BundesBonus
Zuschuss · bis 450 €/Mt. Land

Schleswig-Holsteinisches Landesblindengeld

Das Landesblindengeld in Schleswig-Holstein ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlGG). Seit dem 1. April 2026 beträgt es monatlich 350 € für blinde Menschen ab 18 Jahren, 250 € für blinde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und 450 € für taubblinde Menschen. Bestandsbezieher erhielten 2026 zusätzlich eine einmalige Sonderzahlung von 75 €. Voraussetzung ist das Merkzeichen Bl bzw. TBl und ein ordentlicher Wohnsitz in Schleswig-Holstein.

Monatliche Zahlung
450 €
pro Monat
Zuständig
Land Schleswig-Holstein
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Schleswig-Holstein
Höhe pro Monat 250 € – 450 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Schleswig-Holsteinische Landesblindengeld wird nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlGG) gezahlt und gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus. Es ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Der Landtag hat zum 1. April 2026 eine Erhöhung um 25 € monatlich beschlossen; zusätzlich erhielten Bestandsbezieher eine einmalige Sonderzahlung von 75 €, sodass die Anhebung effektiv ab Januar 2026 wirkt.

Taubblinde Menschen erhalten einen erhöhten Satz. Bei Bezug von Pflegeleistungen kann eine Anrechnung erfolgen.

Schnell-Check

Passt Schleswig-Holsteinisches Landesblindengeld zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) oder TBl (taubblind)

Bl (blind) · TBl (taubblind)

Ordentlicher Wohnsitz in Schleswig-Holstein

Erwachsen oder unter 18 Jahre

Erwachsen (ab 18) · Kind/Jugendlicher (unter 18)

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim Kreis oder der kreisfreien Stadt (Sozialamt) stellen.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. TBl.
  3. Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
  4. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden können.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Landesblindengeld in Schleswig-Holstein 2026?
Seit dem 1. April 2026 erhalten erwachsene blinde Menschen 350 € monatlich, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 250 € und taubblinde Menschen 450 €. Der Satz wurde zum 1. April 2026 um 25 € angehoben.
Gab es 2026 eine Sonderzahlung?
Ja. Bestandsbezieher, die am Stichtag anspruchsberechtigt waren, erhielten 2026 eine einmalige Sonderzahlung von 75 €, sodass die Erhöhung effektiv ab Januar 2026 wirkt.
Bekommen taubblinde Menschen mehr?
Ja. Taubblinde Menschen erhalten einen erhöhten Satz von 450 € monatlich gegenüber 350 € für blinde Erwachsene.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird beim Kreis oder der kreisfreien Stadt (Sozialamt) gestellt. Erforderlich ist der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. TBl.

Mehr zu Schleswig-Holsteinisches Landesblindengeld und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Teilen
Merken