BundesBonus
Zuschuss · bis 2.000 € Bund

Laden im Mehrparteienhaus – KMU und Privateigentümer

Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer von Wohngebäuden. Der Zuschuss beträgt je Stellplatz pauschal 1.300 EUR ohne Ladepunkt, 1.500 EUR mit Ladepunkt und 2.000 EUR für einen bidirektionalen Ladepunkt.

Max. Förderung
2.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Verkehr
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr
Förderhöhe 1.300 € – 2.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Gefördert werden die Vorverkabelung von Stellplätzen sowie der Netzanschluss und die Installation von Ladepunkten an bestehenden Mehrparteienhäusern in Deutschland. Auch notwendige Elektroinstallationsarbeiten und bauliche Maßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind die Kosten für Planung, Genehmigung und Betrieb der Ladeinfrastruktur. Als kleines oder mittleres Unternehmen gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR. Der Stellplatz muss zu einem bestehenden Mehrparteienhaus mit mindestens 3 Wohneinheiten gehören und im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern genutzt werden. Gefördert wird nur, wer mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 Prozent aller Stellplätze am Wohngebäude vorverkabelt. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten

Antragsteller ist Privateigentümer eines Wohngebäudes oder ein KMU nach EU-Definition

Mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 Prozent aller Stellplätze werden vorverkabelt

Stellplatz wird im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern genutzt

Betrieb des Ladepunkts ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien

Einhaltung der Zweckbindungsfrist von 3 Jahren

Kein Bauantrag für das Gebäude nach dem 24.03.2021

Was bekommst du konkret?

Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss je Stellplatz. Ohne installierten Ladepunkt beträgt der Zuschuss 1.300 EUR, mit installiertem Ladepunkt 1.500 EUR und für einen bidirektionalen Ladepunkt 2.000 EUR. Die Auszahlung erfolgt nach der erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe; die Obergrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 Steuerjahren ist einzuhalten. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben ist ausgeschlossen.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge stellen Sie über das Antragsportal des Programms. Die Antragstellung ist vom 15. April 2026 bis zum 10. November 2026 möglich; es gilt das Prinzip first come, first served. Einen Kostenvoranschlag reichen Sie bereits bei der Antragstellung ein. Lieferungs- oder Leistungsverträge dürfen Sie erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids abschließen. Nach der Umsetzung weisen Sie die Verwendung der Mittel nach, danach erfolgt die Auszahlung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss je Stellplatz?
Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss je Stellplatz: 1.300 EUR ohne installierten Ladepunkt, 1.500 EUR mit installiertem Ladepunkt und 2.000 EUR für einen bidirektionalen Ladepunkt. Die Auszahlung erfolgt nach der erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens.
Wer gilt als kleines oder mittleres Unternehmen?
Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR.
Wie viele Stellplätze muss ich mindestens vorverkabeln?
Sie müssen mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 Prozent aller Stellplätze am Wohngebäude vorverkabeln. Der Stellplatz muss zu einem bestehenden Mehrparteienhaus mit mindestens 3 Wohneinheiten gehören und im Zusammenhang mit der Wohnnutzung genutzt werden.
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Die Antragstellung ist vom 15. April 2026 bis zum 10. November 2026 möglich. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Nicht gefördert werden gewerblich genutzte Stellplätze, Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sowie Kosten für Planung, Genehmigung und Betrieb der Ladeinfrastruktur. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben und parallele Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie sind ebenfalls ausgeschlossen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Laden im Mehrparteienhaus – KMU und Privateigentümer — Offizielle Programmseite
    laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
  2. [02]
    Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern (PDF)
    laden-im-mehrparteienhaus.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr
  3. [03]
    Förderaufruf für KMU und Privateigentümer (PDF)
    laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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