BundesBonus
Zuschuss · bis 1.000 € Land

Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung im Saarland

Das Saarland bezuschusst zusammen mit Bundesmitteln den Eigenanteil an Kinderwunschbehandlungen. Gefördert werden künstliche Befruchtungen per IVF und ICSI in den ersten vier Behandlungszyklen. Die maximalen Fördersummen liegen je nach Voraussetzung zwischen 500 und 1.000 Euro des Eigenanteils.

Max. Förderung
1.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landesamt für Soziales des Saarlandes
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesamt für Soziales des Saarlandes
Förderhöhe 500 € – 1.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Wenn sich der Wunsch nach einem Kind nicht auf natürlichem Weg erfüllt, können Maßnahmen der assistierten Reproduktion helfen. Die Kosten solcher Behandlungen sind hoch, und die Krankenkassen übernehmen nur einen Teil davon. Das Saarland fördert deshalb seit dem 1. Januar 2022 aus Landesmitteln, ergänzt durch Mittel des zuständigen Bundesministeriums, den bei den Paaren verbleibenden Eigenanteil.

Bezuschusst wird ausdrücklich nur der Eigenanteil, den sonst kein anderer Leistungsträger trägt — also weder die gesetzliche Krankenkasse noch eine Zusatzversicherung. Die maximalen Fördersummen belaufen sich je nach Voraussetzung auf 500 bis 1.000 Euro.

Förderfähig sind die In-Vitro-Fertilisation (IVF) und die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) in den ersten vier Behandlungszyklen. Die Behandlung muss in einer anerkannten Einrichtung im Saarland oder im angrenzenden Rheinland-Pfalz stattfinden.

Beide Partner müssen ihren gemeinsamen Erstwohnsitz im Saarland haben. Für die Frau gilt eine Altersgrenze von 25 bis 40 Jahren, für den Mann von 25 bis 50 Jahren.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht daher nicht; der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Haben beide Partner ihren gemeinsamen Erstwohnsitz im Saarland?

Ist die Frau zwischen 25 und 40 Jahre alt?

25 € – 40 €

Ist der Mann zwischen 25 und 50 Jahre alt?

25 € – 50 €

Handelt es sich um eine IVF- oder ICSI-Behandlung?

Liegt die Behandlung innerhalb der ersten vier Zyklen?

Findet die Behandlung in einer anerkannten Einrichtung im Saarland oder im angrenzenden Rheinland-Pfalz statt?

Was bekommst du konkret?

Zuschuss auf den Eigenanteil der reproduktionsmedizinischen Behandlung. Die maximalen Fördersummen belaufen sich je nach Voraussetzung auf 500 bis 1.000 Euro. Gefördert werden die ersten vier Behandlungszyklen einer IVF- oder ICSI-Behandlung.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird beim Landesamt für Soziales des Saarlandes gestellt. Weil die Förderung nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt wird, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung. Die einzuhaltende Reihenfolge und die erforderlichen Unterlagen erläutert das Landesamt auf seinen Seiten zur Kinderwunschbehandlung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die maximalen Fördersummen belaufen sich je nach Voraussetzung auf 500 bis 1.000 Euro. Bezuschusst wird dabei ausschließlich der Eigenanteil der Behandlung — also der Teil, den weder die gesetzliche Krankenkasse noch eine Zusatzversicherung übernimmt.
Welche Behandlungen werden gefördert?
Gefördert werden die In-Vitro-Fertilisation (IVF) und die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) in den ersten vier Behandlungszyklen. Die Behandlung muss in einer anerkannten Einrichtung im Saarland oder im angrenzenden Rheinland-Pfalz stattfinden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Beide Partner benötigen einen gemeinsamen Erstwohnsitz im Saarland. Für die Frau gilt eine Altersgrenze von 25 bis 40 Jahren, für den Mann von 25 bis 50 Jahren. Die Behandlung muss in einer anerkannten Einrichtung im Saarland oder im angrenzenden Rheinland-Pfalz erfolgen.
Besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung?
Nein. Das Saarland fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Sind die Mittel ausgeschöpft, kann kein Zuschuss mehr gewährt werden. Eine frühzeitige Antragstellung ist deshalb sinnvoll.
Wer trägt die Förderung?
Das Saarland fördert aus Landesmitteln, ergänzt durch Mittel des zuständigen Bundesministeriums. Die Bearbeitung der Anträge übernimmt das Landesamt für Soziales des Saarlandes.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung im Saarland — Offizielle Programmseite
    informationsportal-kinderwunsch.dePrimärquelleLandesamt für Soziales des Saarlandes
  2. [02]
    Landesamt für Soziales — Förderprogramm Kinderwunsch
    saarland.dePrimärquelleLandesamt für Soziales des Saarlandes
  3. [03]
    Landesamt für Soziales — Voraussetzungen und häufige Fragen
    saarland.dePrimärquelleLandesamt für Soziales des Saarlandes
  4. [04]
    Förderrichtlinien und Rechtsgrundlagen (Landesamt für Soziales)
    saarland.deRechtsgrundlageLandesamt für Soziales des Saarlandes
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