BundesBonus
Zuschuss · bis 183 €/Mt. Land

Berliner Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung zum Ausgleich gehörlosigkeitsbedingter Mehraufwendungen — etwa für Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel. Es beträgt 182,64 € monatlich. Anspruch haben gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis (in der Regel Grad der Behinderung 100 wegen der Taubheit) und gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Land. Der Betrag entspricht 20 % der Blindenhilfe; Anspruch besteht ab dem 1. Geburtstag bei früh erworbener Taubheit.

Monatliche Zahlung
183 €
pro Monat
Zuständig
Land Berlin (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Berlin (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung)
Höhe pro Monat 183 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Gehörlosengeld wird nach dem Berliner Landespflegegeldgesetz (LPflGG) gezahlt und ist ein Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und soll behinderungsbedingte Mehrkosten ausgleichen, die durch die eingeschränkte lautsprachliche Kommunikation entstehen.

Voraussetzung ist eine angeborene oder früh erworbene Taubheit bzw. eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwerer Störung des Spracherwerbs. Der Betrag entspricht 20 % der Blindenhilfe; Anspruch besteht ab dem 1. Geburtstag bei früh erworbener Taubheit.

Die Leistung wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Gl (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis

Grad der Behinderung 100 wegen Taubheit

Gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag bei dem zuständigen Bezirksamt (Sozialamt) stellen.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Gl bzw. fachärztliches Gutachten zur Taubheit.
  3. Auszahlung monatlich nach Bewilligung, frühestens ab Antragsmonat.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Berliner Gehörlosengeld 2026?
Gehörlose Menschen erhalten 182,64 € monatlich. Die Leistung ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt, zusätzlich zu Rente oder anderen Leistungen.
Wer hat Anspruch auf Gehörlosengeld?
Anspruchsberechtigt sind gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis — in der Regel mit einem Grad der Behinderung von 100 wegen der Taubheit und einer schweren Störung des Spracherwerbs.
Wird das Gehörlosengeld auf die Rente angerechnet?
Nein. Das Gehörlosengeld ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt — zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen.
Wofür ist das Gehörlosengeld gedacht?
Es soll gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten ausgleichen — etwa für Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern.

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