Förderungen für Kinderbetreuung
Zuschüsse zu Kita-Beitrag, Tagespflege und Ferienbetreuung. Die Regeln setzen Länder und Kommunen, und sie unterscheiden sich erheblich: mancherorts ist ein Kita-Jahr beitragsfrei, anderswo staffelt sich der Beitrag nach Einkommen und Geschwisterzahl.
5 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
5 Förderungen im Bereich Kinderbetreuung
Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten (Bayern)
Der Freistaat Bayern bezuschusst Familienurlaube in anerkannten Familienferienstätten sowie Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende. Familien mit niedrigem Einkommen und Hauptwohnsitz in Bayern erhalten einen Tageszuschuss je Teilnehmer für einen Erholungsaufenthalt pro Jahr.
Förderung der Familienerholung (Rheinland-Pfalz)
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Familien mit niedrigem Einkommen und Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz Zuschüsse für gemeinsamen Familienurlaub. Gefördert werden Aufenthalte in Familienferienstätten, familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen. Je Kind und Tag werden bis zu 25 Euro gewährt.
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung ihres im Haushalt lebenden Kindes, wenn der überwiegend für die Betreuung verantwortliche Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt. Ziel ist der Erhalt des familiären Lebensraums für das Kind, damit es nicht außerhalb der Familie untergebracht werden muss. Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.
Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung
Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf mindert das zu versteuernde Einkommen von Eltern um bis zu 2.928 Euro je Kind. Das Finanzamt zieht ihn bei der Einkommensteuer nur ab, wenn die Steuerfreistellung nicht bereits durch das Kindergeld erreicht ist.
bis zu 2.928 €
Pflegegeld für Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII, Bayern)
Pflegefamilien, die ein Kind in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII aufnehmen, erhalten vom zuständigen Jugendamt monatliches Pflegegeld. Es setzt sich aus dem Sachaufwand und den Kosten der Pflege und Erziehung zusammen und ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt – in Bayern als Orientierungswerte etwa 1.060 bis 1.390 Euro pro Monat.
bis zu 1.390 €
Kinderbetreuung: So greifen die Programme ineinander
Warum kostet ein Betreuungsplatz in der Nachbarstadt etwas völlig anderes?
Der Bund regelt den Anspruch, nicht den Preis. Im Sozialgesetzbuch steht lediglich: Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Was dieser Platz kostet, legen Land und Kommune in eigenen Satzungen fest.
Daher die enorme Spannweite. In einigen Ländern sind mehrere Betreuungsjahre beitragsfrei, anderswo staffelt eine kommunale Tabelle nach Einkommen, gebuchtem Stundenumfang und Geschwisterzahl. Ein Umzug über die Gemeindegrenze kann deinen Beitrag verändern, ohne den Anspruch selbst anzutasten.
Ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt gilt der Anspruch weiter, dann allerdings ausdrücklich für eine Tageseinrichtung. Wer vorher Kindertagespflege genutzt hat, wechselt an dieser Stelle also nicht nur die Betreuungsform, sondern auch die Rechtsgrundlage.
Was tun, wenn der Beitrag das Budget übersteigt?
Dafür gibt es einen eigenen Hebel beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Kostenbeitrag wird erlassen oder übernommen, wenn die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Beim Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag steht diese Unzumutbarkeit von vornherein fest.
Der Weg dorthin führt nicht über die Einrichtung, sondern über einen gesonderten Antrag beim Jugendamt — die Kita zieht den Beitrag nur ein und entscheidet nicht über ihn. Da solche Entscheidungen typischerweise erst ab dem Antragsmonat greifen, ist Abwarten hier die teuerste Variante.
Die Kindertagespflege steht der Einrichtung rechtlich gleich. Eine Tagesmutter ist damit keine Notlösung zweiter Klasse, sondern erfüllt denselben Anspruch — nur mit anderer Gruppengröße, anderen Öffnungszeiten und einer anderen Vertragslage.
Betreuungskosten in der Steuererklärung
Neben Zuschüssen und Beitragsbefreiungen wirkt der Sonderausgabenabzug. Das Einkommensteuergesetz erlaubt 80 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.800 Euro je Kind, solange das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Eine formale Hürde steckt im selben Absatz: Voraussetzung für den Abzug ist, dass du für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hast und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Bar bezahlte Betreuung fällt heraus, auch wenn sie tatsächlich stattgefunden hat — ein Punkt, der besonders bei privater Betreuung im eigenen Haushalt regelmäßig übersehen wird.
Davon getrennt steht der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, den das Finanzamt gemeinsam mit dem Kinderfreibetrag berücksichtigt. Er ist ein Abzug von der Bemessungsgrundlage, keine ausgezahlte Leistung — beides nebeneinander zu haben ist deshalb kein Widerspruch, sondern der Normalfall.
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