Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | BayernLabo |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Im Rahmen des Bayerischen Modernisierungsprogramms vergibt die BayernLabo zinsgünstige Kapitalmarktdarlehen für förderfähige Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen. Darlehensempfänger können — unabhängig von der Rechtsform — Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen sein. Eine Förderung kommt nur in Betracht, soweit die EU-rechtlichen Voraussetzungen zur Vermeidung von Überkompensation erfüllt sind.
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Welche Bedingungen gelten?
8 Pflicht-Kriterien
Gebäude in der Regel mindestens 15 Jahre alt (bei Maßnahmen nach BEG EM: 5 Jahre)
Mindestens 3 Mietwohnungen oder 8 zugelassene stationäre Pflegeplätze
Modernisierungskosten im Durchschnitt mindestens 5.000 EUR je Wohnung/Pflegeplatz
Zu erwartende Mieterhöhung sozialverträglich
Belegungsbindung an begünstigten Personenkreis für 10 Jahre
Gebäude im Freistaat Bayern
Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher des Gebäudes
Antrag vor Beginn des Bauvorhabens gestellt
Was bekommst du konkret?
Darlehen grundsätzlich bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Modernisierungskosten bis zu 60 Prozent (in begründeten Einzelfällen bis 75 Prozent) vergleichbarer Neubaukosten, mindestens 5.000 EUR im Durchschnitt je Wohnung oder Pflegeplatz. Allgemeiner Zuschuss bis zu 300 EUR je m² Wohnfläche. Zusätzlicher Zuschuss (Nachhaltigkeit) bis zu 200 EUR je m² Wohnfläche bei besonders nachhaltigen Vorhaben. Beide Zuschüsse betragen jeweils höchstens 25 Prozent des Darlehens; die Gesamtförderung darf 100 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Zinsbindung wahlweise 10 oder 20 Jahre.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag vor Baubeginn stellen
Die Fördermittel müssen vor Beginn des zu fördernden Bauvorhabens bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle beantragt werden.
- 02
Bewilligungsstelle kontaktieren
Zuständig sind die Bezirksregierung, die Landeshauptstadt München oder die Städte Nürnberg und Augsburg. Diese entscheiden eigenverantwortlich über jeden Förderantrag. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Formulare und weitere Auskünfte.
- 03
Förderantrag prüfen lassen
Bei Fragen zu Fördervoraussetzungen, Höhe der Förderung, technischen Fragen und Fragen zur Wohnungs- und Belegungsbindung ist die zuständige Bewilligungsstelle anzusprechen.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?
Welche Zinsbindung ist wählbar?
Wo wird der Antrag gestellt?
Wie alt muss das Gebäude sein?
Welche Bindungen geht der Vermieter ein?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bayerisches Modernisierungsprogramm Mietwohnraum — Offizielle Programmseitebayernlabo.dePrimärquelleBayernLabo
- [02]Aktuelle Zinsinformation Mietwohnraumbayernlabo.dePrimärquelleBayernLabo
- [03]Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehrstmb.bayern.dePrimärquelleBayernLabo
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.