Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Zentrum Bayern Familie und Soziales |
| Höhe pro Monat | 243 € – 1.618 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Bayerische Blindengeld wird nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gezahlt. Es ist ein Nachteilsausgleich, der die durch die Blindheit entstehenden Mehrkosten pauschal abdeckt — etwa für Vorlesekräfte, Assistenz, Hilfsmittel oder Mobilität.
Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt. Bei gleichzeitigem Bezug von Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung wird das Blindengeld jedoch teilweise angerechnet.
Die Höhe ist an die Blindenhilfe nach SGB XII gekoppelt und wird regelmäßig angepasst.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis
Gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern
Art der Sehbeeinträchtigung
Blind · Hochgradig sehbehindert · Taubblind
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bayerische Blindengeld 2026?
Wird das Blindengeld auf Einkommen oder Rente angerechnet?
Was passiert bei gleichzeitigem Bezug von Pflegegeld?
Wo stelle ich den Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]ZBFS — Bayerisches Blindengeldzbfs.bayern.dePrimärquelleZentrum Bayern Familie und Soziales
- [02]Bayerisches Blindengeld — Offizielle Programmseitezbfs.bayern.dePrimärquelleZentrum Bayern Familie und Soziales
- [03]ZBFS — Antrag Bayerisches Blindengeldzbfs.bayern.dePrimärquelleZentrum Bayern Familie und Soziales
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