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Zuschuss · bis 850 €/Mt. Land

Brandenburger Blindengeld (Teilhabegeld)

Das Brandenburger Blindengeld wird seit dem 1. Juli 2024 als Teilhabegeld gezahlt (früher Landespflegegeld) und ist einkommens- und vermögensunabhängig. Es beträgt 425 € monatlich für blinde Menschen ab dem 18. Lebensjahr und 212,50 € für blinde Kinder. Taubblinde Menschen erhalten 850 €. Die Höhe wird ab 2026 jährlich zum 1. Juli nach der Veränderung des Rentenwerts angepasst. Voraussetzung ist das Merkzeichen Bl und ein gewöhnlicher Aufenthalt in Brandenburg.

Monatliche Zahlung
850 €
pro Monat
Zuständig
Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg
Höhe pro Monat 213 € – 850 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Brandenburger Blindengeld wird seit dem 1. Juli 2024 als Teilhabegeld gewährt (zuvor Landespflegegeld); zuständig ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV). Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.

Die Höhe des Teilhabegeldes wird ab 2026 jedes Jahr zum 1. Juli angepasst — die Anpassung richtet sich nach dem Prozentsatz, um den sich der Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.

Bei Bezug von Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 wird das Blindengeld teilweise angerechnet; die Pflegeleistung selbst bleibt vollständig erhalten.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) oder TBl (taubblind)

Bl (blind) · TBl (taubblind)

Gewöhnlicher Aufenthalt in Brandenburg

Ab 18 oder unter 18 Jahre

Ab 18 Jahre · Unter 18 Jahre

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) stellen — auch über das Verwaltungsportal Brandenburg.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. TBl.
  3. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden.
  4. Auszahlung monatlich nach Bewilligung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Brandenburger Blindengeld 2026?
Blinde Menschen ab 18 Jahren erhalten 425 € monatlich, blinde Kinder 212,50 €. Taubblinde Menschen bekommen 850 €. Die Leistung heißt seit dem 1. Juli 2024 Teilhabegeld und ist einkommensunabhängig.
Warum heißt das Blindengeld in Brandenburg Teilhabegeld?
Brandenburg hat das frühere Landespflegegeld zum 1. Juli 2024 in Teilhabegeld umbenannt und neu geregelt. Inhaltlich ist es weiterhin der Nachteilsausgleich für blinde und taubblinde Menschen.
Wird das Teilhabegeld jährlich erhöht?
Ja. Ab 2026 wird die Höhe jedes Jahr zum 1. Juli angepasst — die Anpassung richtet sich nach der Veränderung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wo stelle ich den Antrag?
Zuständig ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV). Der Antrag kann auch über das Verwaltungsportal Brandenburg gestellt werden, mit dem Schwerbehindertenausweis als Nachweis.

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