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Förderungen in Regensburg

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Regensburg verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

91 Förderungen · Stadt Regensburg

Was gilt in Regensburg konkret?

Regionale Kennzahlen für Regensburg
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe V erhöhte Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 152.610 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2024 2.880 im Schnitt 318 € pro Monat bewilligt

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024

Mit Mietstufe V zählt die Region zu den teureren Wohnlagen. Die Wohngeldverordnung unterstellt ein überdurchschnittliches Mietniveau, weshalb die anrechenbaren Höchstbeträge deutlich steigen. Das wirkt sich unmittelbar auf die mögliche Zuschusshöhe aus, insbesondere bei größeren Haushalten. Wer bisher knapp keinen Anspruch hatte und in eine solche Region zieht, kann durch die veränderte Obergrenze anspruchsberechtigt werden.

Als kreisfreie Stadt führt die Kommune die Antragsbearbeitung selbst. Zuständig ist damit die Stadtverwaltung; ein Umweg über eine Kreisbehörde entfällt. Das verkürzt in der Praxis den Weg zwischen Antrag und Bescheid.

Die amtliche Wohngeldstatistik weist für 2024 rund 2.880 bewilligte Haushalte aus, im Durchschnitt 318 € monatlich. Der Einzelfall kann davon deutlich abweichen — maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete.

Erste Anlaufstelle vor Ort ist Regensburg . Dort erfährst du, welche Unterlagen konkret verlangt werden und ob ein Online-Antrag möglich ist.

Welche Gemeinden liegen im Umland von Regensburg?

Die Übersicht zeigt 24 Gemeinden im näheren Umkreis, sortiert nach Luftlinie zum Ortsmittelpunkt. Am nächsten liegt Lappersdorf (4,2 km) ; die einwohnerstärkste unter ihnen ist Regenstauf mit 16.318 Einwohnern . Kreisgrenzen spielen für die Auswahl keine Rolle — maßgeblich ist die Entfernung.

Gemeinden im Umkreis von Regensburg mit Luftlinie, Einwohnerzahl und Wohngeld-Mietstufe
GemeindeLuftlinieEinwohnerWohngeld-Mietstufe
Lappersdorf4,2 km 13.419III
Pentling4,8 km 6.328II
Tegernheim5,3 km 5.570II
Sinzing5,4 km 7.332II
Zeitlarn7 km 5.463II
Obertraubling7 km 8.779II
Barbing7,1 km 5.861II
Neutraubling7,7 km 14.224IV
Donaustauf7,8 km 4.357II
Pettendorf8,7 km 3.438II
Bad Abbach9,6 km 12.545III
Wenzenbach10,1 km 8.757II
Nittendorf10,3 km 8.920II
Köfering10,8 km 2.847II
Kreuther Forst11,6 km II
Thalmassing11,9 km 3.581II
Mintraching12 km 5.020II
Regenstauf12,3 km 16.318II
Pielenhofen12,4 km 1.661II
Alteglofsheim12,8 km 3.171II
Bernhardswald13,7 km 5.366II
Wolfsegg13,9 km 1.515II
Deuerling14,4 km 1.953II
Bach a.d.Donau14,8 km 1.932II

Einwohner: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts · Mietstufen nach der Anlage zur Wohngeldverordnung · Entfernungen sind Luftlinien zwischen Ortsmittelpunkten, keine Fahrstrecken.

91 Förderungen in Regensburg

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Zuschuss Bund

Elterngeld

Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

bis zu 1.800 €

Zuschuss Land

Frauenhäuser - Förderung in Bayern

Staatliche Zuwendungen für Frauenhäuser in Bayern, die Frauen und ihre Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt aufnehmen und beraten. Festbetragsfinanzierung für Personalkosten bis zu 533.997 EUR jährlich.

bis zu 533.997 €

Zuschuss Land

Landarztprämie

Finanzielle Ausgleichsleistung für Ärzte und Psychotherapeuten, die sich im ländlichen Raum niederlassen oder ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen. Bis zu 60.000 Euro für Ärzte, bis zu 20.000 Euro für Psychotherapeuten.

bis zu 60.000 €

Zuschuss Land

Interventionsstellen - Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen

Bayern fördert Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und Stalking betroffene Frauen. Festbetragsfinanzierung für Personalausgaben (bis 51.130 EUR/Jahr für Vollzeitstelle) und Sachausgaben (bis 8.000 EUR/Jahr). Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sind antragsberechtig.

bis zu 51.130 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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