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Zuschuss · bis 480 €/Mt. Land

Blindengeld Sachsen-Anhalt

Das Blindengeld in Sachsen-Anhalt ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz (LBliGG). Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2026 beträgt es 479,96 € monatlich für Erwachsene und 333,32 € für Minderjährige. Hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen erhalten 69,32 €. Die Sätze ändern sich jeweils zum 1. Juli um den Rentenanpassungssatz, den die Bundesregierung für die neuen Bundesländer ermittelt — 2026 waren das 4,24 %. Zuständig ist seit dem 1. April 2026 das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit.

Monatliche Zahlung
480 €
pro Monat
Zuständig
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt
Höhe pro Monat 69 € – 480 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Blindengeld Sachsen-Anhalt wird nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz (LBliGG) gezahlt; zuständig ist seit dem 1. April 2026 das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit. Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Eine Besonderheit: Die Höhe des Blinden- und Gehörlosengeldes ändert sich nach § 1 Abs. 4 Satz 3 LBliGG jedes Jahr zum 1. Juli um den Rentenanpassungssatz, den die Bundesregierung für die neuen Bundesländer ermittelt. Im Jahr 2026 betrug dieser Anpassungssatz 4,24 % — daher die Sprünge gegenüber dem Vorjahr.

Neben dem Blindengeld zahlt Sachsen-Anhalt auch ein Gehörlosengeld. Bei Bezug von Pflegeleistungen kann eine Anrechnung erfolgen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Art der Sehbeeinträchtigung

Blind · Hochgradig sehbehindert

Gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen-Anhalt

Erwachsen oder minderjährig

Erwachsen · Minderjährig

Was bekommst du konkret?

Monatliche Sätze mit Wirkung ab 1. Juli 2026 (§ 1 Abs. 4 LBliGG):

  • Erwachsene: 479,96 €
  • Minderjährige: 333,32 €
  • Hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen: 69,32 €

Die Sätze ändern sich jeweils zum 1. Juli um den Rentenanpassungssatz für die neuen Bundesländer; 2026 betrug er 4,24 %. Bei Bezug von Pflegeleistungen kann eine Anrechnung erfolgen.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit stellen. Zuständig für die Durchführung des Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld (BliGG) ist nach § 6 Absatz 1 seit dem 1. April 2026 das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit; es ist an die Stelle des Landesverwaltungsamts getreten.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder augenärztliches Gutachten.
  3. Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
  4. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden können.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Blindengeld in Sachsen-Anhalt 2026?
Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2026 erhalten Erwachsene monatlich 479,96 €, Minderjährige 333,32 €. Hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen bekommen 69,32 €. Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 4 LBliGG.
Warum ändert sich das Blindengeld jedes Jahr?
Nach § 1 Abs. 4 Satz 3 LBliGG ändert sich die Höhe des Blinden- und Gehörlosengeldes jeweils zum 1. Juli um den Rentenanpassungssatz, den die Bundesregierung für die neuen Bundesländer ermittelt. Im Jahr 2026 betrug dieser Anpassungssatz 4,24 %.
Ist das Blindengeld einkommensabhängig?
Nein. Das Blindengeld nach dem LBliGG wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt — als Nachteilsausgleich zusätzlich zu Rente oder anderen Leistungen.
Wo stelle ich den Antrag?
Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit. Nach § 6 Absatz 1 des Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld ist es seit dem 1. April 2026 für die Durchführung zuständig und an die Stelle des Landesverwaltungsamts getreten. Erforderlich ist der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt — Blinden-/Gehörlosengeld
    las.sachsen-anhalt.dePrimärquelleLandesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt
  2. [02]
    Sachsen-Anhalt — Blindengeld beantragen
    buerger.sachsen-anhalt.dePrimärquelleLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
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