BundesBonus
Zuschuss · bis 300 €/Mt. Land

Sächsisches Landeserziehungsgeld

Das Sächsische Landeserziehungsgeld ist eine Familienleistung des Freistaats Sachsen für die Zeit nach dem Bundeselterngeld. Eltern mit Hauptwohnsitz in Sachsen erhalten im zweiten oder dritten Lebensjahr ihres Kindes bis zu 300 € monatlich, sofern sie keinen geförderten Krippen- oder Kita-Platz in Anspruch nehmen. Die Bezugsdauer beträgt je nach Kinderzahl und Beginn 5 bis 12 Monate; ab dem dritten Kind wird es einkommensunabhängig gezahlt.

Monatliche Zahlung
300 €
pro Monat
Zuständig
Freistaat Sachsen (Kommunaler Sozialverband Sachsen)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Sachsen (Kommunaler Sozialverband Sachsen)
Höhe pro Monat 150 € – 300 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Das Sächsische Landeserziehungsgeld schließt an das Bundeselterngeld an und unterstützt Eltern, die ihr Kind im zweiten oder dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt einen geförderten Betreuungsplatz zu nutzen.

Die Höhe beträgt bis zu 300 € monatlich; für erste und zweite Kinder gelten Einkommensgrenzen, ab dem dritten Kind wird die Leistung einkommensunabhängig gezahlt.

Die Bezugsdauer hängt von Kinderzahl und Beginn ab: Im zweiten Lebensjahr sind es 5 Monate beim ersten Kind, 6 beim zweiten und 7 ab dem dritten Kind; beginnt der Bezug im dritten Lebensjahr, sind es 9 Monate beim ersten und zweiten und 12 Monate ab dem dritten Kind, sofern seit dem vollendeten 14. Lebensmonat kein staatlich geförderter Betreuungsplatz genutzt wurde (sonst 5, 6 bzw. 7 Monate). Voraussetzung ist der Verzicht auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz im Bezugszeitraum.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Hauptwohnsitz in Sachsen—
Kein geförderter Krippen-/Kita-Platz genutzt—
Anzahl der Kinder (ab 3. Kind einkommensunabhängig)1. Kind · 2. Kind · ab 3. Kind

Was bekommst du konkret?

Monatliche Leistung:

  • Bis zu 300 € im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes

Bezugsdauer:

  • Beginn im 2. Lebensjahr: 1. Kind 5 Monate · 2. Kind 6 Monate · ab 3. Kind 7 Monate
  • Beginn im 3. Lebensjahr: 1. und 2. Kind 9 Monate · ab 3. Kind 12 Monate, wenn seit dem vollendeten 14. Lebensmonat kein staatlich geförderter Betreuungsplatz genutzt wurde (sonst 5, 6 bzw. 7 Monate)

Für erste und zweite Kinder gelten Einkommensgrenzen; ab dem dritten Kind wird einkommensunabhängig gezahlt.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Antragsformular und Unterlagen beschaffen

    Das Antragsformular samt aller zugehörigen Unterlagen gibt es bei den Elterngeld- beziehungsweise Erziehungsgeldstellen und im Internet auf Amt24. Für Geburten ab 01.01.2018 gehören der Antrag mit Merkblatt, die Bescheinigungen sowie die Erklärung zum Einkommen und Verdienstbescheinigung dazu. Welche weiteren Unterlagen nötig sind, steht im Antrag beziehungsweise im Merkblatt.

    Landeserziehungsgeld auf Amt24 beantragen
  2. 02

    Antrag ausfüllen und Geburtsurkunde beifügen

    Dem Antrag ist für das Kind die Geburtsurkunde im Original mit dem Vermerk „für Elterngeld/für soziale Zwecke“ beizufügen, soweit sie noch nicht eingereicht wurde; alle anderen Nachweise werden als Kopie eingereicht. Im Antrag ist anzugeben, ob für das Kind ab dem vollendeten 14. Lebensmonat und in der Bezugszeit eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch genommen wurde beziehungsweise wird. Ab dem dritten Kind wird das Landeserziehungsgeld unabhängig vom Einkommen gewährt.

  3. 03

    Antrag bei der Elterngeld- oder Erziehungsgeldstelle einreichen

    Zuständig ist die Elterngeld- beziehungsweise Erziehungsgeldstelle des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt, in der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt liegen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, frühestens drei Monate vor Beginn des gewünschten Leistungszeitraums; der unterschriebene Antrag wird dort persönlich abgegeben oder per Post geschickt. Soweit für den Wohnort verfügbar, kann der Onlinedienst in Amt24 genutzt werden (Konto bei BundID erforderlich).

  4. 04

    Bescheid abwarten und Auszahlung erhalten

    Das Landeserziehungsgeld beträgt monatlich 150 Euro für das erste, 200 Euro für das zweite und 300 Euro ab dem dritten Kind; Beträge unter 10 Euro monatlich werden nicht ausgezahlt. Rückwirkend wird nur für den Monat vor Antragstellung gezahlt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Sächsische Landeserziehungsgeld 2026?
Es beträgt bis zu 300 € monatlich im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes. Für erste und zweite Kinder gelten Einkommensgrenzen, ab dem dritten Kind wird es einkommensunabhängig gezahlt.
Wie lange wird das Landeserziehungsgeld gezahlt?
Die Bezugsdauer hängt vom Beginn ab: Im zweiten Lebensjahr sind es beim ersten Kind 5, beim zweiten 6 und ab dem dritten Kind 7 Monate. Beginnt der Bezug im dritten Lebensjahr, sind es beim ersten und zweiten Kind 9 und ab dem dritten Kind 12 Monate, sofern seit dem vollendeten 14. Lebensmonat kein staatlich geförderter Betreuungsplatz genutzt wurde; sonst gelten 5, 6 bzw. 7 Monate. Längstens wird bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gezahlt.
Geht das auch mit Kita-Platz?
Nein. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass im Bezugszeitraum kein öffentlich geförderter Krippen- oder Kita-Platz in Anspruch genommen wird — das Landeserziehungsgeld fördert die elterliche Betreuung.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag ist schriftlich zu stellen, frühestens drei Monate vor Beginn des gewünschten Leistungszeitraums. Rückwirkend wird nur für den Monat vor Antragstellung gezahlt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Familie in Sachsen — Landeserziehungsgeld
    familie.sachsen.dePrimärquelleFreistaat Sachsen (Kommunaler Sozialverband Sachsen)
  2. [02]
    Freistaat Sachsen — Landeserziehungsgeld (Broschüre)
    publikationen.sachsen.dePrimärquelleFreistaat Sachsen (Kommunaler Sozialverband Sachsen)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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