Brandenburg — Blindenhilfe/Teilhabegeld
    verwaltung.brandenburg.dePrimärquelleLandesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg
  2. [02]
    DBSV — Blindengeld in Brandenburg
    dbsv.orgPrimärquelleLandesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg
  3. [03]
    Landesteilhabegeldgesetz (LTeilhGG) — § 3 Höhe des Teilhabegeldes
    bravors.brandenburg.deRechtsgrundlageLand Brandenburg (BRAVORS)
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