Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Das gemeinsame Erleben von Familienurlaub dient der Gesundheit und Erholung von Eltern und Kindern und fördert Zusammenhalt und gegenseitiges Verständnis in der Familie. Das Land unterstützt entsprechende Angebote, damit Familien mit niedrigen Einkommen und besonderen Belastungen ein familiengerechter Urlaub zu tragbaren Preisen ermöglicht wird. Förderfähig sind Angebote der Familienfreizeit und -erholung in Familienferienstätten oder anderen geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz sowie auf familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Berechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind teilnehmen und deren Einkommen die maßgeblichen Förderstufen-Grenzen nicht überschreitet.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz |
| Teilnahme mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind |
| Einkommen innerhalb der maßgeblichen Förderstufe |
| Aufenthalt von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen |
Was bekommst du konkret?
In der Förderstufe A wird für jedes zu berücksichtigende Kind pro Tag 25 EUR gewährt, für ein Kind mit wesentlicher Behinderung 30 EUR. In der Förderstufe B wird zusätzlich ein Zuschuss für Eltern von jeweils 10 EUR pro Tag und Elternteil gewährt. Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen; der Zuschuss wird insgesamt für 21 Tage innerhalb des laufenden und des vorangegangenen Jahres gewährt. Für ausschließlich zur pädagogischen Betreuung eingesetzte Helfer beträgt der Zuschuss 12,78 EUR pro Tag.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Geeignete Einrichtung wählen und Aufenthaltsdauer beachten
Gefördert werden Aufenthalte in Familienferienstätten oder anderen für Familienerholung geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz sowie auf familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen.
- 02
Antrag auf Familienzuschuss nach Formblatt beim Träger stellen
Eltern stellen den Antrag auf Familienzuschuss nach Formblatt beim Träger der Familienerholungsmaßnahme oder bei der Familienferienstätte, beim Deutschen Jugendherbergswerk (Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland) oder der jeweiligen Jugendherberge beziehungsweise beim Verein NatUrlaub auf Winzer- und Bauernhöfen oder beim zuständigen Jugendamt. Ein Nachweis über das aktuell gezahlte Kindergeld ist grundsätzlich beizufügen.
Antragsformular des Landesjugendamts (PDF) - 03
Einkommen nachweisen oder Leistungsbescheid beifügen
Die Förderstufe richtet sich nach dem regelmäßigen Monatseinkommen der Familie. Der Einkommensnachweis entfällt, wenn durch Bescheid nachgewiesen wird, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Arbeitslosengeld II bezogen wird.
- 04
Sammelantrag des Trägers vor Beginn beim Landesjugendamt vorlegen lassen
Die Träger oder Familienferienstätten legen die Anträge rechtzeitig vor Beginn der Familienerholung in Form von Sammelanträgen dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt – zur Bewilligung vor. War eine vorherige Antragstellung aus einem wichtigen Grund nicht möglich, kann der Zuschuss ausnahmsweise noch bis spätestens sechs Wochen nach Beginn beim Landesjugendamt beantragt werden.
- 05
Bewilligungsbescheid abwarten; Auszahlung nach Verwendungsnachweis
Bewilligende Stelle für alle Angebote der Familienerholung ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt –. Es erteilt nach Prüfung der Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Bewilligungsbescheide. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Verwendungsnachweise, die bis spätestens 1. November vorzulegen sind.
Häufige Fragen
Wer kann die Familienerholung in Rheinland-Pfalz beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wie lange wird der Aufenthalt gefördert?
Wo stelle ich den Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Ferienzuschuss für Familien – Faltblatt des Landesjugendamtslsjv.rlp.dePrimärquelleMinisterium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
- [02]Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesjugendamt) – Antraglsjv.rlp.dePrimärquelleMinisterium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
- [03]Programmübersicht Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.dePrimärquelleMinisterium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.