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Zuschuss Land

Förderung der Familienerholung (Rheinland-Pfalz)

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Familien mit niedrigem Einkommen und Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz Zuschüsse für gemeinsamen Familienurlaub. Gefördert werden Aufenthalte in Familienferienstätten, familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen. Je Kind und Tag werden bis zu 25 Euro gewährt.

Zuständig
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
Förderhöhe
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Das gemeinsame Erleben von Familienurlaub dient der Gesundheit und Erholung von Eltern und Kindern und fördert Zusammenhalt und gegenseitiges Verständnis in der Familie. Das Land unterstützt entsprechende Angebote, damit Familien mit niedrigen Einkommen und besonderen Belastungen ein familiengerechter Urlaub zu tragbaren Preisen ermöglicht wird. Förderfähig sind Angebote der Familienfreizeit und -erholung in Familienferienstätten oder anderen geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz sowie auf familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Berechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind teilnehmen und deren Einkommen die maßgeblichen Förderstufen-Grenzen nicht überschreitet.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz

Teilnahme mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind

Einkommen innerhalb der maßgeblichen Förderstufe

Aufenthalt von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen

Wie stellst du den Antrag?

Bewilligende Stelle für alle Angebote der Familienfreizeit und -erholung ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt. Eltern stellen den Antrag auf Familienzuschuss nach Formblatt beim Träger der Familienerholungsmaßnahme, bei der Familienferienstätte, beim Deutschen Jugendherbergswerk oder beim Verein NatUrlaub auf Winzer- und Bauernhöfen. Diese legen die Anträge in Form von Sammelanträgen rechtzeitig vor Beginn zur Bewilligung vor. War eine vorherige Antragstellung aus wichtigem Grund nicht möglich, kann der Zuschuss ausnahmsweise bis spätestens sechs Wochen nach Beginn beantragt werden.

Häufige Fragen

Wer kann die Familienerholung in Rheinland-Pfalz beantragen?
Antragsberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten, an der Erholungsmaßnahme teilnehmen und deren anrechenbares Einkommen die maßgeblichen Förderstufen-Grenzen nicht überschreitet.
Wie hoch ist der Zuschuss?
In der Förderstufe A werden je Kind und Tag 25 EUR gewährt, für ein Kind mit wesentlicher Behinderung 30 EUR. In der Förderstufe B kommt ein zusätzlicher Zuschuss für Eltern von 10 EUR pro Tag und Elternteil hinzu.
Wie lange wird der Aufenthalt gefördert?
Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Der Zuschuss wird insgesamt für 21 Tage innerhalb des laufenden und des vorangegangenen Jahres gewährt.
Wo stelle ich den Antrag?
Eltern stellen den Antrag beim Träger der Familienerholungsmaßnahme, bei der Familienferienstätte, beim Deutschen Jugendherbergswerk oder beim Verein NatUrlaub auf Winzer- und Bauernhöfen. Bewilligende Stelle ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmübersicht Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleMinisterium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
  2. [02]
    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesjugendamt) – Antrag
    lsjv.rlp.dePrimärquelleMinisterium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
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