Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Höhe pro Monat | 172 € – 644 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Thüringer Sinnesbehindertengeld wird nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz gezahlt und fasst die Nachteilsausgleiche für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen zusammen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Blinde Menschen erhalten den vollen Satz, gehörlose Menschen einen niedrigeren Betrag; taubblinde Menschen bekommen den Blindensatz plus einen Zuschlag.
Bei Bezug von Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 kann eine teilweise Anrechnung erfolgen. Zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Passt Thüringer Sinnesbehindertengeld (Blindengeld) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl, TBl oder Gl
Bl (blind) · TBl (taubblind) · Gl (gehörlos)
Gewöhnlicher Aufenthalt in Thüringen
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt stellen — auch über das Serviceportal Thüringen oder das zuständige Landratsamt.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl, TBl bzw. Gl.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
- Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden können.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Thüringer Sinnesbehindertengeld 2026?
Wer hat Anspruch auf das Sinnesbehindertengeld?
Wird das Sinnesbehindertengeld auf die Rente angerechnet?
Wo stelle ich den Antrag?
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