Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt |
| Höhe pro Monat | 67 € – 460 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Blindengeld Sachsen-Anhalt wird nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz (LBliGG) gezahlt; zuständig ist das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale). Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Eine Besonderheit: Die Höhe des Blinden- und Gehörlosengeldes ändert sich jedes Jahr zum 1. Juli um die Rentenanpassungsrate, die der Bund für die gesetzliche Rentenversicherung in den neuen Bundesländern festlegt.
Neben dem Blindengeld zahlt Sachsen-Anhalt auch ein Gehörlosengeld. Bei Bezug von Pflegeleistungen kann eine Anrechnung erfolgen.
Passt Blindengeld Sachsen-Anhalt zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Art der Sehbeeinträchtigung
Blind · Hochgradig sehbehindert
Gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen-Anhalt
Ab 14 oder unter 14 Jahre
Ab 14 Jahre · Unter 14 Jahre
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt stellen (Referat Schwerbehindertenrecht, Halle/Saale).
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder augenärztliches Gutachten.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
- Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden können.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Blindengeld in Sachsen-Anhalt 2026?
Warum ändert sich das Blindengeld jedes Jahr?
Ist das Blindengeld einkommensabhängig?
Wo stelle ich den Antrag?
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