BundesBonus
Zuschuss · bis 2.000 € Bund Aktuell bis 10.11.2026

Laden im Mehrparteienhaus – KMU und Privateigentümer

Kleine und mittlere Unternehmen sowie private Eigentümer von Mehrparteienhäusern erhalten über diesen Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr einen Festbetrag je elektrifiziertem Stellplatz: höchstens 1.300 Euro für die Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt, 2.000 Euro mit bidirektionalem Ladepunkt. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe mit einer Obergrenze von 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren. Anträge sind bis zum 10. November 2026 möglich und werden in der Reihenfolge des Eingangs geprüft.

Förderung höchstens
2.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Verkehr
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr
Förderung bis zu 2.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Gefördert werden die Vorverkabelung von Stellplätzen sowie der Netzanschluss und die Installation von Ladepunkten an bestehenden Mehrparteienhäusern in Deutschland. Auch notwendige Elektroinstallationsarbeiten und bauliche Maßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind die Kosten für Planung, Genehmigung und Betrieb der Ladeinfrastruktur. Als kleines oder mittleres Unternehmen gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR. Der Stellplatz muss zu einem bestehenden Mehrparteienhaus mit mindestens 3 Wohneinheiten gehören und im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern genutzt werden. Je Haus müssen mindestens 6 Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent der wohnbezogen genutzten Stellplätze vorverkabelt werden. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Schnell-Check

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Gefördert wird nur an Gebäuden im Bestand, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind und mindestens drei Wohneinheiten haben.

Antragsberechtigt sind Eigentümer eines Mehrparteienhauses, einer Eigentumswohnung oder zugehöriger Stellplätze, die als kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition gelten. Eine KMU-Erklärung reichen nur Unternehmen ein.

Je Haus sind mindestens sechs Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent der wohnbezogen genutzten Stellplätze vorzuverkabeln. Wird die Quote in der Umsetzung nicht erreicht, entfällt die Förderung.

Förderfähig sind nur Stellplätze, die ausschließlich Bewohner des Hauses nutzen; auch eine zeitweise gewerbliche Nutzung schließt einen Stellplatz aus.

Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, zum Beispiel über einen Ökostromvertrag, eine eigene Photovoltaikanlage oder Herkunftsnachweise, die den Ladestrom bilanziell abdecken.

Ausgeschlossen sind Häuser, für die bereits nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz eine Pflicht zur Ladeinfrastruktur besteht, also Häuser mit Bauantrag nach dem 24. März 2021.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 WohneinheitenGefördert wird nur an Gebäuden im Bestand, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind und mindestens drei Wohneinheiten haben.
Antragsteller ist Privateigentümer eines Wohngebäudes oder ein KMU nach EU-DefinitionAntragsberechtigt sind Eigentümer eines Mehrparteienhauses, einer Eigentumswohnung oder zugehöriger Stellplätze, die als kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition gelten. Eine KMU-Erklärung reichen nur Unternehmen ein.
Mindestens 6 Stellplätze und mindestens 20 Prozent der wohnbezogenen Stellplätze werden vorverkabeltJe Haus sind mindestens sechs Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent der wohnbezogen genutzten Stellplätze vorzuverkabeln. Wird die Quote in der Umsetzung nicht erreicht, entfällt die Förderung.
Stellplatz wird im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern genutztFörderfähig sind nur Stellplätze, die ausschließlich Bewohner des Hauses nutzen; auch eine zeitweise gewerbliche Nutzung schließt einen Stellplatz aus.
Betrieb des Ladepunkts ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren EnergienDer Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, zum Beispiel über einen Ökostromvertrag, eine eigene Photovoltaikanlage oder Herkunftsnachweise, die den Ladestrom bilanziell abdecken.
Kein Bauantrag für das Gebäude nach dem 24.03.2021Ausgeschlossen sind Häuser, für die bereits nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz eine Pflicht zur Ladeinfrastruktur besteht, also Häuser mit Bauantrag nach dem 24. März 2021.

Was bekommst du konkret?

