Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg |
| Höhe pro Monat | 213 € – 850 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Brandenburger Blindengeld wird seit dem 1. Juli 2024 als Teilhabegeld gewährt (zuvor Landespflegegeld); zuständig ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV). Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.
Die Höhe des Teilhabegeldes wird ab 2026 jedes Jahr zum 1. Juli angepasst — die Anpassung richtet sich nach dem Prozentsatz, um den sich der Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.
Bei Bezug von Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 wird das Blindengeld teilweise angerechnet; die Pflegeleistung selbst bleibt vollständig erhalten.
Passt Brandenburger Blindengeld (Teilhabegeld) zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind) oder TBl (taubblind)
Bl (blind) · TBl (taubblind)
Gewöhnlicher Aufenthalt in Brandenburg
Ab 18 oder unter 18 Jahre
Ab 18 Jahre · Unter 18 Jahre
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) stellen — auch über das Verwaltungsportal Brandenburg.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. TBl.
- Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Brandenburger Blindengeld 2026?
Warum heißt das Blindengeld in Brandenburg Teilhabegeld?
Wird das Teilhabegeld jährlich erhöht?
Wo stelle ich den Antrag?
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