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Zuschuss · bis 685 €/Mt. Land

Saarländisches Blindengeld (Teilhabegeld)

Das Saarländische Blindengeld wird als Teilhabegeld gezahlt und ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen. Seit Januar 2026 beträgt es monatlich 460 € für volljährige blinde Menschen und 327 € für minderjährige. Taubblinde Menschen erhalten 685 € (volljährig) bzw. 486 € (minderjährig). Voraussetzung ist das Merkzeichen Bl bzw. TBl und ein gewöhnlicher Aufenthalt im Saarland. Ab 2028 wird die Leistung an die Rentenentwicklung gekoppelt.

Monatliche Zahlung
685 €
pro Monat
Zuständig
Land Saarland (Landesamt für Soziales)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Saarland (Landesamt für Soziales)
Höhe pro Monat 327 € – 685 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Saarländische Blindengeld wird als Teilhabegeld nach dem saarländischen Teilhabegeldgesetz gewährt. Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.

Zum Januar 2026 wurde der Nachteilsausgleich um jeweils 10 € monatlich erhöht; zudem wurde ein erhöhtes Taubblindengeld eingeführt.

Ab 2028 sieht das Gesetz eine Dynamisierung vor: Die Leistungen werden dann an die Entwicklung des Rentenwerts gekoppelt und jährlich angepasst.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) oder TBl (taubblind)

Bl (blind) · TBl (taubblind)

Gewöhnlicher Aufenthalt im Saarland

Volljährig oder minderjährig

Volljährig (ab 18) · Minderjährig (unter 18)

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim zuständigen Landesamt für Soziales bzw. der Kommune stellen.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. TBl.
  3. Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
  4. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden können.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Saarländische Blindengeld 2026?
Volljährige blinde Menschen erhalten seit Januar 2026 monatlich 460 €, minderjährige 327 €. Taubblinde Menschen bekommen 685 € (volljährig) bzw. 486 € (minderjährig). Die Sätze stiegen zum Januar 2026 um jeweils 10 €.
Wird das Blindengeld im Saarland künftig automatisch erhöht?
Ab 2028 sieht das Gesetz eine Dynamisierung vor: Das Teilhabegeld für blinde und taubblinde Menschen wird dann an die Entwicklung des Rentenwerts gekoppelt und jährlich angepasst.
Ist das Blindengeld einkommensabhängig?
Nein. Das Saarländische Blindengeld wird als Nachteilsausgleich ohne Einkommens- oder Vermögensprüfung gezahlt, zusätzlich zu anderen Leistungen wie der Rente.
Was bekommen taubblinde Menschen?
Taubblinde Menschen erhalten ein erhöhtes Teilhabegeld von 685 € monatlich (volljährig) bzw. 486 € (minderjährig). Voraussetzung ist das Merkzeichen TBl im Schwerbehindertenausweis.

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