Landeserziehungsgeld nach Bundesland — 2026 im Vergleich
Landeserziehungsgeld ist eine Geldleistung einzelner Bundesländer, die Eltern nach dem Bundeselterngeld im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes unterstützt. 2026 zahlt nur noch Sachsen ein klassisches Landeserziehungsgeld — 150 bis 300 € monatlich. Bayern fördert Eltern stattdessen mit dem Familiengeld von 250 € pro Kind und Monat. Baden-Württemberg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern haben ihre Landeserziehungsgelder eingestellt; die übrigen elf Länder zahlen keines.
Welche Bundesländer zahlen 2026 noch ein Landeserziehungsgeld?
Nur **Sachsen** zahlt 2026 noch ein klassisches Landeserziehungsgeld [03]. **Bayern** fördert Eltern im zweiten und dritten Lebensjahr stattdessen mit dem Familiengeld [01] — ergänzt um das einkommensabhängige Krippengeld für die Elternbeiträge der Kinderbetreuung [02]. Alle anderen Länder verweisen für diese Lebensphase auf die Bundesleistungen, allen voran das Elterngeld [07]. Die Tabelle zeigt den Stand für jedes Bundesland.
| Bundesland | Leistung im 2./3. Lebensjahr | Höhe / Status |
|---|---|---|
| Bayern | Familiengeld + Krippengeld | 250–300 € + bis 100 € monatlich |
| Sachsen | Landeserziehungsgeld | 150–300 € monatlich |
| Baden-Württemberg | keine — für Geburten ab 01.10.2012 beendet | nur Bundeselterngeld |
| Thüringen | keine — Gesetz zum 30.06.2015 außer Kraft | nur Bundeselterngeld |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine — früheres Landesgesetz nicht fortgeführt | nur Bundeselterngeld |
| Berlin | keine | nur Bundesleistungen (Elterngeld, Kindergeld) |
| Brandenburg | keine | Land bezuschusst stattdessen Familienferien |
| Bremen | keine | nur Bundesleistungen |
| Hamburg | keine | nur Bundesleistungen |
| Hessen | keine | nur Bundesleistungen |
| Niedersachsen | keine | Landesstiftung „Familie in Not" für Notlagen |
| Nordrhein-Westfalen | keine | nur Bundesleistungen |
| Rheinland-Pfalz | keine | Landeszuschuss zu Familienferien statt Geldleistung |
| Saarland | keine | Familienferienförderung statt Geldleistung |
| Sachsen-Anhalt | keine | Familienpass statt Geldleistung |
| Schleswig-Holstein | keine | nur Bundesleistungen |
Wie hoch ist das Bayerische Familiengeld?
Das Bayerische Familiengeld beträgt **250 € pro Kind und Monat**, ab dem dritten Kind 300 € — gezahlt für jedes Kind vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, also volle zwei Jahre [01]. Die Leistung ist unabhängig vom Einkommen, von der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung; auch Eltern, deren Kind eine Krippe besucht, erhalten sie in voller Höhe. Wer in Bayern Elterngeld bezogen hat, muss keinen gesonderten Antrag stellen — das Familiengeld folgt automatisch. Zusätzlich unterstützt das einkommensabhängige **Krippengeld** Eltern mit bis zu 100 € monatlich bei den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung, längstens bis zum August des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird [02].
Wie hoch ist das Sächsische Landeserziehungsgeld?
Sachsen zahlt im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes **150 € für das erste, 200 € für das zweite und 300 € ab dem dritten Kind** monatlich [03]. Die Bezugsdauer hängt von Kinderzahl und Startzeitpunkt ab: Beginnt der Bezug im zweiten Lebensjahr, sind es 5, 6 oder 7 Monate — beginnt er erst im dritten Lebensjahr, verlängert er sich auf 9 bis 12 Monate. Zwei Bedingungen sind zentral: Das Kind darf **keinen staatlich geförderten Kita- oder Kindertagespflege-Platz** nutzen, und das Einkommen darf 24.600 € bei Paaren bzw. 21.600 € bei Alleinerziehenden nicht übersteigen — darüber sinkt die Leistung schrittweise. Zuständig ist die Elterngeld- bzw. Erziehungsgeldstelle des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt.
Warum gibt es das Erziehungsgeld fast nirgends mehr?
