Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank |
| Förderhöhe | bis zu 2.500 € je Ladepunkt |
| Förderquote | bis 40 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Charge@BW ist das Ladeinfrastruktur-Förderprogramm der L-Bank für gewerbliche und institutionelle Antragsteller in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind unter anderem Einzelunternehmen, Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts — nicht jedoch Privatpersonen.
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit einem Fördersatz von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je öffentlich zugänglichem Ladepunkt. Förderfähig sind alle einmaligen Ausgaben, die unmittelbar mit der Installation der Ladeinfrastruktur und des Netzanschlusses zusammenhängen. Bei Leasing, Miete oder Contracting zählen die monatlichen Raten sowie einmalige Sonderzahlungen.
Der geladene Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen. Bis zur Hälfte der geförderten Ladepunkte darf durchgängig exklusiv für E-Taxis und E-Carsharing-Fahrzeuge reserviert werden.
Wichtig für Wohngebäude: Vorbereitende Elektroinstallationen in Wohnungseigentümergemeinschaften sind seit der Wiedereröffnung nicht mehr förderfähig. Dafür verweist die L-Bank auf die Bundes-Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern" vom 16. März 2026.
Passt Charge@BW zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Sind Sie gewerblicher oder institutioneller Träger (Unternehmen, Freiberufler, Verein, Genossenschaft, WEG, Körperschaft) – keine Privatperson? |
| Ist die Ladestation in Baden-Württemberg öffentlich zugänglich (z. B. Einzelhandel, Parkhaus, öffentlicher Parkplatz, Freizeiteinrichtung)? |
| Stammt der geladene Strom aus erneuerbaren Energien? |
| Erreicht das Vorhaben eine Bewilligungssumme von mindestens 5.500 Euro? |
| Erteilen Sie den Installations-, Leasing-, Miet- oder Contracting-Auftrag erst nach Antragseingang bei der L-Bank? |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 40 % | 2.500 € |
Was bekommst du konkret?
Die Projektförderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit einem Fördersatz von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 € je öffentlich zugänglichem Ladepunkt. Förderfähig sind alle einmaligen Ausgaben, die unmittelbar mit der Installation von Ladeinfrastruktur und Netzanschluss zusammenhängen; bei Leasing, Miete oder Contracting die monatlichen Raten sowie einmalige Sonderzahlungen zu Vertragsbeginn. Nicht förderfähig sind Nachrüstungen und Ersatzbeschaffungen, mobile Ladestationen und Ladekabel, herkömmliche Haushalts- und Industriesteckdosen, Ausgaben für Planung, Genehmigung und Betrieb sowie Eigenleistungen. Die Zuwendung ist eine De-minimis-Beihilfe; eine kumulierte Förderung derselben Ausgaben mit anderen öffentlichen Programmen ist ausgeschlossen.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 6.250 €
je Ladepunkt
- Gesamtkosten6.250 €
- Förderfähige Basis6.250 €
- Zuschuss– 2.500 €
- Dein Eigenanteil3.750 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Antragsteller elektronisch über das online bereitgestellte Antragsformular der L-Bank ein. Die eingegangenen Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, und die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach dem Eingang verteilt — rangwahrend gestellt ist ein Antrag erst, wenn er vollständig eingegangen ist; maßgeblich ist das Eingangsdatum der elektronischen Übermittlung. Der Installations-, Leasing-, Miet- oder Contracting-Auftrag wird erst nach Antragseingang erteilt. Gefördert wird ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energien. Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 gestellt werden. Vorbereitende Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht mehr förderfähig — dafür ist das Bundesprogramm „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern" vom 16. März 2026 zuständig.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss bei Charge@BW?
Wer kann Charge@BW beantragen?
Werden auch private Ladepunkte gefördert?
Welche Ausgaben sind förderfähig?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]L-Bank — Produktseite Charge@BW (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge)l-bank.dePrimärquelleL-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg)
- [02]Förderkriterien Charge@BW (L-Bank, PDF)l-bank.dePrimärquelleL-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
- [03]Ergänzende Zuwendungsvoraussetzungen Charge@BW (L-Bank, PDF, 15.07.2026)l-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.