BundesBonus
Wohngeld · WoGV-Anlage

Wohngeld-Mietstufen in Deutschland

Die Mietstufe deiner Gemeinde entscheidet, bis zu welchem Betrag deine Kaltmiete beim Wohngeld angerechnet wird. Sieben Stufen — I bis VII — ordnen jede deutsche Gemeinde nach Mietniveau ein. In hoher Stufe gibt's deutlich mehr Wohngeld als in niedriger, bei gleicher Miete und gleichem Einkommen. Suche unten direkt nach deiner Stadt oder Postleitzahl.[1]

Gemeinden klassifiziert
8.611
Mit Stufe VII (höchste)
61
Mit Stufe I (niedrigste)
4.328
Stufen insgesamt
I – VII

Wie hoch ist der Höchstbetrag pro Mietstufe?

Die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz legt für jede Kombination aus Mietstufe und Haushaltsgröße einen Höchstbetrag fest — die maximal berücksichtigungsfähige Kaltmiete pro Monat.[3] Liegt deine echte Kaltmiete darunter, zählt die echte Miete; liegt sie darüber, deckelt der Höchstbetrag. Werte gelten seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023.

Haushaltsgröße Stufe IStufe IIStufe IIIStufe IVStufe VStufe VIStufe VII
1 Person 361 €408 €456 €511 €562 €615 €677 €
2 Personen 437 €493 €551 €619 €680 €745 €820 €
3 Personen 521 €587 €657 €737 €809 €887 €975 €
4 Personen 608 €686 €766 €858 €946 €1.035 €1.139 €
5 Personen 694 €782 €875 €982 €1.080 €1.183 €1.302 €

Ab 6 Personen kommt je weiterem Haushaltsmitglied ein Mehrbetrag von 82 € (Stufe I) bis 163 € (Stufe VII) dazu (§ 12 Abs. 5 WoGG). Beträge sind monatliche Kaltmieten ohne Heiz- und Klimakomponente; diese werden in der Berechnung separat addiert.[2]

Welches Bundesland hat die höchsten Mietstufen?

Die Heatmap zeigt die durchschnittliche Mietstufe jedes Bundeslandes — einwohner-gewichtet, sodass Großstädte wie München oder Hamburg ihr Gewicht behalten. Klicke ein Bundesland für die zehn größten Städte (nach Einwohnern) mit ihrer aktuellen Mietstufe. Wenig überraschend dominieren Stadtstaaten und Bayern an der Spitze; ländlich geprägte Länder sind im Mittelfeld.

Baden-Württemberg — Ø-Mietstufe 3.6 · höchste VIIBayern — Ø-Mietstufe 3.5 · höchste VIIBerlin — Ø-Mietstufe 4.0 · höchste IVBrandenburg — Ø-Mietstufe 2.4 · höchste VIBremen — Ø-Mietstufe 3.7 · höchste IVHamburg — Ø-Mietstufe 6.0 · höchste VIHessen — Ø-Mietstufe 3.6 · höchste VIIMecklenburg-Vorpommern — Ø-Mietstufe 1.9 · höchste IIINiedersachsen — Ø-Mietstufe 2.4 · höchste VINordrhein-Westfalen — Ø-Mietstufe 3.0 · höchste VIRheinland-Pfalz — Ø-Mietstufe 3.1 · höchste VISaarland — Ø-Mietstufe 1.9 · höchste IIISachsen — Ø-Mietstufe 1.5 · höchste IIISachsen-Anhalt — Ø-Mietstufe 2.4 · höchste IIISchleswig-Holstein — Ø-Mietstufe 3.4 · höchste VIIThüringen — Ø-Mietstufe 1.6 · höchste III
Bewege die Maus über die Karte oder klicke ein Bundesland.
Ø-Mietstufe (gewichtet):≤ 22 – 33 – 44 – 5> 5

Wähle ein Bundesland

Klicke auf eine Region auf der Karte, um den Namen, die Durchschnitts-Mietstufe und die zehn größten Städte zu sehen.

Mehr im Detail

Drei vertiefte Ansichten — alle Tabellen sortierbar, mit Bundesland-Filter und direktem Link zur jeweiligen Wohngeld-Stadt-Seite.

Wie verteilen sich die Mietstufen über Deutschland?

Von rund 8.611 klassifizierten Gemeinden landet die Mehrheit in den mittleren Stufen II bis IV — typische deutsche Mittel- und Kleinstädte ohne Ballungsraum-Druck. Stufe VII ist die Ausnahme: knappe 61 Standorte tragen das Top-Label, meist Großstadt-Kerne oder reiche Vororte. Die Einwohnergewichtung verschiebt das Bild: in Stufe-VII-Gebieten leben überproportional viele Menschen.

