Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr |
| Förderung | bis zu 2.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Gefördert werden die Vorverkabelung von Stellplätzen sowie der Netzanschluss und die Installation von Ladepunkten an bestehenden Mehrparteienhäusern in Deutschland. Auch notwendige Elektroinstallationsarbeiten und bauliche Maßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind die Kosten für Planung, Genehmigung und Betrieb der Ladeinfrastruktur. Als kleines oder mittleres Unternehmen gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR. Der Stellplatz muss zu einem bestehenden Mehrparteienhaus mit mindestens 3 Wohneinheiten gehören und im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern genutzt werden. Je Haus müssen mindestens 6 Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent der wohnbezogen genutzten Stellplätze vorverkabelt werden. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten | Gefördert wird nur an Gebäuden im Bestand, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind und mindestens drei Wohneinheiten haben. |
| Antragsteller ist Privateigentümer eines Wohngebäudes oder ein KMU nach EU-Definition | Antragsberechtigt sind Eigentümer eines Mehrparteienhauses, einer Eigentumswohnung oder zugehöriger Stellplätze, die als kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition gelten. Eine KMU-Erklärung reichen nur Unternehmen ein. |
| Mindestens 6 Stellplätze und mindestens 20 Prozent der wohnbezogenen Stellplätze werden vorverkabelt | Je Haus sind mindestens sechs Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent der wohnbezogen genutzten Stellplätze vorzuverkabeln. Wird die Quote in der Umsetzung nicht erreicht, entfällt die Förderung. |
| Stellplatz wird im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern genutzt | Förderfähig sind nur Stellplätze, die ausschließlich Bewohner des Hauses nutzen; auch eine zeitweise gewerbliche Nutzung schließt einen Stellplatz aus. |
| Betrieb des Ladepunkts ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien | Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, zum Beispiel über einen Ökostromvertrag, eine eigene Photovoltaikanlage oder Herkunftsnachweise, die den Ladestrom bilanziell abdecken. |
| Kein Bauantrag für das Gebäude nach dem 24.03.2021 | Ausgeschlossen sind Häuser, für die bereits nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz eine Pflicht zur Ladeinfrastruktur besteht, also Häuser mit Bauantrag nach dem 24. März 2021. |
Was bekommst du konkret?
Die Förderung erfolgt als Festbetrag je Stellplatz, begrenzt auf die tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben: ohne installierten Ladepunkt höchstens 1.300 EUR, mit installiertem Ladepunkt höchstens 1.500 EUR und für einen bidirektionalen Ladepunkt höchstens 2.000 EUR. Die Auszahlung erfolgt nach der erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe; die Obergrenze von 300.000 EUR innerhalb von drei Jahren ist einzuhalten, bei verbundenen Unternehmen für den Verbund insgesamt. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben ist ausgeschlossen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Stellplätze und Umfang festlegen
Klären Sie, welche Stellplätze ausschließlich von Bewohnern genutzt werden und wie viele davon vorverkabelt oder mit Ladepunkt ausgestattet werden. Je Haus sind mindestens sechs Stellplätze und 20 Prozent der wohnbezogenen Stellplätze nötig.
- 02
Kostenvoranschlag und Unterlagen vorbereiten
Holen Sie einen Kostenvoranschlag über alle Ladepunkte, Vorverkabelungen und Baumaßnahmen ein; er gilt noch nicht als Vorhabenbeginn. Unternehmen benötigen zusätzlich Handelsregisterauszug, KMU-Erklärung und Angaben zu bisherigen De-minimis-Beihilfen.
- 03
Antrag bis 10. November 2026 online stellen
Im Förderportal registrieren, ein Projekt im Aufruf für KMU und Privateigentümer anlegen und den Antrag einreichen. Danach folgt die Identifizierung per qualifizierter elektronischer Signatur.
- 04
Bescheid abwarten, dann beauftragen
Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs geprüft. Aufträge an Installationsbetriebe erst nach dem Bescheid vergeben; die verbindliche Beauftragung muss innerhalb von neun Monaten erfolgen.
- 05
Umsetzen und Verwendungsnachweis einreichen
Innerhalb von 24 Monaten ab Bescheid umsetzen, dann Rechnungen, Zahlungsnachweise und das vom Elektrobetrieb unterschriebene Ergänzungsblatt im Portal einreichen. Ausgezahlt wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss je Stellplatz?
Wer gilt als kleines oder mittleres Unternehmen?
Wie viele Stellplätze muss ich mindestens vorverkabeln?
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Brauchen Privateigentümer einen KMU-Nachweis?
Was gilt, wenn die Förderung über 300.000 Euro hinausgehen soll?
Wie viel wird ausgezahlt, wenn die Kosten unter dem Festbetrag liegen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Laden im Mehrparteienhaus – KMU und Privateigentümer — Offizielle Programmseiteladen-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
- [02]Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern (PDF)laden-im-mehrparteienhaus.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr
- [03]Förderaufruf für KMU und Privateigentümer (PDF)laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.