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Zuschuss Kommune

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München

Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) ist ein kommunaler Zuschuss der Landeshauptstadt München für bauliche und energietechnische Maßnahmen, die Treibhausgase senken. Die Grundförderung beträgt 5 Prozent bei Einzelmaßnahmen, 10 Prozent beim Effizienzhaus im Bestand und 15 Prozent bei der Sanierung mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz; nur diese drei Bausteine lassen sich um bis zu drei Zuschläge von je 5 Prozent aufstocken. Der Heizungstausch wird mit 15 Prozent ohne Zuschläge gefördert.

Zuständig
Landeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden nur Gebäude innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München. Die Stadt definiert das über die Postleitzahlen 80331 bis 81929: „Standorte von der Postleitzahl 80331 bis zur Postleitzahl 81929 gehören zum Stadtgebiet München.“ Es gilt zwingend das Prinzip „Förderantrag vor Auftrag“. Ein bereits erteilter Auftrag an die ausführende Firma verhindert die Förderung. Erst nach der Portal-Nachricht „Die beantragte(n) Maßnahme(n) dürfen beauftragt werden“ darf beauftragt, gekauft und gebaut werden. Bei Effizienzmaßnahmen und Heizungstausch ist die FKG-Förderung an eine erfolgreiche Bundesförderung derselben Maßnahme gebunden: „Die FKG-Förderung ist nur möglich, wenn eine erfolgreiche Bundesförderung (BEG EM) derselben Maßnahmen erfolgt ist.“ Der Baustein Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz ist dagegen nicht BEG-gekoppelt.

Für Effizienzmaßnahmen muss zum Antragszeitpunkt ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegen, der eine Schritt-für-Schritt-Sanierung darstellt und mit dem spätestens im Jahr 2035 mindestens der Energiestandard EH 55 erreicht wird. Bei Effizienzmaßnahmen muss das Gebäude vor der Sanierung die Energieeffizienzklasse E, F, G oder H auf Grundlage einer Bedarfsberechnung vorweisen, nachgewiesen über Energiebedarfsausweis oder Energieeffizienzberechnung. Antragsberechtigt sind Eigentümer und gleichgestellte Personen (Erbbaurechtsnehmer, Nießbrauchberechtigte) sowie Contractoren; bei Wohnungseigentümergemeinschaften stellt die Hausverwaltung den Antrag. Nicht antragsberechtigt sind laut Richtlinie Mieter und Pächter, Ersterwerber von Gebäuden und Wohnungen sowie kommunale Gebietskörperschaften. Das FKG ist eine freiwillige Leistung der Stadt: „Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht daher nicht. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen prüfungsfähigen Anträge.“

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Gebäude im Stadtgebiet München
Antrag vor Auftrag
Kopplung an die Bundesförderung (BEG)
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bei Effizienzmaßnahmen
Ausgangszustand des Gebäudes
Antragsberechtigung — Mieter ausgeschlossen
Kein Rechtsanspruch, Mittel nach Eingang

Was bekommst du konkret?

Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung erhalten 5 Prozent Grundförderung, das Effizienzhaus im Bestand 10 Prozent, die Sanierung mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz 15 Prozent. Auf diese drei Bausteine kommen der Worst-First-Zuschlag, der Mehrfamilienhaus-Zuschlag und der Gebiets-Zuschlag mit je 5 Prozent, womit höchstens 20, 25 beziehungsweise 30 Prozent erreicht werden. Der Heizungstausch wird mit 15 Prozent ohne Zuschläge gefördert; für Grundwasser- und Erdwärmepumpen kommen 30 Prozent der förderfähigen Kosten oberhalb der BEG-Höchstgrenze hinzu. Die Landeshauptstadt München bezuschusst mit dem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) energetische Sanierungen im Stadtgebiet zusätzlich zur Bundesförderung: Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, Sanierungen auf Effizienzhaus-Standard, Sanierungen mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz sowie Fachplanung und Baubegleitung. Antragsberechtigt sind Eigentümer, gleichgestellte Personen wie Erbbaurechtsnehmer und Contractoren; Mieter sind ausgeschlossen.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird ausschließlich online im Fördermittelportal der Stadt München gestellt, nach vorheriger Registrierung. Er muss vor der Auftragsvergabe eingehen; erst die zweite Portal-Nachricht „Die beantragte(n) Maßnahme(n) dürfen beauftragt werden“ gibt die Umsetzung frei. Bei den BEG-gekoppelten Bausteinen folgt anschließend der Bundesantrag, danach die Umsetzung innerhalb der Umsetzungsfrist. Zum Schluss wird der Verwendungsnachweis mit Rechnungen, BEG-Bescheid und Technischem Projektnachweis im Portal hochgeladen; die Auszahlung folgt acht bis zehn Wochen nach dem Förderbescheid.

