BundesBonus
Zuschuss · bis 30 % Land

Regionalkultur – Förderung Spielstätten historischer Heimatschauspiele in Bayern

Der Freistaat Bayern bezuschusst Neubau, Umbau, Sanierung und technische Ausstattung von Spielstätten für historische Heimatschauspiele mit bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in Bayern, darunter Vereine, Kommunen, Verbände und Stiftungen; die Maßnahme muss überregionalen Bezug haben. Zuwendungsfähig sind Baukosten samt technischer Einbauten, Personal- und Sachausgaben sowie unentgeltliche Arbeitsleistungen. Der Antrag ist vor Maßnahmebeginn zu stellen.

Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderquote bis 30 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm Regionalkultur stärkt Heimat- und Traditionsbewusstsein in Bayern. Gefördert werden Investitionen beim Neubau, Umbau, der Erweiterung oder Sanierung von Spielstätten für historische Heimatschauspiele, einschließlich Veranstaltungs- und Probenräume sowie Freilichtbühnen. Ebenfalls förderfähig ist der Erwerb eines Gebäudes mit notwendigen Umbau- oder Instandsetzungsmaßnahmen, wenn dadurch ein Neubau entbehrlich wird.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Heimatpflegerische Initiative mit überregionalem Bezug
Spielstätte für historisches Heimatschauspiel (Veranstaltungs-/Probenraum oder Freilichtbühne)
Projekt in Bayern ansässig
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Maßnahmebeginn

    Gefördert werden nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden; die Antragstellung ist vor Maßnahmebeginn erforderlich.

  2. 02

    Überregionaler Bezug

    Die Maßnahmen müssen einen überregionalen Bezug haben.

  3. 03

    Höhere Fördersätze möglich

    Höhere Fördersätze können bei herausragender Bedeutung und besonderem staatlichem Interesse gewährt werden.

Häufige Fragen

Wer kann eine Förderung erhalten?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnort, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in Bayern, insbesondere Vereine, Kommunen, Verbände, Stiftungen und Privatpersonen.
Welche Kosten sind förderfähig?
Zuwendungsfähig sind Baukosten einschließlich technischer Einbauten, Personalausgaben, Sachausgaben, Reisekosten nach Bayerischem Reisekostengesetz und allgemeine Organisationskosten (bis zu 10% der übrigen Ausgaben). Unentgeltliche Arbeitsleistungen können als fiktive Ausgaben anerkannt werden.
Wie hoch ist die maximale Förderquote?
Der Fördersatz beträgt bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei herausragender Bedeutung und besonderem staatlichem Interesse können im Einzelfall höhere Fördersätze gewährt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Bayerische Gesetze und Verordnungen
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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