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Bayerisches Modernisierungsprogramm Mietwohnraum in Bayern

Zinsgünstige Darlehen und ergänzende Zuschüsse der BayernLabo für Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden und Pflegeeinrichtungen in Bayern. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, plus Zuschüsse von bis zu 300 EUR/m² (allgemein) und bis zu 200 EUR/m² (Nachhaltigkeit), jeweils höchstens 25 Prozent des Darlehens.

Zuständig
BayernLabo
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber BayernLabo
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Im Rahmen des Bayerischen Modernisierungsprogramms vergibt die BayernLabo zinsgünstige Kapitalmarktdarlehen für förderfähige Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen. Darlehensempfänger können — unabhängig von der Rechtsform — Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen sein. Eine Förderung kommt nur in Betracht, soweit die EU-rechtlichen Voraussetzungen zur Vermeidung von Überkompensation erfüllt sind.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Mindestens 3 Mietwohnungen oder 8 zugelassene stationäre Pflegeplätze
Modernisierungskosten im Durchschnitt mindestens 5.000 EUR je Wohnung/Pflegeplatz
Zu erwartende Mieterhöhung sozialverträglich
Gebäude im Freistaat Bayern
Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher des Gebäudes
Antrag vor Beginn des Bauvorhabens gestellt
Wohnungen und Pflegeplätze entsprechen nach der Modernisierung heute allgemein üblichen Wohnbedürfnissen
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Baubeginn stellen

    Die Fördermittel müssen vor Beginn des zu fördernden Bauvorhabens bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle beantragt werden.

  2. 02

    Bewilligungsstelle kontaktieren

    Zuständig sind die Bezirksregierung, die Landeshauptstadt München oder die Städte Nürnberg und Augsburg. Diese entscheiden eigenverantwortlich über jeden Förderantrag. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Formulare und weitere Auskünfte.

  3. 03

    Förderantrag prüfen lassen

    Bei Fragen zu Fördervoraussetzungen, Höhe der Förderung, technischen Fragen und Fragen zur Wohnungs- und Belegungsbindung ist die zuständige Bewilligungsstelle anzusprechen.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen — unabhängig von der Rechtsform.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Allgemeiner Zuschuss von bis zu 300 EUR je m² Wohnfläche. Für besonders nachhaltige Vorhaben zusätzlich ein Nachhaltigkeitszuschuss von bis zu 200 EUR je m² Wohnfläche. Beide Zuschüsse betragen jeweils höchstens 25 Prozent des Darlehens; die Gesamtförderung ist auf 100 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?
Bis zu 60 Prozent vergleichbarer Neubaukosten (in Einzelfällen bis 75 Prozent), mindestens 5.000 EUR im Durchschnitt je Wohnung oder Pflegeplatz. Das Darlehen kann grundsätzlich bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Welche Zinsbindung ist wählbar?
Wahlweise 10 oder 20 Jahre. Die BayernLabo fördert mit einem zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen; es gilt der Zinssatz am Tag des Darlehensangebotes.
Wo wird der Antrag gestellt?
Bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle: Bezirksregierung, Landeshauptstadt München oder den Städten Nürnberg und Augsburg. Der Antrag muss vor Beginn des Bauvorhabens vorliegen.
Wie alt muss das Gebäude sein?
Das Gebäude muss in der Regel mindestens 15 Jahre alt sein und mindestens drei Mietwohnungen oder mindestens acht zugelassene stationäre Pflegeplätze umfassen. Werden Maßnahmen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) durchgeführt – allein oder zusammen mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) oder den in der Anlage der Richtlinie genannten Maßnahmen –, genügt es, wenn das Gebäude am 31. Dezember des Jahres der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist.
Welche Bindungen geht der Vermieter ein?
Innerhalb der ersten zehn Jahre nach Abschluss der baulichen Maßnahmen müssen zur Neuvermietung frei werdende Mietwohnungen an Interessenten aus dem begünstigten Personenkreis vermietet werden (Belegungsbindung). Zusätzlich muss die zu erwartende Mieterhöhung sozialverträglich sein.
Gibt es eine Frist für die Bewerbung?
Ja. Für 2027 gibt es in der bayerischen Wohnraumförderung für Mietwohnraum ein Jahresbauprogramm, in das auch das Modernisierungsprogramm fällt. Projektträger bewerben sich bei der zuständigen Bewilligungsstelle um die Aufnahme; Bewerbungsende für das Jahresbauprogramm 2027 ist der 15. Oktober 2026. Das Bewerbungsformular stellt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bereit. Die genannten Konditionen gelten für diese Bewerbung vorbehaltlich des Inkrafttretens der neuen Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaus in Bayern.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Aktuelle Zinsinformation Mietwohnraum
    bayernlabo.dePrimärquelleBayernLabo
  3. [03]
    Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
    stmb.bayern.dePrimärquelleBayernLabo

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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