Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Höhe pro Monat | 250 € – 450 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Schleswig-Holsteinische Landesblindengeld wird nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlGG) gezahlt und gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus. Es ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Der Landtag hat zum 1. April 2026 eine Erhöhung um 25 € monatlich beschlossen; zusätzlich erhielten Bestandsbezieher eine einmalige Sonderzahlung von 75 €, sodass die Anhebung effektiv ab Januar 2026 wirkt.
Taubblinde Menschen erhalten einen erhöhten Satz. Bei Bezug von Pflegeleistungen kann eine Anrechnung erfolgen.
Passt Schleswig-Holsteinisches Landesblindengeld zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind) oder TBl (taubblind)
Bl (blind) · TBl (taubblind)
Ordentlicher Wohnsitz in Schleswig-Holstein
Erwachsen oder unter 18 Jahre
Erwachsen (ab 18) · Kind/Jugendlicher (unter 18)
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag beim Kreis oder der kreisfreien Stadt (Sozialamt) stellen.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. TBl.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
- Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden können.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Landesblindengeld in Schleswig-Holstein 2026?
Gab es 2026 eine Sonderzahlung?
Bekommen taubblinde Menschen mehr?
Wo stelle ich den Antrag?
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