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Zuschuss · bis 644 €/Mt. Land

Thüringer Sinnesbehindertengeld (Blindengeld)

Das Thüringer Sinnesbehindertengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz. Blinde Menschen erhalten 472 € monatlich, gehörlose Menschen 172 €; taubblinde Menschen bekommen den Blindensatz zuzüglich 172 €. Die Leistung gleicht behinderungsbedingte Mehraufwendungen aus, unabhängig vom Alter. Voraussetzung ist das jeweilige Merkzeichen und ein gewöhnlicher Aufenthalt in Thüringen; zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Monatliche Zahlung
644 €
pro Monat
Zuständig
Thüringer Landesverwaltungsamt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Thüringer Landesverwaltungsamt
Höhe pro Monat 172 € – 644 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Thüringer Sinnesbehindertengeld wird nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz gezahlt und fasst die Nachteilsausgleiche für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen zusammen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Blinde Menschen erhalten den vollen Satz, gehörlose Menschen einen niedrigeren Betrag; taubblinde Menschen bekommen den Blindensatz plus einen Zuschlag.

Bei Bezug von Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 kann eine teilweise Anrechnung erfolgen. Zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl, TBl oder Gl

Bl (blind) · TBl (taubblind) · Gl (gehörlos)

Gewöhnlicher Aufenthalt in Thüringen

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt stellen — auch über das Serviceportal Thüringen oder das zuständige Landratsamt.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl, TBl bzw. Gl.
  3. Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
  4. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden können.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Thüringer Sinnesbehindertengeld 2026?
Blinde Menschen erhalten 472 € monatlich, gehörlose Menschen 172 €. Taubblinde Menschen bekommen den Blindensatz zuzüglich 172 €, also insgesamt 644 €. Die Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Wer hat Anspruch auf das Sinnesbehindertengeld?
Anspruchsberechtigt sind blinde (Merkzeichen Bl), taubblinde (TBl) und gehörlose (Gl) Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Wird das Sinnesbehindertengeld auf die Rente angerechnet?
Nein. Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt, zusätzlich zu Rente oder anderen Leistungen.
Wo stelle ich den Antrag?
Zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Der Antrag kann auch über das Serviceportal Thüringen oder das zuständige Landratsamt eingereicht werden, mit dem Schwerbehindertenausweis als Nachweis.

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