Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr |
| Förderhöhe | 1.300 € – 2.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Gefördert werden die Vorverkabelung von Stellplätzen sowie der Netzanschluss und die Installation von Ladepunkten an bestehenden Mehrparteienhäusern in Deutschland. Auch notwendige Elektroinstallationsarbeiten und bauliche Maßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind die Kosten für Planung, Genehmigung und Betrieb der Ladeinfrastruktur. Als kleines oder mittleres Unternehmen gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR. Der Stellplatz muss zu einem bestehenden Mehrparteienhaus mit mindestens 3 Wohneinheiten gehören und im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern genutzt werden. Gefördert wird nur, wer mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 Prozent aller Stellplätze am Wohngebäude vorverkabelt. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten
Antragsteller ist Privateigentümer eines Wohngebäudes oder ein KMU nach EU-Definition
Mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 Prozent aller Stellplätze werden vorverkabelt
Stellplatz wird im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern genutzt
Betrieb des Ladepunkts ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien
Einhaltung der Zweckbindungsfrist von 3 Jahren
Kein Bauantrag für das Gebäude nach dem 24.03.2021
Was bekommst du konkret?
Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss je Stellplatz. Ohne installierten Ladepunkt beträgt der Zuschuss 1.300 EUR, mit installiertem Ladepunkt 1.500 EUR und für einen bidirektionalen Ladepunkt 2.000 EUR. Die Auszahlung erfolgt nach der erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe; die Obergrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 Steuerjahren ist einzuhalten. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben ist ausgeschlossen.
Wie stellst du den Antrag?
Anträge stellen Sie über das Antragsportal des Programms. Die Antragstellung ist vom 15. April 2026 bis zum 10. November 2026 möglich; es gilt das Prinzip first come, first served. Einen Kostenvoranschlag reichen Sie bereits bei der Antragstellung ein. Lieferungs- oder Leistungsverträge dürfen Sie erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids abschließen. Nach der Umsetzung weisen Sie die Verwendung der Mittel nach, danach erfolgt die Auszahlung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss je Stellplatz?
Wer gilt als kleines oder mittleres Unternehmen?
Wie viele Stellplätze muss ich mindestens vorverkabeln?
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Laden im Mehrparteienhaus – KMU und Privateigentümer — Offizielle Programmseiteladen-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
- [02]Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern (PDF)laden-im-mehrparteienhaus.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr
- [03]Förderaufruf für KMU und Privateigentümer (PDF)laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.