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Zuschuss Land

Förderung der Familienerholung (Rheinland-Pfalz)

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Familien mit niedrigem Einkommen und Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz Zuschüsse für gemeinsamen Familienurlaub. Gefördert werden Aufenthalte in Familienferienstätten, familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen. Je Kind und Tag werden bis zu 25 Euro gewährt.

Fördergeber
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Das gemeinsame Erleben von Familienurlaub dient der Gesundheit und Erholung von Eltern und Kindern und fördert Zusammenhalt und gegenseitiges Verständnis in der Familie. Das Land unterstützt entsprechende Angebote, damit Familien mit niedrigen Einkommen und besonderen Belastungen ein familiengerechter Urlaub zu tragbaren Preisen ermöglicht wird. Förderfähig sind Angebote der Familienfreizeit und -erholung in Familienferienstätten oder anderen geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz sowie auf familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Berechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind teilnehmen und deren Einkommen die maßgeblichen Förderstufen-Grenzen nicht überschreitet.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
Teilnahme mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind
Einkommen innerhalb der maßgeblichen Förderstufe
Aufenthalt von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen

Was bekommst du konkret?

In der Förderstufe A wird für jedes zu berücksichtigende Kind pro Tag 25 EUR gewährt, für ein Kind mit wesentlicher Behinderung 30 EUR. In der Förderstufe B wird zusätzlich ein Zuschuss für Eltern von jeweils 10 EUR pro Tag und Elternteil gewährt. Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen; der Zuschuss wird insgesamt für 21 Tage innerhalb des laufenden und des vorangegangenen Jahres gewährt. Für ausschließlich zur pädagogischen Betreuung eingesetzte Helfer beträgt der Zuschuss 12,78 EUR pro Tag.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Geeignete Einrichtung wählen und Aufenthaltsdauer beachten

    Gefördert werden Aufenthalte in Familienferienstätten oder anderen für Familienerholung geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz sowie auf familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen.

  2. 02

    Antrag auf Familienzuschuss nach Formblatt beim Träger stellen

    Eltern stellen den Antrag auf Familienzuschuss nach Formblatt beim Träger der Familienerholungsmaßnahme oder bei der Familienferienstätte, beim Deutschen Jugendherbergswerk (Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland) oder der jeweiligen Jugendherberge beziehungsweise beim Verein NatUrlaub auf Winzer- und Bauernhöfen oder beim zuständigen Jugendamt. Ein Nachweis über das aktuell gezahlte Kindergeld ist grundsätzlich beizufügen.

    Antragsformular des Landesjugendamts (PDF)
  3. 03

    Einkommen nachweisen oder Leistungsbescheid beifügen

    Die Förderstufe richtet sich nach dem regelmäßigen Monatseinkommen der Familie. Der Einkommensnachweis entfällt, wenn durch Bescheid nachgewiesen wird, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Arbeitslosengeld II bezogen wird.

  4. 04

    Sammelantrag des Trägers vor Beginn beim Landesjugendamt vorlegen lassen

    Die Träger oder Familienferienstätten legen die Anträge rechtzeitig vor Beginn der Familienerholung in Form von Sammelanträgen dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt – zur Bewilligung vor. War eine vorherige Antragstellung aus einem wichtigen Grund nicht möglich, kann der Zuschuss ausnahmsweise noch bis spätestens sechs Wochen nach Beginn beim Landesjugendamt beantragt werden.

  5. 05

    Bewilligungsbescheid abwarten; Auszahlung nach Verwendungsnachweis

    Bewilligende Stelle für alle Angebote der Familienerholung ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt –. Es erteilt nach Prüfung der Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Bewilligungsbescheide. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Verwendungsnachweise, die bis spätestens 1. November vorzulegen sind.

Häufige Fragen

Wer kann die Familienerholung in Rheinland-Pfalz beantragen?
Antragsberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten, an der Erholungsmaßnahme teilnehmen und deren anrechenbares Einkommen die maßgeblichen Förderstufen-Grenzen nicht überschreitet.
Wie hoch ist der Zuschuss?
In der Förderstufe A werden je Kind und Tag 25 EUR gewährt, für ein Kind mit wesentlicher Behinderung 30 EUR. In der Förderstufe B kommt ein zusätzlicher Zuschuss für Eltern von 10 EUR pro Tag und Elternteil hinzu.
Wie lange wird der Aufenthalt gefördert?
Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Der Zuschuss wird insgesamt für 21 Tage innerhalb des laufenden und des vorangegangenen Jahres gewährt.
Wo stelle ich den Antrag?
Eltern stellen den Antrag beim Träger der Familienerholungsmaßnahme, bei der Familienferienstätte, beim Deutschen Jugendherbergswerk oder beim Verein NatUrlaub auf Winzer- und Bauernhöfen. Bewilligende Stelle ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Ferienzuschuss für Familien – Faltblatt des Landesjugendamts
    lsjv.rlp.dePrimärquelleMinisterium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
  2. [02]
    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesjugendamt) – Antrag
    lsjv.rlp.dePrimärquelleMinisterium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
  3. [03]
    Programmübersicht Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleMinisterium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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