BundesBonus
Zuschuss Land

Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum

Der Freistaat Bayern gewährt im Bayerischen Wohnungsbauprogramm Zuwendungen für die Wohnraumförderung. Gefördert wird unter anderem das Schaffen von Eigenwohnraum in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden sowie dessen Erwerb.

Zuständig
Freistaat Bayern, Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern, Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Förderhöhe
Zielgruppe Privatperson, Familie, Eigentümer

Worum geht es?

Auf Grundlage des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) gewährt der Freistaat Bayern im Bayerischen Wohnungsbauprogramm Zuwendungen für die Wohnraumförderung nach den Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023). Gegenstand der Förderung ist unter anderem das Schaffen von Eigenwohnraum in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden sowie dessen Erwerb. Ebenfalls gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen im Bestand von Eigenwohnraum zur Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung. Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden. Vorrangig gefördert werden Maßnahmen auf innerörtlichen Flächen und Vorhaben, die vorhandene Bausubstanz nutzen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch; die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Schnell-Check

Passt Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Schaffung oder Erwerb von selbst genutztem Eigenwohnraum

Fähigkeit, das Bauherrenwagnis zu tragen

Vorhaben noch nicht begonnen

Wie stellst du den Antrag?

Der Förderempfänger muss in der Lage sein, das Bauherrenwagnis zu tragen. Zur Prüfung von Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit können Auskünfte zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie ein Kreditgutachten verlangt werden. Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn bei der zuständigen Bewilligungsstelle zu stellen; bereits begonnene Vorhaben sind nicht förderfähig.

Häufige Fragen

Was wird im Bayerischen Wohnungsbauprogramm für Eigenwohnraum gefördert?
Gefördert wird das Schaffen von Eigenwohnraum in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden sowie dessen Erwerb. Auch Modernisierungsmaßnahmen im Bestand zur Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung sind förderfähig.
Wer kann die Förderung erhalten?
Förderempfänger sind Bauherren und Erwerber, die nach ihren gesamten wirtschaftlichen Verhältnissen in der Lage sind, das Bauherrenwagnis zu tragen. Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit können Auskünfte zu Einkommen und Vermögen sowie ein Kreditgutachten verlangt werden.
Können bereits begonnene Vorhaben gefördert werden?
Nein. Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden. Als Vorhabenbeginn gelten der Baubeginn, der Kaufvertrag bei einer Kaufeigentumsmaßnahme oder die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden Vertrags.

Mehr zu Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Teilen
Merken