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WELMO Berlin (IBB) lief Ende 2025 aus. Verlängerung bis 2027 ist politisch beschlossen, die Detailrichtlinie steht aber noch aus — Stand 2026-05-08 sind keine Neuanträge möglich. Hauptweg WEG/Vermieter 2026: BMDV-Bundeszuschuss (2.000 €/Stellplatz, 15.04.–10.11.2026) plus § 14a EnWG (Netzentgelt-Ersparnis über die Modul-1-Pauschale pro Wallbox, Höhe je nach Verteilnetzbetreiber). welmo.de auf Wiedereröffnung beobachten.

Zuschuss Bund Aktuell bis 10.11.2026

Laden im Mehrparteienhaus (BMV) — 2026 in Berlin

Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ fördert private Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Je Stellplatz gibt es höchstens 1.300 Euro für die Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro mit bidirektionalem Ladepunkt. Drei getrennte Aufrufe richten sich an Wohnungseigentümergemeinschaften, an KMU und Privateigentümer sowie an Unternehmen mit großen Wohnbeständen; für ein Haus ist nur ein Antrag zulässig.

Zuständig
Bundesministerium für Verkehr
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr
Förderung Regional unterschiedlich — siehe Stadt-Detail oben
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dieser Bundesförderung unterstützt das Bundesministerium für Verkehr die Beschaffung und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in und an Mehrparteienhäusern. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer im Sinne des WEG, Eigentümer eines Mehrparteienhauses, Eigentümer von Stellplätzen, die einem Mehrparteienhaus zugeordnet werden, Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) sowie Unternehmen mit großen Wohnbeständen. Mitfinanziert werden die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur (Typ-2- oder CCS-Anschluss + technische Ausrüstung), Netzanschluss und Installation elektrischer oder anderer Komponenten (inkl. Stromkabel und Transformatoren) sowie notwendige Baumaßnahmen, Anpassungen von Grundflächen oder Straßen. Antragsannahme über die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG als Projektträger.

Schnell-Check

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5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer, Eigentümer eines Mehrparteienhauses oder zugehöriger Stellplätze sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Mieter sind nicht antragsberechtigt.

Die Ladepunkte müssen mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden, etwa über einen Ökostromvertrag oder eine eigene Photovoltaikanlage. Bestätigt wird das im Verwendungsnachweis per Erklärung.

Liefer- oder Leistungsverträge dürfen erst nach dem Bescheid geschlossen werden. Kostenvoranschläge, Planungsleistungen und ein WEG-Beschluss gelten noch nicht als Beginn.

Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und Privateigentümer können bis 10. November 2026 einreichen, Unternehmen mit großen Wohnbeständen bis 15. Oktober 2026.

Je Haus müssen mindestens sechs Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent der wohnbezogen genutzten Stellplätze elektrifiziert werden; eine Vorverkabelung genügt.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Sind Sie Eigentümer von Mehrparteienhaus/Stellplätzen, WEG oder KMU mit Wohnungsbestand?Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer, Eigentümer eines Mehrparteienhauses oder zugehöriger Stellplätze sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Mieter sind nicht antragsberechtigt.
Betreiben Sie die Ladeinfrastruktur mit erneuerbarer Energie?Die Ladepunkte müssen mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden, etwa über einen Ökostromvertrag oder eine eigene Photovoltaikanlage. Bestätigt wird das im Verwendungsnachweis per Erklärung.
Stellen Sie den Antrag VOR Vorhabenbeginn (Bescheidung abwarten)?Liefer- oder Leistungsverträge dürfen erst nach dem Bescheid geschlossen werden. Kostenvoranschläge, Planungsleistungen und ein WEG-Beschluss gelten noch nicht als Beginn.
Reichen Sie den Antrag im Antragsfenster ein (15.04.-10.11.2026, größere Wohnungsbestände bis 15.10.2026)?Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und Privateigentümer können bis 10. November 2026 einreichen, Unternehmen mit großen Wohnbeständen bis 15. Oktober 2026.
Wie viele Stellplätze sollen elektrifiziert (mindestens vorverkabelt) werden?Je Haus müssen mindestens sechs Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent der wohnbezogen genutzten Stellplätze elektrifiziert werden; eine Vorverkabelung genügt.
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Passenden Förderaufruf wählen

    Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und Privateigentümer sowie Unternehmen mit großen Wohnbeständen beantragen in getrennten Aufrufen. Für ein Haus ist nur ein Antrag in einem der drei Aufrufe zulässig.

  2. 02

    Antragsfenster beachten

    Antragsfenster für Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und Privateigentümer: 15.04.2026 bis 10.11.2026; Unternehmen mit großen Wohnbeständen können bis zum 15.10.2026 einreichen. Die Antragsannahme erfolgt elektronisch über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH WPG.

  3. 03

    Nicht vorzeitig beginnen

    Mit dem Vorhaben darf erst nach Bescheidung über den Antrag begonnen werden. Kostenvoranschläge und Planungsleistungen sind vorher erlaubt.

  4. 04

    Umsetzen und Verwendungsnachweis einreichen

    Nach dem Bescheid bleiben 24 Monate für die Umsetzung. Für die Auszahlung reichen Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und das vom ausführenden Elektrobetrieb unterschriebene Ergänzungsblatt ein.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Wohnungseigentümer im Sinne des WEG, Eigentümer eines Mehrparteienhauses oder einzelner zu Mehrparteienhäusern gehörender Stellplätze, Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) sowie Unternehmen mit größeren Wohnbeständen. Privatpersonen mit Einzel-Hausgrundstück sind NICHT antragsberechtigt — dafür gibt es andere Wallbox-Programme.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und Privateigentümer erhalten je Stellplatz einen Festbetrag von höchstens 1.300 Euro für die Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt oder 2.000 Euro mit bidirektionalem Ladepunkt, begrenzt auf die tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben. Für sie begrenzt die De-minimis-Verordnung alle De-minimis-Beihilfen innerhalb von drei Jahren auf 300.000 Euro. Unternehmen mit großen Wohnbeständen erhalten bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, je Stellplatz höchstens dieselben Beträge und insgesamt höchstens 30 Millionen Euro je Unternehmen.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird elektronisch bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG als Projektträger gestellt. Privatpersonen, WEG und KMU können bis spätestens 10.11.2026 einreichen, Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen bis zum 15.10.2026.
Wann darf ich mit dem Bau beginnen?
Erst nach Bescheidung über den Antrag — ein verbindlicher Auftrag vor dem Bescheid ist förderschädlich. Kostenvoranschläge, Planungsleistungen und ein WEG-Beschluss gelten noch nicht als Beginn. Nach dem Bescheid bleiben 24 Monate für die Umsetzung.
Welcher der drei Förderaufrufe passt zu mir?
Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Mitglieder beantragen im WEG-Aufruf, KMU und private Eigentümer eines Mehrparteienhauses im Aufruf für KMU und Privateigentümer — beide mit Festbetrag und Prüfung in der Reihenfolge des Eingangs. Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere Eigentümer großer Bestände beantragen im wettbewerblichen Aufruf mit bis zu 70 Prozent Förderquote. Für ein Haus ist nur ein Antrag in einem der drei Aufrufe möglich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Laden im Mehrparteienhaus (BMV) — Förderkonditionen und Antragsunterlagen
    laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
  2. [02]
    Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder
    laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
  3. [03]
    Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern vom 16.03.2026
    laden-im-mehrparteienhaus.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr
  4. [04]
    Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen
    laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
  5. [05]
    Förderaufruf Wohnungseigentümergemeinschaften vom 25.03.2026 (PDF)
    laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
  6. [06]
    Förderaufruf Unternehmen mit großen Wohnbeständen vom 25.03.2026 (PDF)
    laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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