Das **Bundeserziehungsgeld** wurde durch das Elterngeld abgelöst, das für Geburten ab dem 1. Januar 2007 gilt [09] — aus der Pauschalleistung wurde eine einkommensbezogene Lohnersatzleistung [07]. Die Landeserziehungsgelder, die einzelne Länder im Anschluss an die Bundesleistung zahlten, liefen danach nach und nach aus: Baden-Württemberg beendete den Anspruch per Ministerratsbeschluss für alle Geburten ab dem 1. Oktober 2012 [04], Thüringen hob sein Erziehungsgeldgesetz zum 30. Juni 2015 auf [05], und auch das frühere Landeserziehungsgeldgesetz Mecklenburg-Vorpommerns wird nicht fortgeführt [08]. Das **Betreuungsgeld des Bundes** erklärte das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli 2015 für nichtig — dem Bund fehlte die Gesetzgebungskompetenz (1 BvF 2/13) [06]. Bayern fördert diese Lebensphase heute mit dem Familiengeld [01].
Was bekommen Eltern in den anderen 14 Bundesländern?
In den 14 Ländern ohne eigene Leistung gilt für die ersten Lebensmonate das **Bundeselterngeld**: mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich, abhängig vom Einkommen vor der Geburt [07]. Für das zweite und dritte Lebensjahr gibt es dort keine laufende Landes-Geldleistung — die offiziellen Familienportale von Berlin über Niedersachsen bis Schleswig-Holstein listen für diese Phase ausschließlich Bundesleistungen wie Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag [09]. Einzelne Länder setzen andere Akzente: Brandenburg bezuschusst Familienferien einkommensschwacher Haushalte, Rheinland-Pfalz zahlt einen Landeszuschuss zu Familienferien, das Saarland fördert Familienerholung mit Tagessätzen, und Sachsen-Anhalt bietet mit dem Familienpass Vergünstigungen für Freizeit und Kultur. Ein Umzug kann sich deshalb spürbar auswirken: Ansprüche auf Familiengeld oder Landeserziehungsgeld entstehen nur mit Wohnsitz in Bayern bzw. Sachsen.
Wie beantrage ich Familiengeld oder Landeserziehungsgeld?
Der Weg unterscheidet sich deutlich — in Bayern läuft es für die meisten Eltern automatisch, in Sachsen ist ein eigener Antrag nötig:
- Anspruch prüfen — das Familiengeld erhalten alle Eltern mit Wohnsitz in Bayern für Kinder im 13. bis 36. Lebensmonat; das Sächsische Landeserziehungsgeld setzt Einkommensgrenzen und den Verzicht auf einen geförderten Kita-Platz voraus.
- Bayern: Kein gesonderter Antrag nötig, wenn in Bayern Elterngeld bezogen wurde — das Zentrum Bayern Familie und Soziales zahlt das Familiengeld automatisch aus.
- Bayern ohne Elterngeld-Bezug: Antrag frühestens drei Monate vor dem 13. Lebensmonat des Kindes beim ZBFS stellen.
- Sachsen: Antrag bei der Elterngeld- bzw. Erziehungsgeldstelle des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt einreichen — mit Angaben zum Einkommen und zur Kinderbetreuung.
- Bescheid abwarten — beide Leistungen werden monatlich ausgezahlt.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 überhaupt noch Erziehungsgeld?
Wie hoch ist das Landeserziehungsgeld in Sachsen?
Gibt es das Landeserziehungsgeld in Baden-Württemberg noch?
Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Landeserziehungsgeld?
Bekomme ich das Bayerische Familiengeld auch, wenn mein Kind in die Krippe geht?
Muss ich das Bayerische Familiengeld beantragen?
Was wurde aus dem Betreuungsgeld?
Unsere Quellen
- [01]Bayerisches Familiengeld — Leistungen und Voraussetzungenzbfs.bayern.dePrimärquelleZentrum Bayern Familie und Soziales
- [02]Bayerisches Krippengeldzbfs.bayern.dePrimärquelleZentrum Bayern Familie und Soziales
- [03]Sächsisches Landeserziehungsgeldfamilie.sachsen.dePrimärquelleSächsisches Staatsministerium für Soziales
- [04]Landeserziehungsgeld Baden-Württemberg — Auszahlung (Bestandsfälle)altdorf-boeblingen.deRegionalServiceportal Baden-Württemberg (Gemeinde Altdorf)
- [05]Thüringer Erziehungsgeldgesetz — außer Kraft seit 01.07.2015landesrecht.thueringen.deRechtsgrundlageLandesrecht Thüringen (Bürgerservice)
- [06]Betreuungsgeld-Urteil — Pressemitteilung Nr. 57/2015 (1 BvF 2/13)bundesverfassungsgericht.deRechtsgrundlageBundesverfassungsgericht
- [07]§ 2 BEEG — Höhe des Elterngeldesgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- [08]Leistungen für Familien in Mecklenburg-Vorpommernfamilieninfo-mv.dePrimärquelleFamilienInfo MV (Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern)
- [09]Leistungen für Familien in Schleswig-Holsteinschleswig-holstein.dePrimärquelleLandesregierung Schleswig-Holstein
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