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Förderungen für Geburt & Elternzeit

Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus federn den Einkommensausfall nach der Geburt ab. Dazu kommen Mutterschaftsleistungen und Landesprogramme wie Familiengeld. Entscheidend sind die Fristen: rückwirkend wird Elterngeld nur für wenige Monate gezahlt.

6 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.

6 Förderungen im Bereich Geburt & Elternzeit

Zuschuss Land

Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.

Zuschuss Bund

Elterngeld

Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

bis zu 1.800 €

Zuschuss Land

Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg

Das Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg zahlt Familien bei Drillingen oder mehr einen einmaligen Zuschuss von 1.700 € pro Kind — einkommensunabhängig und steuerfrei.

bis zu 1.700 €

Zuschuss Land

Ehrenpatenschaft bei Mehrlingsgeburten (Bayern)

Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen können Eltern in Bayern die Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bayerischen Ministerpräsidenten beantragen. Neben einer Urkunde erhalten sie eine einmalige finanzielle Zuwendung. Der Antrag kann online gestellt werden.

bis zu 1.000 €

Zuschuss Land

Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung im Saarland

Das Saarland bezuschusst zusammen mit Bundesmitteln den Eigenanteil an Kinderwunschbehandlungen. Gefördert werden künstliche Befruchtungen per IVF und ICSI in den ersten vier Behandlungszyklen; die maximalen Fördersummen belaufen sich je nach Voraussetzung auf 500 bis 1.000 Euro des Eigenanteils.

bis zu 1.000 €

Zuschuss Land

Sächsisches Landeserziehungsgeld

Das Sächsische Landeserziehungsgeld unterstützt Eltern im zweiten oder dritten Lebensjahr ihres Kindes mit bis zu 300 € monatlich, wenn kein geförderter Betreuungsplatz genutzt wird.

bis zu 300 €

Gut zu wissen

Geburt & Elternzeit: So greifen die Programme ineinander

Elterngeld oder Elternzeit — worin liegt der Unterschied?

Die beiden Begriffe klingen verwandt, gehören aber in verschiedene Rechtsgebiete. Elternzeit ist arbeitsrechtlich: eine unbezahlte Freistellung, die du gegenüber deinem Arbeitgeber geltend machst, bis zu drei Jahre je Kind. Elterngeld ist eine Geldleistung, die du bei der Elterngeldstelle am Wohnort deines Kindes beantragst. Wer nur eines von beiden regelt, steht am Ende entweder ohne Freistellung oder ohne Einkommensersatz da.

Daraus folgen zwei Anträge an zwei völlig verschiedene Adressaten. Die Elternzeit meldest du schriftlich im Betrieb an; die Elterngeldstelle interessiert sich dafür nur insoweit, als sie deine Arbeitszeit während des Bezugs prüft.

Selbständige kennen keine Elternzeit, weil ihnen der Arbeitgeber fehlt, gegen den sich der Anspruch richtet — Elterngeld können sie trotzdem beziehen. Umgekehrt darf die Elternzeit deutlich über den Elterngeld-Bezug hinauslaufen, bis hin zu einem später genommenen Rest vor dem achten Geburtstag.

Wie verteilst du die Bezugsmonate auf Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Das Gesetz arbeitet mit einem festen Umtauschkurs: Statt für einen Lebensmonat Basiselterngeld zu beanspruchen, kannst du jeweils zwei Lebensmonate ElterngeldPlus beziehen. Aus einem Monat mit vollem Satz werden also zwei Monate mit halbiertem Höchstbetrag — was sich vor allem lohnt, wenn du nebenher in Teilzeit arbeitest, weil der Verdienst einen ElterngeldPlus-Monat weniger stark abschmilzt.

Zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld stehen beiden Eltern zusammen zu, zwei weitere kommen hinzu, wenn bei beiden das Erwerbseinkommen sinkt. Der Partnerschaftsbonus liegt noch einmal darüber: höchstens vier Monatsbeträge je Elternteil, gebunden daran, dass beide gleichzeitig in einem bestimmten Stundenkorridor arbeiten.

Gezählt wird dabei in Lebensmonaten des Kindes, nicht in Kalendermonaten. Ein Kind, das am 20. geboren wurde, wechselt jeweils am 20. in den nächsten Lebensmonat — an dieser Verschiebung scheitern die meisten selbstgebauten Planungstabellen.

Fristen und Anrechnungen, die den Betrag verändern

Die Rückwirkung ist knapp bemessen. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist. Wer den Antrag im Wochenbett liegen lässt, verliert die früheren Monate endgültig.

Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind werden auf das Elterngeld angerechnet — beide ersetzen Einkommen für denselben Zeitraum und addieren sich deshalb nicht. Oberhalb einer Einkommensgrenze entfällt der Anspruch ganz: Elterngeld ist ausgeschlossen ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro bei Alleinerziehenden, Paaren und getrennt Erziehenden.

Landesleistungen rund um die Geburt laufen davon unabhängig, mit eigenen Stellen und teils eigenen Antragsfenstern. Sie in derselben Woche zu prüfen wie den Elterngeldantrag erspart ein späteres Nachreichen, das dann oft nicht mehr möglich ist.

Datenbasis

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Bundesweit
Bund, Länder & Kommunen

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Förderungen aus anderen Themen-Welten — oft profitierst du von mehreren Programmen gleichzeitig.

Wohnen

NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege

bis 350.000 €

Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.

Land Zuschuss Aktiv
Wohnen

L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)

bis 344.500 €

Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.

Land Kredit Aktiv
Wohnen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende

bis 300.000 €

Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.

Land Zuschuss Aktiv
Eigentum & Hausbau

KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)

bis 270.000 €

Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.

Bund Kredit Aktiv
Wohnen

EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen

bis 250.000 €

Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.

Land Kredit Aktiv
Modernisierung

Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)

bis 250.000 €

Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.

Kommune Zuschuss Aktiv

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