Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | BayernLabo |
| Förderhöhe | ab 15.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm fördert der Freistaat Bayern Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen beim Bau und Erwerb von Eigenwohnraum durch ein befristet zinsverbilligtes Darlehen und einen Kinderzuschuss. Förderfähig sind Neubau, Erst- und Zweiterwerb sowie Erweiterung oder Veränderung bestehenden Wohnraums (Anbau, Aufstockung, Dachboden- oder Kellerausbau, Umbau zu neuem Wohnraum). Der geförderte Wohnraum muss selbstgenutzt und angemessen groß sein.
Passt Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum zu dir?
8 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
8 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Haushaltseinkommen unter der Einkommensgrenze (nach Abzug von Pauschalen und Freibeträgen) |
| Wohnraum wird vom Antragsteller selbst genutzt |
| Wohnraum liegt im Freistaat Bayern |
| Antrag vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss |
| Kinder im Haushalt (5.000 EUR Zuschuss pro Kind) |
| Geförderter Wohnraum ist angemessen groß |
| Bei Erwerb: Käufer und Verkäufer nicht in gerader Linie verwandt |
| Selbstnutzung des geförderten Wohnraums für die Dauer der Zinsbindung (Belegungsbindung) |
Was bekommst du konkret?
Darlehen bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums, Bagatellgrenze 15.000 EUR, gerundet auf 100 EUR. Wahlmöglichkeit zwischen 10-jähriger und 15-jähriger Zinsbindung. Tilgung 2,00 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem 2. Jahr. Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind, ergänzend zum Darlehen, anrechenbar auf das Eigenkapital. Der Kinderzuschuss wird auch für ein Kind gewährt, dessen Geburt zum Zeitpunkt der Förderentscheidung aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist. Der geförderte Wohnraum ist für die Dauer der Zinsbindung selbst zu nutzen; wer die Selbstnutzung vorher aufgibt oder das Darlehen freiwillig vorzeitig zurückzahlt, muss mit einer Anhebung des Zinssatzes auf Kapitalmarktniveau und einer anteiligen Rückforderung des Kinderzuschusses rechnen. Die Eigenleistung soll 15 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten nicht unterschreiten; der Kinderzuschuss darf dabei mitgerechnet werden.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Einkommensgrenze prüfen
Alle Einkommen der im Haushalt lebenden Personen werden zusammengezählt, dann Pauschalen, Freibeträge und weitere Beträge abgezogen. Liegt das Ergebnis unter der Einkommensgrenze, kann ein Förderantrag gestellt werden.
- 02
Antrag vor Baubeginn bei der Bewilligungsstelle stellen
Der Antrag muss noch vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle (in der Regel das Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat bei kreisfreien Städten) gestellt werden. Dort erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte.
- 03
Unterlagen einreichen
Letzte Einkommensteuererklärung, Verdienst- oder Rentenbescheinigung, Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen, Nachweise über Sparguthaben, Auflistung aller veranschlagten Gesamtkosten.
- 04
Individuellen Förderantrag prüfen lassen
Die Bewilligungsstelle überprüft jeden Förderantrag individuell und entscheidet eigenverantwortlich über die Genehmigung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Förderdarlehen?
Wie hoch ist der Kinderzuschuss?
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Welche Zinsbindung ist möglich?
Wo wird der Antrag gestellt?
Werden auch Anbau, Aufstockung oder Dachausbau gefördert?
Mehr zu Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Wo findest du die Originalquellen?
- Eigenheimfinanzierung Bayern — BayernLabo
- Aktuelle Zinsinformation Eigenwohnraum
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Förderlotse: Förderberechtigung prüfen
- Richtlinie Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (BayVwV)
- Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
- Antragstellung über die Kreisverwaltungsbehörde (BayernPortal)
Unsere Quellen
- [01]Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum — Offizielle Programmseitebayernlabo.dePrimärquelleBayernLabo
- [02]Richtlinie Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (BayVwV)gesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayernLabo
- [03]Aktuelle Zinsinformation Eigenwohnraumbayernlabo.dePrimärquelleBayernLabo
- [04]Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehrstmb.bayern.dePrimärquelleBayernLabo
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.