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Zuschuss · bis 460 €/Mt. Land

Blindengeld Sachsen-Anhalt

Das Blindengeld in Sachsen-Anhalt ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz (LBliGG). Seit dem 1. Juli 2025 beträgt es 460,44 € monatlich für blinde Menschen ab 14 Jahren und 319,76 € für jüngere. Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten 66,50 €. Die Sätze werden jährlich zum 1. Juli nach der Rentenanpassungsrate für die neuen Länder angepasst. Zuständig ist das Landesverwaltungsamt.

Monatliche Zahlung
460 €
pro Monat
Zuständig
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Höhe pro Monat 67 € – 460 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Blindengeld Sachsen-Anhalt wird nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz (LBliGG) gezahlt; zuständig ist das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale). Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Eine Besonderheit: Die Höhe des Blinden- und Gehörlosengeldes ändert sich jedes Jahr zum 1. Juli um die Rentenanpassungsrate, die der Bund für die gesetzliche Rentenversicherung in den neuen Bundesländern festlegt.

Neben dem Blindengeld zahlt Sachsen-Anhalt auch ein Gehörlosengeld. Bei Bezug von Pflegeleistungen kann eine Anrechnung erfolgen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Art der Sehbeeinträchtigung

Blind · Hochgradig sehbehindert

Gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen-Anhalt

Ab 14 oder unter 14 Jahre

Ab 14 Jahre · Unter 14 Jahre

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt stellen (Referat Schwerbehindertenrecht, Halle/Saale).
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder augenärztliches Gutachten.
  3. Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
  4. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden können.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Blindengeld in Sachsen-Anhalt 2026?
Blinde Menschen ab 14 Jahren erhalten seit dem 1. Juli 2025 monatlich 460,44 €, jüngere 319,76 €. Hochgradig sehbehinderte Menschen bekommen 66,50 €. Die Sätze werden jährlich zum 1. Juli angepasst.
Warum ändert sich das Blindengeld jedes Jahr?
In Sachsen-Anhalt wird das Blinden- und Gehörlosengeld jedes Jahr zum 1. Juli um die Rentenanpassungsrate angepasst, die der Bund für die gesetzliche Rentenversicherung in den neuen Bundesländern festlegt.
Ist das Blindengeld einkommensabhängig?
Nein. Das Blindengeld nach dem LBliGG wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt — als Nachteilsausgleich zusätzlich zu Rente oder anderen Leistungen.
Wo stelle ich den Antrag?
Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Referat Schwerbehindertenrecht) in Halle/Saale. Erforderlich ist der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl.

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