Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Höhe pro Monat | ab 172 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Thüringen führt kein getrenntes Blindengeld und kein getrenntes Gehörlosengeld. Beides ist im Sinnesbehindertengeld nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) zusammengefasst — eine Leistung, ein Antrag, gestaffelte Sätze je nach Beeinträchtigung.
Das Land beschreibt die Leistung so: „Als blinde, gehörlose oder taubblinde Menschen, erhalten Sie zum Ausgleich der durch Ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Sinnesbehindertengeld. Ihr Einkommen und Vermögen werden dabei nicht angerechnet."
Taubblind im Sinne des Gesetzes ist, wer wegen einer Störung der Hörfunktion einen Grad der Behinderung von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 anerkannt bekommen hat.
Anspruch haben auch blinde, gehörlose oder taubblinde Menschen, die als Grenzgänger oder Entsandte zwischen Thüringen und einem anderen EU-Mitgliedstaat pendeln. Leistungen, die nach anderen Rechtsvorschriften demselben Ausgleichszweck dienen, werden auf das Sinnesbehindertengeld angerechnet.
Passt Thüringer Sinnesbehindertengeld zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind), Gl (gehörlos) oder TBl (taubblind)
Bl (blind) · TBl (taubblind) · Gl (gehörlos)
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Thüringen
Was bekommst du konkret?
Monatliche Sätze seit dem 1. Juli 2023:
- Blinde Menschen: 472 €
- Gehörlose Menschen: 172 €
- Taubblinde Menschen: der Blindensatz erhöht sich um 172 €
In einer stationären Einrichtung verringert sich das Sinnesbehindertengeld für blinde und gehörlose Menschen auf 107,62 €; für taubblinde Menschen erhöht sich dieser Betrag auf 215,24 €.
Bei Geld-, Sach- oder Kombinationsleistungen der häuslichen Pflege verringert sich das Sinnesbehindertengeld für blinde und taubblinde Menschen bei Pflegegrad 2 auf 215,23 € und bei den Pflegegraden 3 bis 5 auf 150,45 €; für taubblinde Menschen erhöhen sich diese Beträge um jeweils 172 €. Gehörlose Menschen erhalten unabhängig vom Pflegegrad 172 €.
Leistungen, die nach anderen Rechtsvorschriften demselben Ausgleichszweck dienen, werden angerechnet.
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag beim örtlich zuständigen Landratsamt beziehungsweise bei der kreisfreien Stadt stellen — dort wird der Antrag auf Gewährung von Sinnesbehindertengeld entgegengenommen.
- Antragsformulare finden sich im Internet beim Thüringer Landesverwaltungsamt sowie im Zentralen Thüringer Formularservice.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl, Gl beziehungsweise TBl.
- Pflegeleistungen und stationäre Unterbringung angeben, da sich der Satz dadurch verringert.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Thüringer Sinnesbehindertengeld?
Gibt es in Thüringen ein eigenes Gehörlosengeld?
Wird das Sinnesbehindertengeld auf die Rente angerechnet?
Wo stelle ich den Antrag?
Was ändert sich bei Pflegegrad oder im Heim?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Serviceportal Thüringen — Sinnesbehindertengeld beantragenbuerger.thueringen.dePrimärquelleThüringer Landesverwaltungsamt
- [02]DBSV — Blindengeld in Thüringendbsv.orgPrimärquelleThüringer Landesverwaltungsamt