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Förderungen für Geburt & Elternzeit

6 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.

6 Förderungen im Bereich Geburt & Elternzeit

Zuschuss Land

Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.

Zuschuss Land

Ehrenpatenschaft bei Mehrlingsgeburten (Bayern)

Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen können Eltern in Bayern die Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bayerischen Ministerpräsidenten beantragen. Neben einer Urkunde erhalten sie eine einmalige finanzielle Zuwendung. Der Antrag kann online gestellt werden.

Zuschuss Bund

Elterngeld

Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

bis zu 1.800 €

Zuschuss Land

Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg

Das Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg zahlt Familien bei Drillingen oder mehr einen einmaligen Zuschuss von 1.700 € pro Kind — einkommensunabhängig und steuerfrei.

bis zu 1.700 €

Zuschuss Land

Unterhaltsvorschuss Bayern

Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende in Bayern: 227-394 EUR pro Monat für Kinder bis 17 Jahren, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.

bis zu 394 €

Zuschuss Land

Sächsisches Landeserziehungsgeld

Das Sächsische Landeserziehungsgeld unterstützt Eltern im zweiten oder dritten Lebensjahr ihres Kindes mit bis zu 300 € monatlich, wenn kein geförderter Betreuungsplatz genutzt wird.

bis zu 300 €

Datenbasis

Bundesweite Förderlandschaft, mit Quellen belegt.

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Bundesweit
Bund, Länder & Kommunen

Förderprogramme von Bundesbanken, Landesförderinstituten und kommunalen Trägern.

Mit Quellen belegt
BMWK · KfW · BAFA · Landesportale

Jede Aussage verweist auf die offizielle Primärquelle.

Aktuell gepflegt
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Förderungen aus anderen Themen-Welten — oft profitierst du von mehreren Programmen gleichzeitig.

Wohnen

Sachsen-Anhalt Junges Wohnen

Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.

Land Zuschuss Aktiv
Familie

Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.

Land Zuschuss Aktiv
Wohnen

Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.

Land Kredit Aktiv
Wohnen

Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg

Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.

Land Kredit Aktiv
Rente & Soziales

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.

Bund sonstige Aktiv
Rente & Soziales

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.

Bund Zuschuss Aktiv

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