Häufige Fragen

Wer kann einen FKG-Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer des Grundstücks oder Gebäudes und gleichgestellte Personen wie Erbbaurechtsnehmer und Nießbrauchberechtigte, außerdem Contractoren. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt die Hausverwaltung den Antrag, Antragsteller ist die WEG selbst. Mieter und Pächter sind ausdrücklich nicht antragsberechtigt, ebenso wenig Ersterwerber von Gebäuden und Wohnungen.
Darf ich die Handwerker beauftragen, bevor der Bescheid da ist?
Beauftragen dürfen Sie erst, wenn Sie im Förderportal die Nachricht mit dem Betreff „Die beantragte(n) Maßnahme(n) dürfen beauftragt werden“ erhalten haben — nicht schon mit der Eingangsbestätigung. Ein vorher erteilter Auftrag schließt die Förderung aus. Zulässig sind Verträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, die sich ausdrücklich auf diese Beauftragungsfreigabe beziehen.
Wie hoch ist der Zuschuss im FKG?
Die Grundförderung hängt vom Baustein ab: fünf Prozent für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, zehn Prozent für Sanierungsstandards (Effizienzhaus im Bestand), fünfzehn Prozent für Sanierungen mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz. Dazu kommen bis zu drei Zuschläge von je fünf Prozent: Worst-First-Zuschlag bei Energieeffizienzklasse G oder H, Mehrfamilienhaus-Zuschlag ab drei Wohneinheiten und Gebiets-Zuschlag für Gebäude in bestimmten Gebieten der kommunalen Wärmeplanung.
Kann ich FKG und Bundesförderung kombinieren?
Ja, das ist bei den BEG-gekoppelten Bausteinen sogar Voraussetzung — ohne bewilligte Bundesförderung derselben Maßnahme gibt es kein FKG-Geld. Zu beachten ist die Kumulierungsgrenze des Bundes: Wird die BEG-Grenze von 60 Prozent überschritten, wird die FKG-Förderung einschließlich der Bonusmaßnahmen entsprechend gekürzt.
Wie lange dauert die Bearbeitung und Auszahlung?
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der Verwendungsnachweise bearbeitet. Für die Prüfung der Unterlagen bei Effizienzmaßnahmen nennt die Stadt aktuell rund fünf Monate. Die Auszahlung erfolgt acht bis zehn Wochen nach digitaler Zustellung des Förderbescheids über das Förderportal.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Bei der Antragstellung selbst sind keine Unterlagen erforderlich — nötig sind nur Angaben zum Antragsteller und allgemeine Gebäudedaten. Erst nach Fertigstellung laden Sie den Verwendungsnachweis hoch: Nachweis der Antragsberechtigung, Bescheid der Bundesförderung, Technischer Projektnachweis, Rechnungen, das Formblatt Erklärung Effizienzmaßnahmen und die Beratungsdokumente zum Sanierungsfahrplan.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München — Offizielle Programmseite
    stadt.muenchen.dePrimärquelleLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
  2. [02]
    FKG-Baustein Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt)
    stadt.muenchen.dePrimärquelleLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
  3. [03]
    FKG-Baustein Sanierungsstandard (BEG-gekoppelt)
    stadt.muenchen.dePrimärquelleLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
  4. [04]
    FKG-Förderrichtlinie (aktueller Stand, PDF)
    stadt.muenchen.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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