Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesamt für Soziales des Saarlandes |
| Förderhöhe | bis zu 1.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Wenn sich der Wunsch nach einem Kind nicht auf natürlichem Weg erfüllt, können Maßnahmen der assistierten Reproduktion helfen. Die Kosten solcher Behandlungen sind hoch, und die Krankenkassen übernehmen nur einen Teil davon. Das Saarland fördert deshalb seit dem 1. Januar 2022 aus Landesmitteln, ergänzt durch Mittel des zuständigen Bundesministeriums, den bei den Paaren verbleibenden Eigenanteil.
Bezuschusst wird ausdrücklich nur der Eigenanteil, den sonst kein anderer Leistungsträger trägt — also weder die gesetzliche Krankenkasse noch eine Zusatzversicherung. Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent des nach der Abrechnung mit der Krankenversicherung verbleibenden Eigenanteils — aus Landesmitteln höchstens 500 Euro, der Bund beteiligt sich höchstens in gleicher Höhe; je nach Voraussetzung sind so 500 bis 1.000 Euro möglich.
Förderfähig sind die In-Vitro-Fertilisation (IVF) und die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) in den ersten vier Behandlungszyklen. Die Behandlung muss in einer anerkannten Einrichtung im Saarland oder im angrenzenden Rheinland-Pfalz stattfinden.
Beide Partner müssen ihren gemeinsamen Erstwohnsitz im Saarland haben. Für die Frau gilt eine Altersgrenze von 25 bis 40 Jahren, für den Mann von 25 bis 50 Jahren.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht daher nicht; der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Haben beide Partner ihren gemeinsamen Erstwohnsitz im Saarland?
Ist die Frau zwischen 25 und 40 Jahre alt?
25 € – 40 €
Ist der Mann zwischen 25 und 50 Jahre alt?
25 € – 50 €
Handelt es sich um eine IVF- oder ICSI-Behandlung?
Liegt die Behandlung innerhalb der ersten vier Zyklen?
Findet die Behandlung in einer anerkannten Einrichtung im Saarland oder im angrenzenden Rheinland-Pfalz statt?
Was bekommst du konkret?
Zuschuss auf den Eigenanteil der reproduktionsmedizinischen Behandlung: bis zu 25 Prozent des nach der Abrechnung mit der Krankenversicherung verbleibenden Eigenanteils — aus Landesmitteln höchstens 500 Euro je Behandlung, der Bund beteiligt sich höchstens in gleicher Höhe. Die maximalen Fördersummen liegen damit je nach Voraussetzung bei 500 bis 1.000 Euro. Gefördert werden die ersten vier Behandlungszyklen einer IVF- oder ICSI-Behandlung.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird beim Landesamt für Soziales des Saarlandes gestellt. Weil die Förderung nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt wird, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung. Die einzuhaltende Reihenfolge und die erforderlichen Unterlagen erläutert das Landesamt auf seinen Seiten zur Kinderwunschbehandlung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Behandlungen werden gefördert?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung?
Wer trägt die Förderung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung im Saarland — Offizielle Programmseiteinformationsportal-kinderwunsch.dePrimärquelleLandesamt für Soziales des Saarlandes
- [02]Landesamt für Soziales — Förderprogramm Kinderwunschsaarland.dePrimärquelleLandesamt für Soziales des Saarlandes
- [03]Landesamt für Soziales — Voraussetzungen und häufige Fragensaarland.dePrimärquelleLandesamt für Soziales des Saarlandes
- [04]Förderrichtlinien und Rechtsgrundlagen (Landesamt für Soziales)saarland.deRechtsgrundlageLandesamt für Soziales des Saarlandes