BundesBonus
Zuschuss · bis 40 % Land

Charge@BW (L-Bank) — Antragsstopp Februar 2026

Bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt für Unternehmen, Vereine, Freiberufler und Wohnungseigentümergemeinschaften in Baden-Württemberg, bei einem Fördersatz von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert wird ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energien.

Max. Förderung
2.500 €
pro Antrag
Zuständig
Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
Förderhöhe bis zu 2.500 €
Förderquote 40 %

Worum geht es?

Charge@BW ist das Ladeinfrastruktur-Förderprogramm der L-Bank für gewerbliche und institutionelle Antragsteller in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind unter anderem Einzelunternehmen, Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts — nicht jedoch Privatpersonen.

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit einem Fördersatz von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je öffentlich zugänglichem Ladepunkt. Förderfähig sind alle einmaligen Ausgaben, die unmittelbar mit der Installation der Ladeinfrastruktur und des Netzanschlusses zusammenhängen. Bei Leasing, Miete oder Contracting zählen die monatlichen Raten sowie einmalige Sonderzahlungen.

Der geladene Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen. Bis zur Hälfte der geförderten Ladepunkte darf durchgängig exklusiv für E-Taxis und E-Carsharing-Fahrzeuge reserviert werden.

Wichtig für Wohngebäude: Vorbereitende Elektroinstallationen in Wohnungseigentümergemeinschaften sind seit der Wiedereröffnung nicht mehr förderfähig. Dafür verweist die L-Bank auf die Bundes-Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern" vom 16. März 2026.

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag40 %2.500 €

Was bekommst du konkret?

Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 € pro Ladepunkt (vor Antragsstopp). Mehrere Ladepunkte pro Standort möglich.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Charge@BW (L-Bank) — Antragsstopp Februar 2026
6.250 €

Förderfähig sind max. 6.250 €

Rechnerische Schätzung
2.500 €

pro Antrag

Förderquote40%
  • Gesamtkosten6.250 €
  • Förderfähige Basis6.250 €
  • Zuschuss– 2.500 €
  • Dein Eigenanteil3.750 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Online-Antrag über das L-Bank-Portal mit Investitionsplan, Standort-Nachweis und Wallbox-Modell-Wahl. Die Bewilligung dauerte zuletzt typisch 6–10 Wochen. Gefördert wird ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energien. Vorbereitende Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht mehr förderfähig — dafür ist das Bundesprogramm „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern" vom 16. März 2026 zuständig.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss bei Charge@BW?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit einem Fördersatz von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je öffentlich zugänglichem Ladepunkt.
Wer kann Charge@BW beantragen?
Antragsberechtigt sind unter anderem Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Privatpersonen können den Zuschuss nicht beantragen.
Werden auch private Ladepunkte gefördert?
Nein. Gefördert wird ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Vorbereitende Elektroinstallationen in Wohnungseigentümergemeinschaften sind seit der Wiedereröffnung des Programms nicht mehr förderfähig; die L-Bank verweist dafür auf die Bundes-Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Förderfähig sind alle einmaligen Ausgaben, die unmittelbar mit der Installation der Ladeinfrastruktur und des Netzanschlusses zusammenhängen. Bei Leasing, Miete oder Contracting zählen die monatlichen Raten sowie einmalige Sonderzahlungen. Der geladene Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank — Produktseite Charge@BW (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge)
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg)
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