Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 60 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Zur Unterstützung des Markthochlaufs der Elektromobilität fördert die Bayerische Staatsregierung eine flächendeckende, nachfrageorientierte Ladeinfrastruktur. Gefördert werden der Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten in sämtlichen Anwendungsbereichen sowie ergänzend der erforderliche Netzanschluss. Die konkreten Bedingungen (förderfähige Ladeleistung, Standortanforderungen, Anzahl der Ladepunkte, Boni) werden im jeweiligen Förderaufruf festgelegt.
Passt Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Bayern) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Neubau oder Modernisierung von Ladepunkten für Elektromobilität (öffentlich oder nicht-öffentlich)
Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung (keine vorzeitige Beauftragung/Bestellung)
Antragstellung innerhalb eines laufenden Förderaufrufs
Was bekommst du konkret?
Die Förderung wird als Zuschuss (Projektförderung) gewährt. Eine prozentuale Zuwendung für Ladepunkte oder Netzanschluss liegt bei maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten; alternativ sind pauschale Obergrenzen je Ladepunkt abhängig von der Ladeleistung möglich. Zusatzkriterien (z. B. innovative Ladekonzepte) können die prozentuale Obergrenze um bis zu 10 Prozentpunkte erhöhen. Ergänzend kann der Netzanschluss zur Versorgung der Ladepunkte gefördert werden.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Förderaufruf abwarten
Eine Antragstellung ist nur innerhalb der jeweiligen Förderaufrufe möglich; außerhalb der Aufrufe können keine Anträge gestellt werden.
- 02
Antrag über das elektronische Formularsystem stellen
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Formularsystem der Bewilligungsstelle; eine Standortfestlegung durch den Antragsteller ist erforderlich.
- 03
Erst nach Bewilligung beginnen
Mit dem Vorhaben – etwa der Beauftragung des Netzanschlusses oder der Bestellung der Ladeeinrichtung – darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für Ladeinfrastruktur in Bayern?
Wer ist antragsberechtigt?
Kann ich jederzeit einen Antrag stellen?
Darf ich vor der Bewilligung mit dem Aufbau beginnen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Bayern) — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- [02]Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energiestmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie