BundesBonus

Stadt· Daten 2024

Dein Blick auf Regensburg

Empfänger

2.880

Ø Anspruch

318 €

Regensburg ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe V zugeordnet (erhöhte Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 2.880 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 318 €/Monat, 2023 waren es 2.790.

V

Mietstufe

Regensburg

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der höheren Mietstufen.

Wohngeld für Regensburg berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Regensburg

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Anzahl der Personen im Haushalt

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete (warm)

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle in Regensburg finden

    Welche Verwaltung zuständig ist, steht oben auf dieser Seite. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag in Regensburg?

Als lokale Anlaufstelle ist für Regensburg Regensburg hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Regensburg wird in Bayern als Stadt geführt. Die Einwohnerzahl liegt bei 152.610. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 09362.

2.880 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für Regensburg. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 318 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 19 Empfänger.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld in Regensburg?

Mit Stufe V liegt Regensburg oberhalb der Mitte der Skala. Übersteigt die tatsächliche Kaltmiete den Höchstbetrag einer niedrigeren Stufe, wirkt sich der Unterschied unmittelbar auf die Wohngeldhöhe aus.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe V (Regensburg) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 562 € pro Monat + 201 €
2 Personen 680 € pro Monat + 243 €
3 Personen 809 € pro Monat + 288 €
4 Personen 946 € pro Monat + 338 €
5 Personen 1.080 € pro Monat + 386 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Regensburg
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Nürnberg V 680 € pro Monat
Augsburg V 680 € pro Monat
München VII 820 € pro Monat
Landkreis Augsburg II 493 € pro Monat
Landkreis Rosenheim IV 619 € pro Monat

Wie ist Regensburg im regionalen Vergleich eingeordnet?

Keine Gemeinde im näheren Umland ist höher eingestuft als die Stadt selbst: Sie liegt in Mietstufe V, im Umland reicht die Spanne von II bis IV. Für einen Zwei-Personen-Haushalt heißt das: 680 € im Monat sind hier als Miete anrechenbar. Was darüber liegt, bleibt beim Wohngeld unberücksichtigt — deshalb lohnt der Blick auf die Einstufung, wenn eine Wohnung knapp über der Grenze liegt.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete in Gemeinden im Umkreis von Regensburg
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen EinwohnerLuftlinie
LappersdorfIII551 € pro Monat 13.4194 km
PentlingII493 € pro Monat 6.3285 km
TegernheimII493 € pro Monat 5.5705 km
SinzingII493 € pro Monat 7.3325 km
ZeitlarnII493 € pro Monat 5.4637 km
ObertraublingII493 € pro Monat 8.7797 km
BarbingII493 € pro Monat 5.8617 km
NeutraublingIV619 € pro Monat 14.2248 km
DonaustaufII493 € pro Monat 4.3578 km
PettendorfII493 € pro Monat 3.4389 km
Bad AbbachIII551 € pro Monat 12.54510 km
WenzenbachII493 € pro Monat 8.75710 km
NittendorfII493 € pro Monat 8.92010 km
KöferingII493 € pro Monat 2.84711 km
Kreuther ForstII493 € pro Monat 012 km
ThalmassingII493 € pro Monat 3.58112 km
MintrachingII493 € pro Monat 5.02012 km
RegenstaufII493 € pro Monat 16.31812 km
PielenhofenII493 € pro Monat 1.66112 km
AlteglofsheimII493 € pro Monat 3.17113 km
BernhardswaldII493 € pro Monat 5.36614 km
WolfseggII493 € pro Monat 1.51514 km
DeuerlingII493 € pro Monat 1.95314 km
Bach a.d.DonauII493 € pro Monat 1.93215 km

Entfernungen sind gerundete Luftlinien zwischen den Ortsmittelpunkten, keine Fahrstrecken. Grundlage der Mietstufen ist die Anlage zur Wohngeldverordnung; maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt.

Wer bekommt Wohngeld in Regensburg?

Daten aus 2024

Empfänger

2.880

Ø pro Monat

318 €

Häufige Fragen

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Nein. Wohngeld ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Du zahlst es nicht zurück — auch nicht, wenn sich dein Einkommen später erhöht. Allerdings musst du Änderungen während der Bewilligungsphase melden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Aktuell zwischen 4 und 12 Wochen, in Großstädten teilweise länger. Der Anspruch entsteht aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — du verlierst also nichts durch die Wartezeit.
Kann ich Wohngeld auch als Eigentümer bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Voraussetzung: du bewohnst die Immobilie selbst und deine monatliche Belastung (Zins, Tilgung, Bewirtschaftung) liegt im förderfähigen Rahmen.
Wird Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Wohngeld ist mit Bürgergeld und Grundsicherung nicht kombinierbar — du musst dich entscheiden. Mit Kindergeld, Elterngeld und Bafög ist es jedoch kombinierbar.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

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