BundesBonus

Stadt· Daten 2024

Dein Blick auf München

Empfänger

4.685

Ø Anspruch

303 €

München ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe VII zugeordnet (höchste Stufe bundesweit). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 4.685 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 303 €/Monat, 2023 waren es 3.050.

VII

Mietstufe

München

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in der höchsten Mietstufe — hier sind die Wohngeld-Höchstbeträge maximal.

Wohngeld für München berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in München

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Anzahl der Personen im Haushalt

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete (warm)

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle in München finden

    Welche Verwaltung zuständig ist, steht oben auf dieser Seite. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag in München?

Als lokale Anlaufstelle ist für München München hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

München wird in Bayern als Stadt geführt. In der Region leben 1.512.491 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 09162.

4.685 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für München. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 303 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 3,1 Empfänger.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld in München?

Stufe VII ist die höchste Mietstufe überhaupt. Höher als die Werte in der Tabelle kann die berücksichtigungsfähige Miete beim Wohngeld nicht ausfallen — unabhängig davon, wie hoch die Kaltmiete in München tatsächlich ist.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe VII (München) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 677 € pro Monat + 316 €
2 Personen 820 € pro Monat + 383 €
3 Personen 975 € pro Monat + 454 €
4 Personen 1.139 € pro Monat + 531 €
5 Personen 1.302 € pro Monat + 608 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu München
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Nürnberg V 680 € pro Monat
Augsburg V 680 € pro Monat
Regensburg V 680 € pro Monat
Landkreis Augsburg II 493 € pro Monat
Landkreis Rosenheim IV 619 € pro Monat

Wie ist München im regionalen Vergleich eingeordnet?

Keine Gemeinde im näheren Umland ist höher eingestuft als die Stadt selbst: Sie liegt in Mietstufe VII, im Umland reicht die Spanne von II bis VII. Für einen Zwei-Personen-Haushalt heißt das: 820 € im Monat sind hier als Miete anrechenbar. Was darüber liegt, bleibt beim Wohngeld unberücksichtigt — deshalb lohnt der Blick auf die Einstufung, wenn eine Wohnung knapp über der Grenze liegt.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete in Gemeinden im Umkreis von München
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen EinwohnerLuftlinie
Perlacher ForstVII820 € pro Monat 07 km
UnterföhringVII820 € pro Monat 11.8668 km
UnterhachingVII820 € pro Monat 26.5078 km
OttobrunnVII820 € pro Monat 22.82910 km
Pullach i.IsartalVII820 € pro Monat 8.60110 km
NeubibergVII820 € pro Monat 14.32910 km
NeuriedVII820 € pro Monat 8.79510 km
TaufkirchenII493 € pro Monat 18.14011 km
AschheimVII820 € pro Monat 9.14911 km
FeldkirchenVII820 € pro Monat 7.78011 km
HaarVII820 € pro Monat 22.87811 km
GräfelfingVII820 € pro Monat 13.47211 km
GrünwaldVII820 € pro Monat 11.17912 km
PutzbrunnVII820 € pro Monat 6.84512 km
IsmaningVI745 € pro Monat 18.09312 km
OberhachingVII820 € pro Monat 13.31812 km
PlaneggVII820 € pro Monat 11.00712 km
KarlsfeldVII820 € pro Monat 21.40313 km
OberschleißheimVII820 € pro Monat 11.85713 km
HohenbrunnVII820 € pro Monat 9.03213 km
Forstenrieder ParkVII820 € pro Monat 013 km
Grünwalder ForstVII820 € pro Monat 013 km
GrasbrunnVII820 € pro Monat 6.58114 km
KraillingV680 € pro Monat 7.84714 km

Entfernungen sind gerundete Luftlinien zwischen den Ortsmittelpunkten, keine Fahrstrecken. Grundlage der Mietstufen ist die Anlage zur Wohngeldverordnung; maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt.

Wer bekommt Wohngeld in München?

Daten aus 2024

Empfänger

4.685

Ø pro Monat

303 €

Häufige Fragen

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Nein. Wohngeld ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Du zahlst es nicht zurück — auch nicht, wenn sich dein Einkommen später erhöht. Allerdings musst du Änderungen während der Bewilligungsphase melden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Aktuell zwischen 4 und 12 Wochen, in Großstädten teilweise länger. Der Anspruch entsteht aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — du verlierst also nichts durch die Wartezeit.
Kann ich Wohngeld auch als Eigentümer bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Voraussetzung: du bewohnst die Immobilie selbst und deine monatliche Belastung (Zins, Tilgung, Bewirtschaftung) liegt im förderfähigen Rahmen.
Wird Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Wohngeld ist mit Bürgergeld und Grundsicherung nicht kombinierbar — du musst dich entscheiden. Mit Kindergeld, Elterngeld und Bafög ist es jedoch kombinierbar.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

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