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Zuschuss · bis 450 €/Mt. Land

Schleswig-Holsteinisches Landesblindengeld

Das Landesblindengeld in Schleswig-Holstein ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlGG). Seit dem 1. April 2026 beträgt es monatlich 350 € für blinde Menschen ab 18 Jahren, 250 € für blinde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und 450 € für taubblinde Menschen. Wer am 28. Januar 2026 leistungsberechtigt war, erhält 2026 zusätzlich einmalig eine Sonderzahlung von 75 €. Voraussetzung ist das Merkzeichen Bl bzw. TBl und ein ordentlicher Wohnsitz in Schleswig-Holstein.

Monatliche Zahlung
450 €
pro Monat
Zuständig
Land Schleswig-Holstein
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Schleswig-Holstein
Höhe pro Monat 250 € – 450 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Schleswig-Holsteinische Landesblindengeld wird nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlGG) gezahlt und gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus. Es ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Seit dem 1. April 2026 gelten erhöhte Sätze. Zusätzlich erhalten blinde und taubblinde Menschen, die am 28. Januar 2026 leistungsberechtigt waren, im Jahr 2026 einmalig eine Sonderzahlung von 75 €.

Taubblinde Menschen erhalten einen erhöhten Satz. Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften — etwa der Pflegeversicherung nach dem SGB XI — werden auf das Blindengeld angerechnet. Das Blindengeld wird nur auf Antrag gewährt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) oder TBl (taubblind)

Bl (blind) · TBl (taubblind)

Ordentlicher Wohnsitz in Schleswig-Holstein

Erwachsen oder unter 18 Jahre

Erwachsen (ab 18) · Kind/Jugendlicher (unter 18)

Was bekommst du konkret?

Monatliche Sätze (seit 1. April 2026):

  • Blinde Menschen ab 18 Jahren: 350 €
  • Blinde Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren): 250 €
  • Taubblinde Menschen: 450 €

Blinde und taubblinde Menschen, die am 28. Januar 2026 leistungsberechtigt waren, erhalten 2026 einmalig eine Sonderzahlung von 75 €. Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften — etwa der Pflegeversicherung nach dem SGB XI — werden auf das Blindengeld angerechnet.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim Kreis oder der kreisfreien Stadt (Sozialamt) stellen.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. TBl.
  3. Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
  4. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden können.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Landesblindengeld in Schleswig-Holstein 2026?
Seit dem 1. April 2026 erhalten erwachsene blinde Menschen 350 € monatlich, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 250 € und taubblinde Menschen 450 €. Der Satz wurde zum 1. April 2026 um 25 € angehoben.
Gab es 2026 eine Sonderzahlung?
Ja. Blinde und taubblinde Menschen, die am 28. Januar 2026 leistungsberechtigt waren, erhalten im Jahr 2026 einmalig eine Sonderzahlung von 75 €.
Bekommen taubblinde Menschen mehr?
Ja. Taubblinde Menschen erhalten einen erhöhten Satz von 450 € monatlich gegenüber 350 € für blinde Erwachsene.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird beim Kreis oder der kreisfreien Stadt (Sozialamt) gestellt. Erforderlich ist der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. TBl.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Land Schleswig-Holstein — Blindengeld und Blindenhilfe
    schleswig-holstein.dePrimärquelleLand Schleswig-Holstein
  2. [02]
    DBSV — Blindengeld-Erhöhung 2026
    dbsv.orgPrimärquelleLand Schleswig-Holstein
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