Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden nur Gebäude innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München. Die Stadt definiert das über die Postleitzahlen 80331 bis 81929: „Standorte von der Postleitzahl 80331 bis zur Postleitzahl 81929 gehören zum Stadtgebiet München.“ Es gilt zwingend das Prinzip „Förderantrag vor Auftrag“. Ein bereits erteilter Auftrag an die ausführende Firma verhindert die Förderung. Erst nach der Portal-Nachricht „Die beantragte(n) Maßnahme(n) dürfen beauftragt werden“ darf beauftragt, gekauft und gebaut werden. Bei Effizienzmaßnahmen und Heizungstausch ist die FKG-Förderung an eine erfolgreiche Bundesförderung derselben Maßnahme gebunden: „Die FKG-Förderung ist nur möglich, wenn eine erfolgreiche Bundesförderung (BEG EM) derselben Maßnahmen erfolgt ist.“ Der Baustein Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz ist dagegen nicht BEG-gekoppelt.
Für Effizienzmaßnahmen muss zum Antragszeitpunkt ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegen, der eine Schritt-für-Schritt-Sanierung darstellt und mit dem spätestens im Jahr 2035 mindestens der Energiestandard EH 55 erreicht wird. Bei Effizienzmaßnahmen muss das Gebäude vor der Sanierung die Energieeffizienzklasse E, F, G oder H auf Grundlage einer Bedarfsberechnung vorweisen, nachgewiesen über Energiebedarfsausweis oder Energieeffizienzberechnung. Antragsberechtigt sind Eigentümer und gleichgestellte Personen (Erbbaurechtsnehmer, Nießbrauchberechtigte) sowie Contractoren; bei Wohnungseigentümergemeinschaften stellt die Hausverwaltung den Antrag. Nicht antragsberechtigt sind laut Richtlinie Mieter und Pächter, Ersterwerber von Gebäuden und Wohnungen sowie kommunale Gebietskörperschaften. Das FKG ist eine freiwillige Leistung der Stadt: „Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht daher nicht. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen prüfungsfähigen Anträge.“
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Gebäude im Stadtgebiet München |
| Antrag vor Auftrag |
| Kopplung an die Bundesförderung (BEG) |
| Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bei Effizienzmaßnahmen |
| Ausgangszustand des Gebäudes |
| Antragsberechtigung — Mieter ausgeschlossen |
| Kein Rechtsanspruch, Mittel nach Eingang |
Was bekommst du konkret?
Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung erhalten 5 Prozent Grundförderung, das Effizienzhaus im Bestand 10 Prozent, die Sanierung mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz 15 Prozent. Auf diese drei Bausteine kommen der Worst-First-Zuschlag, der Mehrfamilienhaus-Zuschlag und der Gebiets-Zuschlag mit je 5 Prozent, womit höchstens 20, 25 beziehungsweise 30 Prozent erreicht werden. Der Heizungstausch wird mit 15 Prozent ohne Zuschläge gefördert; für Grundwasser- und Erdwärmepumpen kommen 30 Prozent der förderfähigen Kosten oberhalb der BEG-Höchstgrenze hinzu. Die Landeshauptstadt München bezuschusst mit dem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) energetische Sanierungen im Stadtgebiet zusätzlich zur Bundesförderung: Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, Sanierungen auf Effizienzhaus-Standard, Sanierungen mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz sowie Fachplanung und Baubegleitung. Antragsberechtigt sind Eigentümer, gleichgestellte Personen wie Erbbaurechtsnehmer und Contractoren; Mieter sind ausgeschlossen.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird ausschließlich online im Fördermittelportal der Stadt München gestellt, nach vorheriger Registrierung. Er muss vor der Auftragsvergabe eingehen; erst die zweite Portal-Nachricht „Die beantragte(n) Maßnahme(n) dürfen beauftragt werden“ gibt die Umsetzung frei. Bei den BEG-gekoppelten Bausteinen folgt anschließend der Bundesantrag, danach die Umsetzung innerhalb der Umsetzungsfrist. Zum Schluss wird der Verwendungsnachweis mit Rechnungen, BEG-Bescheid und Technischem Projektnachweis im Portal hochgeladen; die Auszahlung folgt acht bis zehn Wochen nach dem Förderbescheid.
Häufige Fragen
Wer kann einen FKG-Antrag stellen?
Darf ich die Handwerker beauftragen, bevor der Bescheid da ist?
Wie hoch ist der Zuschuss im FKG?
Kann ich FKG und Bundesförderung kombinieren?
Wie lange dauert die Bearbeitung und Auszahlung?
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
- Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) — Landeshauptstadt München
- FKG-Förderrichtlinie (aktueller Stand, PDF)
- FKG-Förderübersicht: Fördersätze aller Bausteine (PDF)
- Fördermittelportal der Landeshauptstadt München (Online-Antrag)
- FKG-Baustein Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt)
- FKG-Baustein Sanierungsstandard (BEG-gekoppelt)
Unsere Quellen
- [01]Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München — Offizielle Programmseitestadt.muenchen.dePrimärquelleLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
- [02]FKG-Baustein Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt)stadt.muenchen.dePrimärquelleLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
- [03]FKG-Baustein Sanierungsstandard (BEG-gekoppelt)stadt.muenchen.dePrimärquelleLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
- [04]FKG-Förderrichtlinie (aktueller Stand, PDF)stadt.muenchen.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.