Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr |
| Förderhöhe | bis zu 2.000 € |
| Zielgruppe | Eigentümer, Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dieser Bundesförderung unterstützt das Bundesministerium für Verkehr die Beschaffung und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in und an Mehrparteienhäusern. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer im Sinne des WEG, Eigentümer eines Mehrparteienhauses, Eigentümer von Stellplätzen, die einem Mehrparteienhaus zugeordnet werden, Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) sowie Unternehmen mit großen Wohnbeständen. Mitfinanziert werden die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur (Typ-2- oder CCS-Anschluss + technische Ausrüstung), Netzanschluss und Installation elektrischer oder anderer Komponenten (inkl. Stromkabel und Transformatoren) sowie notwendige Baumaßnahmen, Anpassungen von Grundflächen oder Straßen. Antragsannahme über die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG als Projektträger.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sind Sie Eigentümer von Mehrparteienhaus/Stellplätzen, WEG oder KMU mit Wohnungsbestand?
Betreiben Sie die Ladeinfrastruktur mit erneuerbarer Energie?
Stellen Sie den Antrag VOR Vorhabenbeginn (Bescheidung abwarten)?
Reichen Sie den Antrag im Antragsfenster ein (15.04.-10.11.2026, größere Wohnungsbestände bis 15.10.2026)?
Wie viele Ladepunkte planen Sie zu errichten?
Was bekommst du konkret?
Zuschuss bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt, maximaler Förderbetrag 300.000 € pro Vorhaben. Förderdauer in der Regel maximal 3 Jahre. Förderfähig sind: Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur Typ 2 oder CCS plus technische Ausrüstung, Netzanschluss und Installation elektrischer/anderer Komponenten (Stromkabel/Transformatoren) sowie notwendige Baumaßnahmen und Anpassungen von Grundflächen oder Straßen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag über den Projektträger
Die Antragsannahme erfolgt elektronisch über die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG als Projektträger.
- 02
Antragsfenster beachten
Antragsfenster für Privatpersonen, WEG und KMU: 15.04.2026 bis 10.11.2026; Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen können bis zum 15.10.2026 einreichen.
- 03
Nicht vorzeitig beginnen
Mit dem Vorhaben darf erst nach Bescheidung über den Antrag begonnen werden (Geltungsdauer der Förderrichtlinie: 31.12.2030).
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wo stelle ich den Antrag?
Wann darf ich mit dem Bau beginnen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Laden im Mehrparteienhaus (BMDV) — Förderkonditionen und Antragsunterlagenladen-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
- [02]Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitgliederladen-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
- [03]NRW.BANK — Programminformationnrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
- [04]Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern vom 16.03.2026laden-im-mehrparteienhaus.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr