BundesBonus
Zuschuss · bis 300 €/Mt. Land

Sächsisches Landeserziehungsgeld

Das Sächsische Landeserziehungsgeld ist eine Familienleistung des Freistaats Sachsen für die Zeit nach dem Bundeselterngeld. Eltern mit Hauptwohnsitz in Sachsen erhalten im zweiten oder dritten Lebensjahr ihres Kindes bis zu 300 € monatlich, sofern sie keinen geförderten Krippen- oder Kita-Platz in Anspruch nehmen. Die Bezugsdauer beträgt beim ersten Kind 5, beim zweiten 6 und ab dem dritten Kind 7 Monate; ab dem dritten Kind wird es einkommensunabhängig gezahlt.

Monatliche Zahlung
300 €
pro Monat
Zuständig
Freistaat Sachsen (Kommunaler Sozialverband Sachsen)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Sachsen (Kommunaler Sozialverband Sachsen)
Höhe pro Monat 150 € – 300 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Das Sächsische Landeserziehungsgeld schließt an das Bundeselterngeld an und unterstützt Eltern, die ihr Kind im zweiten oder dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt einen geförderten Betreuungsplatz zu nutzen.

Die Höhe beträgt bis zu 300 € monatlich; für erste und zweite Kinder gelten Einkommensgrenzen, ab dem dritten Kind wird die Leistung einkommensunabhängig gezahlt.

Die Bezugsdauer ist gestaffelt: 5 Monate beim ersten Kind, 6 Monate beim zweiten, 7 Monate ab dem dritten Kind. Voraussetzung ist der Verzicht auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz im Bezugszeitraum.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Hauptwohnsitz in Sachsen

Kind im 2. oder 3. Lebensjahr

Kein geförderter Krippen-/Kita-Platz genutzt

Anzahl der Kinder (ab 3. Kind einkommensunabhängig)

1. Kind · 2. Kind · ab 3. Kind

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag bei der zuständigen Stelle (Landkreis/kreisfreie Stadt, Kommunaler Sozialverband Sachsen) stellen — frühestens drei Monate vor Leistungsbeginn.
  2. Nachweise beilegen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise (außer ab 3. Kind), Erklärung zum Verzicht auf geförderte Betreuung.
  3. Auszahlung monatlich; rückwirkend höchstens einen Monat nach Antragstellung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Sächsische Landeserziehungsgeld 2026?
Es beträgt bis zu 300 € monatlich im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes. Für erste und zweite Kinder gelten Einkommensgrenzen, ab dem dritten Kind wird es einkommensunabhängig gezahlt.
Wie lange wird das Landeserziehungsgeld gezahlt?
Die Bezugsdauer ist gestaffelt: beim ersten Kind 5 Monate, beim zweiten Kind 6 Monate und ab dem dritten Kind 7 Monate — jeweils im zweiten oder dritten Lebensjahr.
Geht das auch mit Kita-Platz?
Nein. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass im Bezugszeitraum kein öffentlich geförderter Krippen- oder Kita-Platz in Anspruch genommen wird — das Landeserziehungsgeld fördert die elterliche Betreuung.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag kann frühestens drei Monate vor Beginn des gewünschten Leistungszeitraums gestellt werden. Rückwirkend wird höchstens für einen Monat nach Antragstellung gezahlt.

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