BundesBonus
Zuschuss · bis 136 €/Mt. Land

Brandenburger Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung zum Ausgleich gehörlosigkeitsbedingter Mehraufwendungen — etwa für Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel. Es beträgt 135,51 € monatlich. Anspruch haben gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis (in der Regel Grad der Behinderung 100 wegen der Taubheit) und gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Land. Das Gehörlosengeld ist Teil des Landesteilhabegeldes (seit 1. Juli 2024, zuvor Landespflegegeld) und verändert sich jeweils zum 1. Juli um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert verändert — erstmals zum 1. Juli 2026.

Monatliche Zahlung
136 €
pro Monat
Zuständig
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt Brandenburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt Brandenburg
Höhe pro Monat 136 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Gehörlosengeld wird nach dem Landesteilhabegeldgesetz Brandenburg (LTeilhGG) gezahlt und ist ein Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und soll behinderungsbedingte Mehrkosten ausgleichen, die durch die eingeschränkte lautsprachliche Kommunikation entstehen.

Voraussetzung ist eine angeborene oder früh erworbene Taubheit bzw. eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwerer Störung des Spracherwerbs. Das Gehörlosengeld ist Teil des Landesteilhabegeldes (seit 1. Juli 2024, zuvor Landespflegegeld) und verändert sich jeweils zum 1. Juli um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert verändert — erstmals zum 1. Juli 2026.

Die Leistung wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Gl (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis

Grad der Behinderung 100 wegen Taubheit

Gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland

Was bekommst du konkret?

Monatlicher Satz:

  • Gehörlose Menschen: 135,51 €

Die Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig und wird zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt. Das Gehörlosengeld ist Teil des Landesteilhabegeldes (seit 1. Juli 2024, zuvor Landespflegegeld) und verändert sich jeweils zum 1. Juli um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert verändert — erstmals zum 1. Juli 2026.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag bei dem Sozialamt deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt stellen.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Gl bzw. fachärztliches Gutachten zur Taubheit.
  3. Auszahlung monatlich nach Bewilligung, frühestens ab Antragsmonat.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Brandenburger Gehörlosengeld 2026?
Gehörlose Menschen erhalten 135,51 € monatlich. Die Leistung ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt, zusätzlich zu Rente oder anderen Leistungen.
Wer hat Anspruch auf Gehörlosengeld?
Anspruchsberechtigt sind gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis — in der Regel mit einem Grad der Behinderung von 100 wegen der Taubheit und einer schweren Störung des Spracherwerbs.
Wird das Gehörlosengeld auf die Rente angerechnet?
Nein. Das Gehörlosengeld ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt — zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen.
Wofür ist das Gehörlosengeld gedacht?
Es soll gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten ausgleichen — etwa für Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LASV — Gehörlosengeld
    verwaltung.brandenburg.dePrimärquelleLandesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg
  2. [02]
    Gehörlosengeld beantragen
    verwaltung.brandenburg.dePrimärquelleLandesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg
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