BundesBonus
Zuschuss · bis 30 % Kommune

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München in München

Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) ist ein kommunaler Zuschuss der Landeshauptstadt München für bauliche und energietechnische Maßnahmen, die Treibhausgase senken. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Sanierungen auf Effizienzhaus-Standard, Sanierungen mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Grundförderung liegt je nach Baustein bei 5, 10 oder 15 Prozent der förderfähigen Kosten und steigt über drei Zuschläge von je 5 Prozent auf bis zu 30 Prozent. Antragsberechtigt sind Eigentümer, gleichgestellte Personen und Contractoren für Gebäude im Stadtgebiet München. Der Antrag läuft online über das städtische Förderportal und muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Zuständig
Landeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
Förderquote 30 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden nur Gebäude innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München. Die Stadt definiert das über die Postleitzahlen 80331 bis 81929: „Standorte von der Postleitzahl 80331 bis zur Postleitzahl 81929 gehören zum Stadtgebiet München.“ Es gilt zwingend das Prinzip „Förderantrag vor Auftrag“. Ein bereits erteilter Auftrag an die ausführende Firma verhindert die Förderung. Erst nach der Portal-Nachricht „Die beantragte(n) Maßnahme(n) dürfen beauftragt werden“ darf beauftragt, gekauft und gebaut werden. Bei Effizienzmaßnahmen und Heizungstausch ist die FKG-Förderung an eine erfolgreiche Bundesförderung derselben Maßnahme gebunden: „Die FKG-Förderung ist nur möglich, wenn eine erfolgreiche Bundesförderung (BEG EM) derselben Maßnahmen erfolgt ist.“ Der Baustein Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz ist dagegen nicht BEG-gekoppelt.

Für Effizienzmaßnahmen muss zum Antragszeitpunkt ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegen, der eine Schritt-für-Schritt-Sanierung darstellt und mit dem spätestens im Jahr 2035 mindestens der Energiestandard EH 55 erreicht wird. Bei Effizienzmaßnahmen muss das Gebäude vor der Sanierung die Energieeffizienzklasse E, F, G oder H auf Grundlage einer Bedarfsberechnung vorweisen, nachgewiesen über Energiebedarfsausweis oder Energieeffizienzberechnung. Antragsberechtigt sind Eigentümer und gleichgestellte Personen (Erbbaurechtsnehmer, Nießbrauchberechtigte) sowie Contractoren; bei Wohnungseigentümergemeinschaften stellt die Hausverwaltung den Antrag. Nicht antragsberechtigt sind laut Richtlinie Mieter und Pächter, Ersterwerber von Gebäuden und Wohnungen sowie kommunale Gebietskörperschaften. Das FKG ist eine freiwillige Leistung der Stadt: „Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht daher nicht. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen prüfungsfähigen Anträge.“

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Gebäude im Stadtgebiet München

Antrag vor Auftrag

Kopplung an die Bundesförderung (BEG)

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bei Effizienzmaßnahmen

Ausgangszustand des Gebäudes

Antragsberechtigung — Mieter ausgeschlossen

Kein Rechtsanspruch, Mittel nach Eingang

Wo stellst du den Antrag in München?

Als lokale Anlaufstelle ist für München München hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

München wird in Bayern als Stadt geführt. In der Region leben 1.512.491 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 09162.

Häufige Fragen

Wer kann einen FKG-Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer des Grundstücks oder Gebäudes und gleichgestellte Personen wie Erbbaurechtsnehmer und Nießbrauchberechtigte, außerdem Contractoren. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt die Hausverwaltung den Antrag, Antragsteller ist die WEG selbst. Mieter und Pächter sind ausdrücklich nicht antragsberechtigt, ebenso wenig Ersterwerber von Gebäuden und Wohnungen.
Darf ich die Handwerker beauftragen, bevor der Bescheid da ist?
Beauftragen dürfen Sie erst, wenn Sie im Förderportal die Nachricht mit dem Betreff „Die beantragte(n) Maßnahme(n) dürfen beauftragt werden“ erhalten haben — nicht schon mit der Eingangsbestätigung. Ein vorher erteilter Auftrag schließt die Förderung aus. Zulässig sind Verträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, die sich ausdrücklich auf diese Beauftragungsfreigabe beziehen.
Wie hoch ist der Zuschuss im FKG?
Die Grundförderung hängt vom Baustein ab: fünf Prozent für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, zehn Prozent für Sanierungsstandards (Effizienzhaus im Bestand), fünfzehn Prozent für Sanierungen mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz. Dazu kommen bis zu drei Zuschläge von je fünf Prozent: Worst-First-Zuschlag bei Energieeffizienzklasse G oder H, Mehrfamilienhaus-Zuschlag ab drei Wohneinheiten und Gebiets-Zuschlag für Gebäude in bestimmten Gebieten der kommunalen Wärmeplanung.
Kann ich FKG und Bundesförderung kombinieren?
Ja, das ist bei den BEG-gekoppelten Bausteinen sogar Voraussetzung — ohne bewilligte Bundesförderung derselben Maßnahme gibt es kein FKG-Geld. Zu beachten ist die Kumulierungsgrenze des Bundes: Wird die BEG-Grenze von 60 Prozent überschritten, wird die FKG-Förderung einschließlich der Bonusmaßnahmen entsprechend gekürzt.
Wie lange dauert die Bearbeitung und Auszahlung?
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der Verwendungsnachweise bearbeitet. Für die Prüfung der Unterlagen bei Effizienzmaßnahmen nennt die Stadt aktuell rund fünf Monate. Die Auszahlung erfolgt acht bis zehn Wochen nach digitaler Zustellung des Förderbescheids über das Förderportal.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Bei der Antragstellung selbst sind keine Unterlagen erforderlich — nötig sind nur Angaben zur antragstellenden Person und allgemeine Gebäudedaten. Erst nach Fertigstellung laden Sie den Verwendungsnachweis hoch: Nachweis der Antragsberechtigung, Bescheid der Bundesförderung, Technischer Projektnachweis, Rechnungen, das Formblatt Erklärung Effizienzmaßnahmen und die Beratungsdokumente zum Sanierungsfahrplan.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München — Offizielle Programmseite
    stadt.muenchen.dePrimärquelleLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
  2. [02]
    FKG-Baustein Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt)
    stadt.muenchen.dePrimärquelleLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
  3. [03]
    FKG-Baustein Sanierungsstandard (BEG-gekoppelt)
    stadt.muenchen.dePrimärquelleLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
  4. [04]
    FKG-Förderrichtlinie (aktueller Stand, PDF)
    stadt.muenchen.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz

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