Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Jugendämter in Bayern (§ 33 SGB VIII) |
| Förderhöhe | 1.060 € – 1.390 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Bei der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII nehmen Pflegefamilien ein Kind, für das in der Herkunftsfamilie keine angemessenen Erziehungsbedingungen bestehen, für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft auf. Die Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung, die das fallzuständige Jugendamt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens gewährt. Mit der Vermittlung verpflichtet sich das Jugendamt, den notwendigen Unterhalt des Kindes durch Pflegegeld sicherzustellen.
Passt Pflegegeld für Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII, Bayern) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII
Vom Jugendamt im Hilfeplanverfahren als bedarfsgerecht festgestellt
Festsetzung des Pflegegeldes durch das zuständige Jugendamt
Was bekommst du konkret?
Das Pflegegeld wird vom jeweiligen Jugendamt festgesetzt und ist nach dem Alter des Pflegekindes gestaffelt. Als Orientierung nennen die Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags (Stand 1. Januar 2024): rund 1.060 Euro (0 bis 6 Jahre), 1.202 Euro (7 bis 12 Jahre) und 1.390 Euro (ab 13 Jahre) pro Monat. Bei Bedarf können zusätzlich Mehrbedarf bei Sonderpflege, Beihilfen für die Erstausstattung, wichtige Anlässe oder Urlaubsfahrten sowie anteilige Erstattungen für Unfallversicherung und Alterssicherung geleistet werden.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Zuständiges Jugendamt einschalten
Die Vollzeitpflege wird vom fallzuständigen Jugendamt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens gewährt.
- 02
Pflegegeld-Festsetzung durch das Jugendamt
Das Pflegegeld setzt das jeweilige Jugendamt fest.
- 03
Versicherungen und Beihilfen klären
Pflegeeltern sollten Fragen zu Versicherungen und Beihilfen vorab mit ihrem zuständigen Jugendamt klären.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld für Vollzeitpflege in Bayern?
Woraus setzt sich das Pflegegeld zusammen?
Gibt es zusätzliche Beihilfen?
Wird das Kindergeld angerechnet?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Pflegegeld für Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII, Bayern) — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleJugendämter in Bayern (§ 33 SGB VIII)
- [02]§ 33 SGB VIII – Vollzeitpflege (Gesetzestext)gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageJugendämter in Bayern (§ 33 SGB VIII)