BundesBonus
Zuschuss · bis 69 €/Mt. Land

Gehörlosengeld Sachsen-Anhalt

Das Gehörlosengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung zum Ausgleich gehörlosigkeitsbedingter Mehraufwendungen — etwa für Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel. Es beträgt 69,32 € monatlich. Anspruch haben gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis und gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Land. Das Merkzeichen Gl setzt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 SchwbAwV keinen bestimmten Grad der Behinderung voraus; beidseitige Taubheit ergibt für sich einen GdB von 80.

Monatliche Zahlung
69 €
pro Monat
Zuständig
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt
Höhe pro Monat 69 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Gehörlosengeld wird nach dem Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt (BliGG) gezahlt und ist ein Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und soll behinderungsbedingte Mehrkosten ausgleichen, die durch die eingeschränkte lautsprachliche Kommunikation entstehen.

Voraussetzung ist Gehörlosigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 SchwbAwV: beidseitige Taubheit — oder eine beidseitige, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit, wenn daneben schwere Sprachstörungen vorliegen. Der Satz ändert sich nach § 1 Abs. 4 Satz 3 LBliGG jeweils zum 1. Juli um den Rentenanpassungssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung — 2026 waren das 4,24 % (Rentenwert 40,79 € auf 42,52 €). Das Landesgesetz spricht dort vom Anpassungssatz "für die neuen Bundesländer"; seit der Angleichung des Rentenwerts zum 1. Juli 2023 ist das derselbe Satz wie im übrigen Bundesgebiet, § 255a SGB VI ist weggefallen.

Die Leistung wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Merkzeichen Gl (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis
Gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland

Was bekommst du konkret?

Monatlicher Satz:

  • Gehörlose Menschen: 69,32 €

Die Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig und wird zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt. Der Satz ändert sich nach § 1 Abs. 4 Satz 3 LBliGG jeweils zum 1. Juli um den Rentenanpassungssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung — 2026 waren das 4,24 % (Rentenwert 40,79 € auf 42,52 €). Das Landesgesetz spricht dort vom Anpassungssatz "für die neuen Bundesländer"; seit der Angleichung des Rentenwerts zum 1. Juli 2023 ist das derselbe Satz wie im übrigen Bundesgebiet, § 255a SGB VI ist weggefallen.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag bei dem Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit stellen.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Gl bzw. fachärztliches Gutachten zur Taubheit.
  3. Auszahlung monatlich nach Bewilligung, frühestens ab Antragsmonat.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Gehörlosengeld Sachsen-Anhalt 2026?
Gehörlose Menschen erhalten 69,32 € monatlich. Die Leistung ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt, zusätzlich zu Rente oder anderen Leistungen.
Wer hat Anspruch auf Gehörlosengeld?
Anspruchsberechtigt sind gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis. Das Merkzeichen setzt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 SchwbAwV keinen bestimmten Grad der Behinderung voraus: Beidseitige Taubheit genügt, ebenso eine beidseitige, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen. Beidseitige Taubheit allein ergibt einen GdB von 80.
Wird das Gehörlosengeld auf die Rente angerechnet?
Nein. Das Gehörlosengeld ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt — zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen.
Wofür ist das Gehörlosengeld gedacht?
Es soll gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten ausgleichen — etwa für Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LAS — Gehörlosengeld
    las.sachsen-anhalt.dePrimärquelleLandesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt
  2. [02]
    Gehörlosengeld beantragen
    buerger.sachsen-anhalt.dePrimärquelleLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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