Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Sachsen (Kommunaler Sozialverband Sachsen) |
| Höhe pro Monat | 150 € – 300 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Das Sächsische Landeserziehungsgeld schließt an das Bundeselterngeld an und unterstützt Eltern, die ihr Kind im zweiten oder dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt einen geförderten Betreuungsplatz zu nutzen.
Die Höhe beträgt bis zu 300 € monatlich; für erste und zweite Kinder gelten Einkommensgrenzen, ab dem dritten Kind wird die Leistung einkommensunabhängig gezahlt.
Die Bezugsdauer ist gestaffelt: 5 Monate beim ersten Kind, 6 Monate beim zweiten, 7 Monate ab dem dritten Kind. Voraussetzung ist der Verzicht auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz im Bezugszeitraum.
Passt Sächsisches Landeserziehungsgeld zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Hauptwohnsitz in Sachsen
Kind im 2. oder 3. Lebensjahr
Kein geförderter Krippen-/Kita-Platz genutzt
Anzahl der Kinder (ab 3. Kind einkommensunabhängig)
1. Kind · 2. Kind · ab 3. Kind
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag bei der zuständigen Stelle (Landkreis/kreisfreie Stadt, Kommunaler Sozialverband Sachsen) stellen — frühestens drei Monate vor Leistungsbeginn.
- Nachweise beilegen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise (außer ab 3. Kind), Erklärung zum Verzicht auf geförderte Betreuung.
- Auszahlung monatlich; rückwirkend höchstens einen Monat nach Antragstellung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Sächsische Landeserziehungsgeld 2026?
Wie lange wird das Landeserziehungsgeld gezahlt?
Geht das auch mit Kita-Platz?
Wann muss ich den Antrag stellen?
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