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Familienleistung · Lohnersatz

Elterngeld 2026 — Höhe, Varianten, Antrag

Elterngeld ist die staatliche Lohnersatzleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben oder ihre Erwerbstätigkeit auf Teilzeit reduzieren. Es ersetzt 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300, höchstens 1.800 Euro pro Monat, und kann bis zu 14 Monate gemeinsam von beiden Eltern bezogen werden. Zuständig sind die Elterngeldstellen der Bundesländer.

Empfänger
rund 1,8 Mio Bezieher pro Jahr
Höhe Basis
300 – 1.800 € pro Monat
Bezugsdauer
bis 14 Monate gesamt
Zuständig
Elterngeldstelle des Bundeslandes

Was ist Elterngeld und welche Varianten gibt es?

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)[01] für Mütter und Väter, die ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt eines Kindes unterbrechen oder reduzieren. Es gibt drei Varianten, die kombinierbar sind: Basis-Elterngeld ersetzt für bis zu 12 Monate (14 Monate bei Beteiligung beider Elternteile) den Verdienstausfall, ElterngeldPlus halbiert den monatlichen Betrag, verdoppelt dafür die Bezugsdauer — ideal bei Teilzeitarbeit. Der Partnerschaftsbonus belohnt parallele Teilzeitphasen beider Elternteile mit zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten[02]. Rund 1,8 Millionen Eltern beziehen jährlich Elterngeld in einer dieser Varianten.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch besteht für leibliche Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern sowie in besonderen Fällen für Verwandte bis zum dritten Grad, die ein Kind im eigenen Haushalt betreuen[03]. Voraussetzungen: gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, Wohnsitz in Deutschland, höchstens 32 Wochenstunden Erwerbstätigkeit während des Bezugszeitraums und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 175.000 Euro pro Elternteil (Geburten ab 1. April 2025; vorher gelten andere Schwellen). Studierende, Selbstständige, Beamte und Arbeitslose haben grundsätzlich denselben Anspruch wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte — die Berechnungsgrundlage ist jeweils unterschiedlich.

Wie hoch ist Elterngeld 2026?

Das Basis-Elterngeld ersetzt 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens — bei Geringverdienern bis zu 100 Prozent über die sogenannte Geringverdienerregelung[04]. Maximal sind 1.800 Euro pro Monat möglich, mindestens 300 Euro auch bei Erwerbslosigkeit. Bei mehreren Kindern unter drei Jahren oder Geschwistern unter sechs Jahren mit Behinderung gibt es einen Geschwisterbonus von 10 Prozent (mindestens 75 Euro extra). Bei Mehrlingsgeburten zahlt das Elterngeld 300 Euro Mehrlingszuschlag pro weiteres Kind.

Netto vor GeburtBasis-Elterngeld 65 %ElterngeldPlus 32,5 %Bezugsdauer Plus
1.000 €670 € (Geringv.-Regel)335 €doppelt so lang
1.500 €975 €488 €doppelt so lang
2.000 €1.300 €650 €doppelt so lang
2.500 €1.625 €813 €doppelt so lang
ab 2.770 €1.800 € (Max-Cap)900 € (Max-Cap)doppelt so lang
Elterngeld-Höhe nach durchschnittlichem Nettoeinkommen vor der Geburt[04]

Basis-Elterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?

Die drei Varianten lassen sich frei kombinieren — die Wahl richtet sich nach dem Lebensentwurf in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes. Basis-Elterngeld passt bei vollständiger Erwerbsunterbrechung. ElterngeldPlus ist für Teilzeitrückkehrer optimal, weil zwei Plus-Monate einen Basis-Monat ersetzen und die Auszahlung dem reduzierten Verdienst angepasst wird[02]. Der Partnerschaftsbonus gibt jedem Elternteil zusätzlich zwei bis vier Plus-Monate, wenn beide gleichzeitig Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten — ein Anreiz für moderne Aufteilungsmodelle.

VarianteBetrag pro MonatBezugsdauerVoraussetzung
Basis-Elterngeld65 % Netto, 300–1.800 €12 Monate (14 mit Partnerbeteiligung)Kind im Haushalt
ElterngeldPlusHälfte des Basis, 150–900 €Doppelt so viele Monate wie BasisKombinierbar mit Teilzeit bis 32 h
PartnerschaftsbonusWie ElterngeldPlusZusätzlich 2–4 Monate je ElternteilBeide Elternteile parallel Teilzeit 24–32 h
Vergleich der drei Elterngeld-Varianten[02]

Wie beantragt man Elterngeld bei der Elterngeldstelle?

Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes gestellt — in vielen Ländern inzwischen online über das landesweite Portal, in den übrigen schriftlich per Post. Der Antrag wirkt rückwirkend für maximal drei Lebensmonate des Kindes vor Antragsmonat — wer später beantragt, verliert frühere Monate[05]. Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam unterschreiben, auch wenn nur ein Elternteil bezieht. Eine Bewilligung erfolgt typisch innerhalb von 4–8 Wochen.

  1. Geburtsurkunde des Kindes besorgen — sie muss dem Antrag im Original beiliegen, eine Kopie reicht nicht.
  2. Antragsformular der zuständigen Elterngeldstelle herunterladen (online im Landesportal oder schriftlich anfordern) und vollständig ausfüllen.
  3. Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt zusammenstellen: Lohnabrechnungen für Arbeitnehmer, Einkommensteuerbescheid für Selbstständige, Steuerbescheid für Beamte.
  4. Bezugsmonate der Eltern festlegen und im Antrag eintragen — die Wahl ist nach Bewilligung nur eingeschränkt änderbar, also vorher gut planen.
  5. Antrag mit Geburtsurkunde, Einkommensnachweisen, Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsleistungen und Bescheinigung des Arbeitgebers über Elternzeit einreichen — Bewilligung in 4–8 Wochen.

