Förderungen für Kinderbetreuung
4 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
4 Förderungen im Bereich Kinderbetreuung
Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten (Bayern)
Der Freistaat Bayern bezuschusst Familienurlaube in anerkannten Familienferienstätten sowie Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende. Familien mit niedrigem Einkommen und Hauptwohnsitz in Bayern erhalten einen Tageszuschuss je Teilnehmer für einen Erholungsaufenthalt pro Jahr.
Förderung der Familienerholung (Rheinland-Pfalz)
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Familien mit niedrigem Einkommen und Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz Zuschüsse für gemeinsamen Familienurlaub. Gefördert werden Aufenthalte in Familienferienstätten, familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen. Je Kind und Tag werden bis zu 25 Euro gewährt.
Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung
Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf mindert das zu versteuernde Einkommen von Eltern um bis zu 2.928 Euro je Kind. Das Finanzamt zieht ihn bei der Einkommensteuer nur ab, wenn die Steuerfreistellung nicht bereits durch das Kindergeld erreicht ist.
bis zu 2.928 €
Pflegegeld für Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII, Bayern)
Pflegefamilien, die ein Kind in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII aufnehmen, erhalten vom zuständigen Jugendamt monatliches Pflegegeld. Es setzt sich aus dem Sachaufwand und den Kosten der Pflege und Erziehung zusammen und ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt – in Bayern als Orientierungswerte etwa 1.060 bis 1.390 Euro pro Monat.
bis zu 1.390 €
Bundesweite Förderlandschaft, mit Quellen belegt.
Wir halten alle Förderprogramme aktuell und liefern dir die besten Ergebnisse — direkt verlinkt zur offiziellen Stelle, damit du immer auf dem neusten Stand bist.
Förderprogramme von Bundesbanken, Landesförderinstituten und kommunalen Trägern.
Jede Aussage verweist auf die offizielle Primärquelle.
Neue Richtlinien fließen in die Detail-Seiten ein, sobald sie veröffentlicht sind.
Keine geheime Redaktionslogik — alle Kriterien, Beträge und Fristen sind verlinkt.
Mehr rund um Kinderbetreuung
Verwandte Themen-Hubs und thematisch passende Programme.
Wichtigste Programme
Verwandte Themen
Auch das könnte für dich relevant sein.
Förderungen aus anderen Themen-Welten — oft profitierst du von mehreren Programmen gleichzeitig.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Noch mehr zu Kinderbetreuung?
Schau dir verwandte Themen an, oder starte direkt mit deiner PLZ — wir zeigen dir, was in deiner Region zusätzlich gefördert wird.