Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Saarland (Landesamt für Soziales) |
| Höhe pro Monat | 327 € – 685 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Saarländische Blindengeld wird als Teilhabegeld nach dem saarländischen Teilhabegeldgesetz gewährt. Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.
Zum Januar 2026 wurde der Nachteilsausgleich um jeweils 10 € monatlich erhöht; zudem wurde ein erhöhtes Taubblindengeld eingeführt.
Ab 2028 sieht das Gesetz eine Dynamisierung vor: Die Leistungen werden dann an die Entwicklung des Rentenwerts gekoppelt und jährlich angepasst.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind) oder TBl (taubblind)
Bl (blind) · TBl (taubblind)
Gewöhnlicher Aufenthalt im Saarland
Volljährig oder minderjährig
Volljährig (ab 18) · Minderjährig (unter 18)
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag beim zuständigen Landesamt für Soziales bzw. der Kommune stellen.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. TBl.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
- Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden können.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Saarländische Blindengeld 2026?
Wird das Blindengeld im Saarland künftig automatisch erhöht?
Ist das Blindengeld einkommensabhängig?
Was bekommen taubblinde Menschen?
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