Elterngeld 2026 — Höhe, Varianten, Antrag
Elterngeld ist die staatliche Lohnersatzleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben oder ihre Erwerbstätigkeit auf Teilzeit reduzieren. Es ersetzt 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300, höchstens 1.800 Euro pro Monat, und kann bis zu 14 Monate gemeinsam von beiden Eltern bezogen werden. Zuständig sind die Elterngeldstellen der Bundesländer.
Was ist Elterngeld und welche Varianten gibt es?
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)[01] für Mütter und Väter, die ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt eines Kindes unterbrechen oder reduzieren. Es gibt drei Varianten, die kombinierbar sind: Basis-Elterngeld ersetzt für bis zu 12 Monate (14 Monate bei Beteiligung beider Elternteile) den Verdienstausfall, ElterngeldPlus halbiert den monatlichen Betrag, verdoppelt dafür die Bezugsdauer — ideal bei Teilzeitarbeit. Der Partnerschaftsbonus belohnt parallele Teilzeitphasen beider Elternteile mit zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten[02]. Rund 1,8 Millionen Eltern beziehen jährlich Elterngeld in einer dieser Varianten.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch besteht für leibliche Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern sowie in besonderen Fällen für Verwandte bis zum dritten Grad, die ein Kind im eigenen Haushalt betreuen[03]. Voraussetzungen: gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, Wohnsitz in Deutschland, höchstens 32 Wochenstunden Erwerbstätigkeit während des Bezugszeitraums und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 175.000 Euro pro Elternteil (Geburten ab 1. April 2025; vorher gelten andere Schwellen). Studierende, Selbstständige, Beamte und Arbeitslose haben grundsätzlich denselben Anspruch wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte — die Berechnungsgrundlage ist jeweils unterschiedlich.
Wie hoch ist Elterngeld 2026?
Das Basis-Elterngeld ersetzt 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens — bei Geringverdienern bis zu 100 Prozent über die sogenannte Geringverdienerregelung[04]. Maximal sind 1.800 Euro pro Monat möglich, mindestens 300 Euro auch bei Erwerbslosigkeit. Bei mehreren Kindern unter drei Jahren oder Geschwistern unter sechs Jahren mit Behinderung gibt es einen Geschwisterbonus von 10 Prozent (mindestens 75 Euro extra). Bei Mehrlingsgeburten zahlt das Elterngeld 300 Euro Mehrlingszuschlag pro weiteres Kind.
| Netto vor Geburt | Basis-Elterngeld 65 % | ElterngeldPlus 32,5 % | Bezugsdauer Plus |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 670 € (Geringv.-Regel) | 335 € | doppelt so lang |
| 1.500 € | 975 € | 488 € | doppelt so lang |
| 2.000 € | 1.300 € | 650 € | doppelt so lang |
| 2.500 € | 1.625 € | 813 € | doppelt so lang |
| ab 2.770 € | 1.800 € (Max-Cap) | 900 € (Max-Cap) | doppelt so lang |
Basis-Elterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?
Die drei Varianten lassen sich frei kombinieren — die Wahl richtet sich nach dem Lebensentwurf in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes. Basis-Elterngeld passt bei vollständiger Erwerbsunterbrechung. ElterngeldPlus ist für Teilzeitrückkehrer optimal, weil zwei Plus-Monate einen Basis-Monat ersetzen und die Auszahlung dem reduzierten Verdienst angepasst wird[02]. Der Partnerschaftsbonus gibt jedem Elternteil zusätzlich zwei bis vier Plus-Monate, wenn beide gleichzeitig Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten — ein Anreiz für moderne Aufteilungsmodelle.
| Variante | Betrag pro Monat | Bezugsdauer | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Basis-Elterngeld | 65 % Netto, 300–1.800 € | 12 Monate (14 mit Partnerbeteiligung) | Kind im Haushalt |
| ElterngeldPlus | Hälfte des Basis, 150–900 € | Doppelt so viele Monate wie Basis | Kombinierbar mit Teilzeit bis 32 h |
| Partnerschaftsbonus | Wie ElterngeldPlus | Zusätzlich 2–4 Monate je Elternteil | Beide Elternteile parallel Teilzeit 24–32 h |
Wie beantragt man Elterngeld bei der Elterngeldstelle?
Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes gestellt — in vielen Ländern inzwischen online über das landesweite Portal, in den übrigen schriftlich per Post. Der Antrag wirkt rückwirkend für maximal drei Lebensmonate des Kindes vor Antragsmonat — wer später beantragt, verliert frühere Monate[05]. Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam unterschreiben, auch wenn nur ein Elternteil bezieht. Eine Bewilligung erfolgt typisch innerhalb von 4–8 Wochen.
- Geburtsurkunde des Kindes besorgen — sie muss dem Antrag im Original beiliegen, eine Kopie reicht nicht.
- Antragsformular der zuständigen Elterngeldstelle herunterladen (online im Landesportal oder schriftlich anfordern) und vollständig ausfüllen.
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt zusammenstellen: Lohnabrechnungen für Arbeitnehmer, Einkommensteuerbescheid für Selbstständige, Steuerbescheid für Beamte.
- Bezugsmonate der Eltern festlegen und im Antrag eintragen — die Wahl ist nach Bewilligung nur eingeschränkt änderbar, also vorher gut planen.
- Antrag mit Geburtsurkunde, Einkommensnachweisen, Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsleistungen und Bescheinigung des Arbeitgebers über Elternzeit einreichen — Bewilligung in 4–8 Wochen.
Was ändert sich bei Elterngeld 2025 und 2026?
Die wichtigste Änderung der letzten Reform: für Geburten ab 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen — und zwar pro Elternteil[06]. Vorher lag die Grenze bei 250.000 Euro für Paare und 150.000 Euro für Alleinerziehende. Außerdem wurde der gleichzeitige Bezug von Basis-Elterngeld eingeschränkt: beide Elternteile dürfen sich nur noch in den ersten Lebensmonaten des Kindes überschneidend Elternzeit nehmen, danach muss abgewechselt werden. Für Selbstständige und Beamte bleiben die Berechnungsgrundlagen unverändert.
Welche Stolpersteine kosten am häufigsten Geld?
Vier klassische Fehler kosten Eltern regelmäßig Elterngeld: Erstens verspäteter Antrag — die Drei-Monate-Rückwirkung ist eine harte Grenze, jeder Monat darüber ist verloren[05]. Zweitens ungeschickte Wahl der Bezugsmonate — wer Basis und Plus nicht strategisch kombiniert, verschenkt Bezugsdauer. Drittens unrichtige Steuerklasse vor der Geburt: das Mutterelterngeld berechnet sich auf das Brutto in den 12 Monaten vor der Geburt — wer rechtzeitig die günstigere Steuerklasse III statt V gewählt hätte, hätte ein höheres Netto und damit mehr Elterngeld. Viertens fehlende Mutterschaftsgeld-Anrechnung: Mutterschaftsgeld der Krankenkasse wird auf das Elterngeld angerechnet — wer das nicht im Antrag berücksichtigt, riskiert Rückforderungen.
Häufige Fragen
Wann beginnt die Antragsfrist für Elterngeld?
Wird Elterngeld auf Bürgergeld angerechnet?
Was ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?
Wie wird Elterngeld bei Selbstständigen berechnet?
Was passiert bei Mehrlingsgeburt?
Wird Elterngeld besteuert?
Was ist die 175.000-Euro-Einkommensgrenze?
Unsere Quellen
- [01]Familienportal — Elterngeld 2026familienportal.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- [02]BMBFSFJ — ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonusbmbfsfj.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- [03]Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [04]Elterngeldrechner BMBFSFJfamilienportal.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- [05]Statistisches Bundesamt — Elterngeldstatistik 2024destatis.deStatistikStatistisches Bundesamt
- [06]BMFSFJ — Reform Elterngeld 2024 (175.000-Euro-Grenze)bmbfsfj.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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