Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr |
| Förderung | bis zu 2.000 € je Stellplatz |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit dieser Bundesförderung unterstützt das Bundesministerium für Verkehr die Beschaffung und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in und an Mehrparteienhäusern. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer im Sinne des WEG, Eigentümer eines Mehrparteienhauses, Eigentümer von Stellplätzen, die einem Mehrparteienhaus zugeordnet werden, Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) sowie Unternehmen mit großen Wohnbeständen. Mitfinanziert werden die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur (Typ-2- oder CCS-Anschluss + technische Ausrüstung), Netzanschluss und Installation elektrischer oder anderer Komponenten (inkl. Stromkabel und Transformatoren) sowie notwendige Baumaßnahmen, Anpassungen von Grundflächen oder Straßen. Antragsannahme über die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG als Projektträger.
Passt Laden im Mehrparteienhaus zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Sind Sie Eigentümer von Mehrparteienhaus/Stellplätzen, WEG oder KMU mit Wohnungsbestand? | Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer, Eigentümer eines Mehrparteienhauses oder zugehöriger Stellplätze sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Mieter sind nicht antragsberechtigt. |
| Betreiben Sie die Ladeinfrastruktur mit erneuerbarer Energie? | Die Ladepunkte müssen mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden, etwa über einen Ökostromvertrag oder eine eigene Photovoltaikanlage. Bestätigt wird das im Verwendungsnachweis per Erklärung. |
| Stellen Sie den Antrag VOR Vorhabenbeginn (Bescheidung abwarten)? | Liefer- oder Leistungsverträge dürfen erst nach dem Bescheid geschlossen werden. Kostenvoranschläge, Planungsleistungen und ein WEG-Beschluss gelten noch nicht als Beginn. |
| Reichen Sie den Antrag im Antragsfenster ein (15.04.-10.11.2026, größere Wohnungsbestände bis 15.10.2026)? | Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und Privateigentümer können bis 10. November 2026 einreichen, Unternehmen mit großen Wohnbeständen bis 15. Oktober 2026. |
| Wie viele Stellplätze sollen elektrifiziert (mindestens vorverkabelt) werden? | Je Haus müssen mindestens sechs Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent der wohnbezogen genutzten Stellplätze elektrifiziert werden; eine Vorverkabelung genügt. |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss je Stellplatz, gestaffelt nach Ausbaustufe: höchstens 1.300 Euro, wenn nur die Vorverkabelung erfolgt; 1.500 Euro, wenn zusätzlich ein Ladepunkt installiert wird; 2.000 Euro bei einem bidirektionalen Ladepunkt, der Strom auch ins Hausnetz zurückspeisen kann. Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und Privateigentümer erhalten einen Festbetrag, begrenzt auf die tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben; als De-minimis-Beihilfe dürfen alle De-minimis-Beihilfen innerhalb von drei Jahren zusammen 300.000 Euro nicht überschreiten. Unternehmen mit großen Wohnbeständen erhalten bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, je Stellplatz höchstens dieselben Beträge und insgesamt höchstens 30 Millionen Euro je Unternehmen. Nach der Bewilligung bleiben 24 Monate für die Umsetzung; eine einmalige Verlängerung um höchstens 12 Monate ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Förderfähig sind Anschaffung und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit Typ-2- oder CCS-Anschluss samt technischer Ausrüstung, Netzanschluss und Installation elektrischer Komponenten sowie notwendige Baumaßnahmen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Passenden Förderaufruf wählen
Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und Privateigentümer sowie Unternehmen mit großen Wohnbeständen beantragen in getrennten Aufrufen. Für ein Haus ist nur ein Antrag in einem der drei Aufrufe zulässig.
- 02
Antragsfenster beachten
Antragsfenster für Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und Privateigentümer: 15.04.2026 bis 10.11.2026; Unternehmen mit großen Wohnbeständen können bis zum 15.10.2026 einreichen. Die Antragsannahme erfolgt elektronisch über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH WPG.
- 03
Nicht vorzeitig beginnen
Mit dem Vorhaben darf erst nach Bescheidung über den Antrag begonnen werden. Kostenvoranschläge und Planungsleistungen sind vorher erlaubt.
- 04
Umsetzen und Verwendungsnachweis einreichen
Nach dem Bescheid bleiben 24 Monate für die Umsetzung. Für die Auszahlung reichen Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und das vom ausführenden Elektrobetrieb unterschriebene Ergänzungsblatt ein.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wo stelle ich den Antrag?
Wann darf ich mit dem Bau beginnen?
Welcher der drei Förderaufrufe passt zu mir?
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Wo findest du die Originalquellen?
- Laden im Mehrparteienhaus — Förderkonditionen, FAQ und Antragsunterlagen
- Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern vom 16.03.2026 (BAnz AT 24.03.2026 B1, PDF)
- Förderaufruf Wohnungseigentümergemeinschaften (PDF)
- Förderaufruf KMU und Privateigentümer (PDF)
- Förderaufruf Unternehmen mit großen Wohnbeständen (PDF)
- Antragsportal Laden im Mehrparteienhaus
- BMV-Pressemitteilung zum Programmstart (25.03.2026)
Unsere Quellen
- [01]Laden im Mehrparteienhaus (BMV) — Förderkonditionen und Antragsunterlagenladen-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
- [02]Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitgliederladen-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
- [03]Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern vom 16.03.2026laden-im-mehrparteienhaus.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr
- [04]Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständenladen-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
- [05]Förderaufruf Wohnungseigentümergemeinschaften vom 25.03.2026 (PDF)laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
- [06]Förderaufruf Unternehmen mit großen Wohnbeständen vom 25.03.2026 (PDF)laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.