BundesBonus
Zuschuss · bis 685 €/Mt. Land

Saarländisches Blindengeld (Teilhabegeld)

Das Saarländische Blindengeld wird als Teilhabegeld gezahlt und ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen. Nach dem Stand ab 1. Januar 2026 beträgt es monatlich 460 € für blinde Menschen ab 18 Jahre und 327 € für blinde Menschen unter 18 Jahre. Taubblinde Menschen erhalten 685 € (ab 18 Jahre) bzw. 486 € (unter 18 Jahre). Voraussetzung ist das Merkzeichen Bl bzw. TBl und ein gewöhnlicher Aufenthalt im Saarland. Das Landesamt für Soziales kündigt weitere Erhöhungen in den kommenden Jahren an.

Monatliche Zahlung
685 €
pro Monat
Zuständig
Land Saarland (Landesamt für Soziales)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Saarland (Landesamt für Soziales)
Höhe pro Monat 327 € – 685 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Saarländische Blindengeld wird als Teilhabegeld nach dem Gesetz zur Förderung der Teilhabe blinder und taubblinder Menschen im Saarland gewährt. Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.

Zum Januar 2026 wurde der Nachteilsausgleich um jeweils 10 € monatlich erhöht; zudem gibt es ein erhöhtes Taubblindengeld. Die Anpassung des Rentenwerts zum 1. Juli 2026 hat die saarländischen Sätze nicht verändert — sie stehen als feste Beträge im Gesetz.

Das Landesamt für Soziales weist darauf hin, dass die Beträge in den kommenden Jahren erhöht werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) oder TBl (taubblind)

Bl (blind) · TBl (taubblind)

Gewöhnlicher Aufenthalt im Saarland

Volljährig oder minderjährig

Volljährig (ab 18) · Minderjährig (unter 18)

Was bekommst du konkret?

Monatliche Sätze, Stand ab 1. Januar 2026:

  • Blinde Menschen ab 18 Jahre: 460 €
  • Blinde Menschen unter 18 Jahre: 327 €
  • Taubblinde Menschen ab 18 Jahre: 685 €
  • Taubblinde Menschen unter 18 Jahre: 486 €

Gleichartige Leistungen werden angerechnet, ebenso teilweise Leistungen bei häuslicher Pflege nach den §§ 36 bis 38 SGB XI. Das Teilhabegeld verringert sich außerdem bei Aufenthalt in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung, wenn die Kosten ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln oder von einer privaten Pflegeversicherung getragen werden.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim zuständigen Landesamt für Soziales bzw. der Kommune stellen.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. TBl.
  3. Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
  4. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden können.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Saarländische Blindengeld 2026?
Nach dem Stand ab 1. Januar 2026 erhalten blinde Menschen ab 18 Jahre monatlich 460 €, unter 18 Jahre 327 €. Taubblinde Menschen bekommen 685 € (ab 18 Jahre) bzw. 486 € (unter 18 Jahre). Die Sätze stiegen zum Januar 2026 um jeweils 10 €.
Wird das Blindengeld im Saarland künftig erhöht?
Das Landesamt für Soziales schreibt dazu, dass die Beträge in den kommenden Jahren erhöht werden. Ein Termin oder ein konkreter Betrag steht dort nicht — anders als in Ländern mit Rentenwert-Kopplung ergibt sich die nächste Erhöhung im Saarland nicht automatisch aus der Rentenanpassung.
Ist das Blindengeld einkommensabhängig?
Nein. Das Saarländische Blindengeld wird als Nachteilsausgleich ohne Einkommens- oder Vermögensprüfung gezahlt, zusätzlich zu anderen Leistungen wie der Rente. Zusätzlich kann Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden — die ist bedürftigkeitsabhängig und deckt die Differenz zum Teilhabegeld.
Was bekommen taubblinde Menschen?
Taubblinde Menschen erhalten ein erhöhtes Teilhabegeld von 685 € monatlich (ab 18 Jahre) bzw. 486 € (unter 18 Jahre). Voraussetzung ist das Merkzeichen TBl im Schwerbehindertenausweis.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    DBSV — Blindengeld-Übersicht (Saarland)
    dbsv.orgPrimärquelleLand Saarland (Landesamt für Soziales)
  2. [02]
    DBSV Sichtweisen — Blindengeld Saarland 2026
    sichtweisen-online.orgPrimärquelleLand Saarland (Landesamt für Soziales)
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