Mietstufe Anzahl Gemeinden Einwohner-Summe Anteil Gemeinden
Stufe I 4.328 16.569.856 50.3 %
Stufe II 2.493 17.681.765 29.0 %
Stufe III 856 16.864.349 9.9 %
Stufe IV 615 19.438.261 7.1 %
Stufe V 153 6.284.878 1.8 %
Stufe VI 105 9.314.224 1.2 %
Stufe VII 61 2.375.801 0.7 %

So findest du deine Mietstufe

Drei Wege führen zur eigenen Mietstufe — der schnellste ist der Stadt-Sucher ganz oben auf dieser Seite. Wer es offiziell will, schaut direkt in die Anlage zur WoGV auf gesetze-im-internet.de.[1]

  1. Stadt-Sucher nutzen. Gib deine Stadt oder Postleitzahl im Suchfeld oben ein. Du bekommst sofort die Mietstufe + alle Höchstbeträge für 1- bis 5-Personen-Haushalte.
  2. WoGV-Anlage öffnen. Auf gesetze-im-internet.de findest du die offizielle Liste — Gemeinde alphabetisch suchen, Mietstufe rechts ablesen. Stand: WoGV-Anlage gültig seit dem 1. Januar 2023.
  3. Wohngeldstelle vor Ort fragen. Jede Kommune hat eine Wohngeldstelle (oft im Bürgeramt oder Sozialamt). Bei Grenzfällen — etwa eingemeindeten Ortsteilen mit anderer Stufe als der Hauptgemeinde — ist die Auskunft dort verbindlich.
  4. Wohngeldrechner direkt nutzen. Mit der erfassten Mietstufe kannst du deinen voraussichtlichen Anspruch im Wohngeldrechner berechnen — inklusive Heizkosten- und Klimakomponente nach § 12 WoGG.[6]

Häufige Fragen

Was ist meine Mietstufe?
Die Mietstufe wird durch die Wohngeldverordnung (WoGV) festgelegt und richtet sich nach dem örtlichen Mietniveau in deiner Gemeinde. Sieben Stufen (I bis VII) ordnen jede Gemeinde Deutschlands in eine Preiskategorie. Mietstufe VII gilt aktuell nur in den teuersten Standorten wie München, Frankfurt am Main oder Stuttgart — Mietstufe I in Regionen mit besonders günstigen Mieten. Über die Stadt-Suche oben auf dieser Seite findest du die Mietstufe für deine Gemeinde direkt.
Wer setzt die Mietstufe fest?
Die Mietstufen werden vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) per Rechtsverordnung festgelegt. Grundlage ist die durchschnittliche Quadratmeter-Miete in der Gemeinde, ermittelt vom Statistischen Bundesamt aus den regelmäßigen Mikrozensus- und Wohngeld-Statistik-Erhebungen. Die aktuelle WoGV-Anlage ist seit dem 1. Januar 2023 gültig.
Wie oft ändert sich meine Mietstufe?
Die Mietstufen werden in der Regel alle vier bis fünf Jahre überprüft und durch eine neue WoGV-Anlage angepasst — meistens im Rahmen größerer Wohngeld-Reformen. Zwischen den Anpassungen bleiben Mietstufen stabil, auch wenn lokale Mieten sich verändern. Eine kommunale Neueinstufung ist nur möglich, wenn die Wohngeldverordnung selbst novelliert wird.
Was passiert, wenn meine Miete über dem Höchstbetrag liegt?
Liegt deine tatsächliche Kaltmiete über dem Höchstbetrag deiner Mietstufe und Haushaltsgröße, wird nur der Höchstbetrag bei der Wohngeld-Berechnung berücksichtigt. Den überschießenden Teil zahlst du komplett selbst. Beispiel: In Mietstufe IV liegt der Höchstbetrag für einen 3-Personen-Haushalt bei 737 € — eine Kaltmiete von 850 € wird nur bis 737 € angerechnet, die 113 € darüber sind privater Eigenanteil.
Gilt die Mietstufe auch für Bürgergeld oder Sozialhilfe?
Nein. Die Mietstufen-Logik ist spezifisch für das Wohngeld. Bürgergeld und Sozialhilfe (SGB II / SGB XII) nutzen separate, kommunale Mietobergrenzen, die jedes Jobcenter und Sozialamt selbst festlegt — oft als „angemessene Bruttokaltmiete pro Quadratmeter" je nach Haushaltsgröße. Bei Bürgergeld-Bezug ersetzt die kommunale Mietobergrenze die WoGV-Mietstufe vollständig.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Anlage zur Wohngeldverordnung (WoGV) — alle Gemeinden mit Mietstufe
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  2. [02]
    § 12 Wohngeldgesetz — Höchstbeträge für Miete und Belastung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — Anlage 1: Höchstbeträge nach Mietstufe
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  4. [04]
    Wohngeld 2023 — Hintergrundinformationen zur Reform
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  5. [05]
  6. [06]
    § 19 Wohngeldgesetz — Berechnungsformel und Tabellenwerte
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wohngeld beantragen?

Die Mietstufe ist ein Baustein der Berechnung. Wie viel Wohngeld dir konkret zusteht, hängt zusätzlich vom Einkommen, der Haushaltsgröße und der tatsächlichen Kaltmiete ab. Auf der Wohngeld-Hauptseite findest du alle Voraussetzungen, den Antragsweg und einen kostenlosen Rechner.

Zum Wohngeld-Ratgeber