Was ändert sich bei Elterngeld 2025 und 2026?

Die wichtigste Änderung der letzten Reform: für Geburten ab 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen — und zwar pro Elternteil[06]. Vorher lag die Grenze bei 250.000 Euro für Paare und 150.000 Euro für Alleinerziehende. Außerdem wurde der gleichzeitige Bezug von Basis-Elterngeld eingeschränkt: beide Elternteile dürfen sich nur noch in den ersten Lebensmonaten des Kindes überschneidend Elternzeit nehmen, danach muss abgewechselt werden. Für Selbstständige und Beamte bleiben die Berechnungsgrundlagen unverändert.

Welche Stolpersteine kosten am häufigsten Geld?

Vier klassische Fehler kosten Eltern regelmäßig Elterngeld: Erstens verspäteter Antrag — die Drei-Monate-Rückwirkung ist eine harte Grenze, jeder Monat darüber ist verloren[05]. Zweitens ungeschickte Wahl der Bezugsmonate — wer Basis und Plus nicht strategisch kombiniert, verschenkt Bezugsdauer. Drittens unrichtige Steuerklasse vor der Geburt: das Mutterelterngeld berechnet sich auf das Brutto in den 12 Monaten vor der Geburt — wer rechtzeitig die günstigere Steuerklasse III statt V gewählt hätte, hätte ein höheres Netto und damit mehr Elterngeld. Viertens fehlende Mutterschaftsgeld-Anrechnung: Mutterschaftsgeld der Krankenkasse wird auf das Elterngeld angerechnet — wer das nicht im Antrag berücksichtigt, riskiert Rückforderungen.

Häufige Fragen

Wann beginnt die Antragsfrist für Elterngeld?
Der Antrag kann ab Geburt des Kindes gestellt werden und wirkt rückwirkend für maximal drei Lebensmonate des Kindes vor Antragsmonat. Wer also erst im fünften Lebensmonat Antrag stellt, verliert die ersten beiden Monate. Faustregel: Antrag in den ersten drei Monaten nach Geburt einreichen, dann ist der volle Anspruch sicher.
Wird Elterngeld auf Bürgergeld angerechnet?
Bei Bürgergeld-Bezug wird Elterngeld bis 300 Euro freigestellt — der Anteil über 300 Euro wird auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet. Für Bezieher mit Erwerbseinkommen vor der Geburt bleibt der gesamte Elterngeld-Betrag anrechnungsfrei bis zur Mindestgrenze. Faktisch heißt das: Elterngeld lohnt sich auch für Bürgergeld-Empfänger immer.
Was ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?
Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 Prozent (mindestens 75 Euro), wenn ältere Geschwister im Haushalt leben — entweder mindestens zwei Kinder unter drei Jahren oder ein Kind unter sechs Jahren mit Behinderung. Er wird automatisch geprüft, sofern die Geschwister im Antrag angegeben sind.
Wie wird Elterngeld bei Selbstständigen berechnet?
Bei Selbstständigen ist Bemessungsgrundlage der steuerliche Gewinn des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres vor der Geburt — nicht die zwölf Monate wie bei Arbeitnehmern. Das macht die Höhe planbar, kann bei schwankenden Gewinnen aber zu Über- oder Untererfassung führen. Wer in der Geburtsphase einen schlechten Gewinn erzielt, kann auf Antrag den Vorjahres-Gewinn als Berechnungsgrundlage nehmen.
Was passiert bei Mehrlingsgeburt?
Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro weiteres Kind. Bei Zwillingen also 300 Euro extra, bei Drillingen 600 Euro. Der Bezugszeitraum verlängert sich nicht — er bleibt einheitlich bei 12 bzw. 14 Monaten Basis (oder doppelt mit ElterngeldPlus). Jeder Elternteil kann zudem maximal die Hälfte der Bezugsmonate für sich beanspruchen.
Wird Elterngeld besteuert?
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt — es erhöht den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen des Jahres. Praxis: Wer im Bezugsjahr neben Elterngeld noch Erwerbseinkommen hat, zahlt auf dieses Erwerbseinkommen einen leicht höheren Steuersatz. Eine Steuererklärung ist Pflicht, sobald Elterngeld bezogen wurde.
Was ist die 175.000-Euro-Einkommensgrenze?
Für Geburten ab 1. April 2025 gilt: Wer im vorletzten Jahr vor Geburt mehr als 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hatte, hat keinen Elterngeld-Anspruch — und zwar pro Elternteil, nicht als Paar. Vorher lagen die Grenzen bei 250.000 Euro für Paare und 150.000 Euro für Alleinerziehende. Die Bundesregierung argumentiert mit Gerechtigkeit: Elterngeld soll vor allem mittlere Einkommen entlasten, nicht Spitzenverdiener.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Familienportal — Elterngeld 2026
    familienportal.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  2. [02]
    BMBFSFJ — ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
    bmbfsfj.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  3. [03]
    Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  4. [04]
    Elterngeldrechner BMBFSFJ
    familienportal.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  5. [05]
    Statistisches Bundesamt — Elterngeldstatistik 2024
    destatis.deStatistikStatistisches Bundesamt
  6. [06]
    BMFSFJ — Reform Elterngeld 2024 (175.000-Euro-Grenze)
    bmbfsfj.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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