Förderungen in Berlin
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Berlin verfügbar sind — vom Bund und vom Land.
69 Förderungen · Bundesland Berlin
69 Förderungen in Berlin
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit für die energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Niveau — kombinierbar mit Tilgungszuschuss bis 40 %.
bis zu 150.000 €
IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus
Die Investitionsbank Berlin fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Berlin mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW plus zusätzlicher Zinssubvention der IBB. Zielgruppe sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter und Investoren. Je Wohneinheit gibt es zinsgünstige Darlehen bis zu 150.000 Euro und Tilgungszuschüsse.
bis zu 150.000 €
IBB Energetische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen
Die IBB gewährt einen zinsgünstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Berlin als Einzelmaßnahmen. Der Kredit ergänzt eine bereits zugesagte Zuschussförderung der KfW oder des BAFA nach der BEG EM.
bis zu 120.000 €
IBB Wohnraum modernisieren
IBB Wohnraum modernisieren ist ein zinsgünstiges Darlehen der Investitionsbank Berlin für die energetische Sanierung, Barrierereduzierung und allgemeine Modernisierung von Wohnraum in Berlin. Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter, Investoren und selbstnutzende Eigentümer. Der Kredit beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
bis zu 100.000 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- IBB Altersgerecht Wohnen
- SolarPLUS Berlin
- Meistergründungsprämie Berlin
- Meisterbonus Berlin
- Laden im Mehrparteienhaus (BMV) — 2026
- Berliner Landespflegegeld (LPflGG)
- Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin
- Balkonkraftwerk-Förderung
- IBB CO2-Sparende Gebäude
- § 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox
- IBB Förderergänzungsdarlehen
- GründachPLUS
- Elterngeld
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
- KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
- KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
- KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
- KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
- KfW 124 Wohneigentumsprogramm
Was gilt in Berlin konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | IV | mittlere Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 3.700.577 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
| Wohngeld-Haushalte 2024 | 146.906 | bewilligte Haushalte in dieser Region |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024
Mietstufe IV liegt im mittleren bis gehobenen Bereich. Die Verordnung erkennt hier spürbar höhere Mieten an als in den Stufen I bis III, ohne das Niveau der Großstadt-Stufen zu erreichen. Für Antragsteller bedeutet das einen entsprechend höheren Deckel bei der Mietanrechnung — der tatsächliche Zuschuss hängt aber weiterhin vom Einkommen und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Eine höhere Stufe bedeutet also nicht automatisch mehr Geld, sondern zunächst nur, dass mehr Miete überhaupt berücksichtigt werden darf.
Förderungen in den Städten Berlins
Direkter Drilldown in die größten Städte des Bundeslandes.