Die Förderung erfolgt als Festbetrag je Stellplatz, begrenzt auf die tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben: ohne installierten Ladepunkt höchstens 1.300 EUR, mit installiertem Ladepunkt höchstens 1.500 EUR und für einen bidirektionalen Ladepunkt höchstens 2.000 EUR. Die Auszahlung erfolgt nach der erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe; die Obergrenze von 300.000 EUR innerhalb von drei Jahren ist einzuhalten, bei verbundenen Unternehmen für den Verbund insgesamt. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben ist ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Stellplätze und Umfang festlegen

    Klären Sie, welche Stellplätze ausschließlich von Bewohnern genutzt werden und wie viele davon vorverkabelt oder mit Ladepunkt ausgestattet werden. Je Haus sind mindestens sechs Stellplätze und 20 Prozent der wohnbezogenen Stellplätze nötig.

  2. 02

    Kostenvoranschlag und Unterlagen vorbereiten

    Holen Sie einen Kostenvoranschlag über alle Ladepunkte, Vorverkabelungen und Baumaßnahmen ein; er gilt noch nicht als Vorhabenbeginn. Unternehmen benötigen zusätzlich Handelsregisterauszug, KMU-Erklärung und Angaben zu bisherigen De-minimis-Beihilfen.

  3. 03

    Antrag bis 10. November 2026 online stellen

    Im Förderportal registrieren, ein Projekt im Aufruf für KMU und Privateigentümer anlegen und den Antrag einreichen. Danach folgt die Identifizierung per qualifizierter elektronischer Signatur.

  4. 04

    Bescheid abwarten, dann beauftragen

    Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs geprüft. Aufträge an Installationsbetriebe erst nach dem Bescheid vergeben; die verbindliche Beauftragung muss innerhalb von neun Monaten erfolgen.

  5. 05

    Umsetzen und Verwendungsnachweis einreichen

    Innerhalb von 24 Monaten ab Bescheid umsetzen, dann Rechnungen, Zahlungsnachweise und das vom Elektrobetrieb unterschriebene Ergänzungsblatt im Portal einreichen. Ausgezahlt wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss je Stellplatz?
Die Förderung ist ein Festbetrag je Stellplatz: höchstens 1.300 EUR ohne installierten Ladepunkt, 1.500 EUR mit installiertem Ladepunkt und 2.000 EUR für einen bidirektionalen Ladepunkt. Ausgezahlt wird nach erfolgreicher Umsetzung und höchstens in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben.
Wer gilt als kleines oder mittleres Unternehmen?
Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR.
Wie viele Stellplätze muss ich mindestens vorverkabeln?
Je Haus müssen mindestens 6 Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent der wohnbezogen genutzten Stellplätze vorverkabelt werden. Der Stellplatz muss zu einem bestehenden Mehrparteienhaus mit mindestens 3 Wohneinheiten gehören und im Zusammenhang mit der Wohnnutzung genutzt werden.
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Die Antragstellung ist vom 15. April 2026 bis zum 10. November 2026 möglich. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Nicht gefördert werden gewerblich genutzte Stellplätze, Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sowie Kosten für Planung, Genehmigung und Betrieb der Ladeinfrastruktur. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben und parallele Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie sind ebenfalls ausgeschlossen.
Brauchen Privateigentümer einen KMU-Nachweis?
Die KMU-Erklärung ist nur für Unternehmen vorgesehen; laut Projektträger müssen Privatpersonen keinen KMU-Nachweis erbringen.
Was gilt, wenn die Förderung über 300.000 Euro hinausgehen soll?
In diesem Aufruf gilt die De-minimis-Grenze von 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren, bei verbundenen Unternehmen für den Verbund insgesamt. Für größere Vorhaben können Sie stattdessen im wettbewerblichen Aufruf für Unternehmen mit großen Wohnbeständen beantragen, jedoch nicht parallel für dasselbe Haus.
Wie viel wird ausgezahlt, wenn die Kosten unter dem Festbetrag liegen?
Ausgezahlt werden höchstens die tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben. Sind sie gleich hoch oder höher als der Festbetrag je Stellplatz, gibt es den vollen Betrag; liegen sie darunter, wird nur der tatsächlich angefallene Betrag ausgezahlt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Laden im Mehrparteienhaus – KMU und Privateigentümer — Offizielle Programmseite
    laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
  2. [02]
    Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern (PDF)
    laden-im-mehrparteienhaus.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr
  3. [03]
    Förderaufruf für KMU und Privateigentümer (PDF)
    laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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