Förderungen in Berlin
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Berlin verfügbar sind — vom Bund und vom Land.
68 Förderungen · Bundesland Berlin
68 Förderungen in Berlin
KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit für die energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Niveau — kombinierbar mit Tilgungszuschuss bis 40 %.
bis zu 150.000 €
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
IBB Energetische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen
Die IBB gewährt einen zinsgünstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Berlin als Einzelmaßnahmen. Der Kredit ergänzt eine bereits zugesagte Zuschussförderung der KfW oder des BAFA nach der BEG EM.
bis zu 120.000 €
IBB Wohnraum modernisieren
IBB Wohnraum modernisieren ist ein zinsgünstiges Darlehen der Investitionsbank Berlin für die energetische Sanierung, Barrierereduzierung und allgemeine Modernisierung von Wohnraum in Berlin. Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter, Investoren und selbstnutzende Eigentümer. Der Kredit beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
bis zu 100.000 €
SolarPLUS Berlin
SolarPLUS ist das Berliner Förderprogramm der Investitionsbank Berlin für den Ausbau von Photovoltaik. Gefördert werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Stromspeicher in Kombination mit neuen PV-Anlagen, Dachgutachten und Studien, Zählerschränke und Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen sowie Sonderanlagen wie denkmalgerechte PV, Fassaden-PV und Gründach-PV.
bis zu 30.000 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- Meistergründungsprämie Berlin
- Meisterbonus Berlin
- Berliner Landespflegegeld (LPflGG)
- Laden im Mehrparteienhaus (BMV) — 2026
- Balkonkraftwerk-Förderung
- IBB CO2-Sparende Gebäude
- IBB Förderergänzungsdarlehen
- GründachPLUS
- § 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox
- Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin
- KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
- Aufstiegs-BAföG
- Elterngeld
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Zuzahlungsbefreiung GKV
- Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
- Bildungsgutschein
- Gründungszuschuss
- EXIST-Gründungsstipendium
- GO-Bio initial
Was gilt in Berlin konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | IV | mittlere Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 3.700.577 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
| Wohngeld-Haushalte 2024 | 146.906 | bewilligte Haushalte in dieser Region |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024
Mietstufe IV liegt im mittleren bis gehobenen Bereich. Die Verordnung erkennt hier spürbar höhere Mieten an als in den Stufen I bis III, ohne das Niveau der Großstadt-Stufen zu erreichen. Für Antragsteller bedeutet das einen entsprechend höheren Deckel bei der Mietanrechnung — der tatsächliche Zuschuss hängt aber weiterhin vom Einkommen und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Eine höhere Stufe bedeutet also nicht automatisch mehr Geld, sondern zunächst nur, dass mehr Miete überhaupt berücksichtigt werden darf.
Förderungen in den Städten Berlins
Direkter Drilldown in die größten Städte des Bundeslandes.