Förderungen in Berlin, Stadt
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Berlin, Stadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
67 Förderungen · Gemeinde Berlin, Stadt
67 Förderungen in Berlin, Stadt
Bürgergeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II — Regelsatz 563 €/Monat für Alleinstehende plus Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher angemessener Höhe.
bis zu 563 €
IBB Energetische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen
Die IBB gewährt einen zinsgünstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Berlin als Einzelmaßnahmen. Der Kredit ergänzt eine bereits zugesagte Zuschussförderung der KfW oder des BAFA nach der BEG EM.
bis zu 120.000 €
SolarPLUS Berlin
SolarPLUS ist das Berliner Förderprogramm der Investitionsbank Berlin für den Ausbau von Photovoltaik. Gefördert werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Stromspeicher in Kombination mit neuen PV-Anlagen, Dachgutachten und Studien, Zählerschränke und Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen sowie Sonderanlagen wie denkmalgerechte PV, Fassaden-PV und Gründach-PV.
bis zu 30.000 €
Meistergründungsprämie Berlin
Meistergründungsprämie Berlin fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 10.000 € bei Gründung, in zwei Stufen bis zu 25.000 € — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Berlin.
bis zu 25.000 €
Meisterbonus Berlin
Der Berliner Meister- und MeisterinnenBONUS belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 5.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Berlin.
bis zu 6.000 €
Laden im Mehrparteienhaus (BMDV) — 2026
Bundes-Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus" der BMV (Projektträger PwC). Pro Stellplatz: 1.300 € ohne Wallbox, 1.500 € mit Wallbox, bis 2.000 € mit bidirektionalem Laden. Antragsteller: Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU/Privateigentümer von Mietwohneigentum (Frist 10.11.2026, Windhundprinzip), große Wohnungsbaugesellschaften (Frist 15.10.2026, wettbewerbliches Verfahren). Mindestens 6 Stellplätze pro Gebäude, 20 % Vorverkabelungs-Quote, max 22 kW pro Ladepunkt. Antrag VOR Maßnahmenbeginn.
bis zu 2.000 €
Berliner Blindengeld (Landespflegegeld)
Das Berliner Landespflegegeld für Blinde gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 730,55 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.
bis zu 1.189 €
Balkonkraftwerk-Förderung
Steckersolargeräte sind seit 2024 deutlich einfacher: 0 % Mehrwertsteuer, vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister, bis 800 W Wechselrichterleistung. Viele Städte und Bundesländer zahlen zusätzliche Zuschüsse von 200–500 €.
bis zu 500 €
§ 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox
Pflicht-Modul für jede neue private Wallbox seit 1. Januar 2024: pauschaler Netzentgelt-Rabatt von ~110–190 €/Jahr (Modul 1) oder 60 % auf den Arbeitspreis (Modul 2, mit separatem Zähler). Modul 3 = zeitvariable Tarife.
bis zu 240 €
Berliner Gehörlosengeld
Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 182,64 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.
bis zu 183 €
Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin
Der Mietzuschuss in Sozialwohnungen nach § 2 WoG Bln unterstützt Berliner Mieterhaushalte, die in einer Sozialwohnung des Ersten Förderwegs leben und deren Mietbelastung mehr als 30 % des anrechenbaren Einkommens beträgt. Der Zuschuss wird monatlich gezahlt und ist auf die Hälfte der förderfähigen Bruttowarmmiete gedeckelt.
IBB Förderergänzungsdarlehen
Die Investitionsbank Berlin (IBB) bietet mit dem Förderergänzungsdarlehen individuelle Immobilien-Finanzierungsangebote für Kunden, die bereits ein IBB-Förderprogramm nutzen. Das Darlehen schließt Finanzierungslücken, ermöglicht Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen sowie die Neustrukturierung bestehender Förderungen – mit einer Darlehenshöhe von bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs.
GründachPLUS
GründachPLUS ist ein Zuschussprogramm der Investitionsbank Berlin für nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin. Gefördert werden Dachbegrünungen mit 95 bis 180 EUR je Quadratmeter sowie Fassadenbegrünungen mit bis zu 50 % der Kosten, zusätzlich anteilige Planungs- und Beratungskosten.
KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit für die energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Niveau — kombinierbar mit Tilgungszuschuss bis 45 %.
bis zu 150.000 €
KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
Bis zu 70 % Zuschuss für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Hybridanlagen. Förderhöchstgrenze: 30.000 € förderfähige Kosten — also bis zu 21.000 € Zuschuss pro Wohneinheit. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.
bis zu 21.000 €
Aufstiegs-BAföG
AFBG-Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildung — bis 15.000 € Maßnahmebeitrag plus Unterhaltsbeitrag, Zuschuss-Anteil 50 % auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, einkommensunabhängig.
bis zu 15.000 €
Elterngeld
Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
bis zu 1.800 €
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
bis zu 1.200 €
BAföG — Bundesausbildungsförderung
Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende. Zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Darlehen — Rückzahlung erst ab 6.500 € Netto/Jahr, gedeckelt bei 10.010 €.
bis zu 992 €
Pflegegeld
Monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für häusliche Pflege durch Angehörige — je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € pro Monat (Stand seit 1. Januar 2025, gilt unverändert auch 2026).
bis zu 990 €
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung nach SGB XII Kapitel 4 für Menschen ab Renteneintritt oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Regelsatz 563 € plus Wohnkosten — kein Rückgriff auf Kinder mit Einkommen unter 100.000 €.
bis zu 563 €
Kinderzuschlag
Bis zu 297 €/Monat pro Kind für Eltern mit kleinem Einkommen — verhindert dass arbeitende Familien auf Bürgergeld angewiesen sind. Maximal bis zum Erreichen der Höchsteinkommensgrenze.
bis zu 297 €
Kindergeld
Monatliche Geldleistung für Eltern — seit 1. Januar 2026 einheitlich 259 € pro Kind, unabhängig von der Kinderzahl. Anspruch mindestens bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis 25.
bis zu 259 €
Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
Stationäre oder ambulante Reha-Maßnahmen für Berufstätige mit Gesundheitsproblemen — komplette Übernahme der Behandlungs- und Reisekosten plus Übergangsgeld zur Lohnfortzahlung während der Reha (typisch 3 Wochen).
Bildungsgutschein
Komplette Übernahme der Lehrgangs- und Fahrtkosten plus Weiterzahlung von Arbeitslosen- oder Bürgergeld während der Weiterbildung — für Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte.
Zuzahlungsbefreiung GKV
Befreiung von Praxis-, Medikamenten- und Heilmittel-Zuzahlungen sobald 2 % vom Brutto-Familieneinkommen erreicht sind (1 % bei chronisch Kranken). Antrag bei der eigenen Krankenkasse, gilt für das laufende Kalenderjahr.
Gründungszuschuss
Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger: 6 Monate weiterhin Arbeitslosengeld plus pauschal 300 €/Monat für die Sozialversicherung, anschließend optional 9 weitere Monate nur die 300 €.
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
25 % Erwerbszuschuss für Business Angels die in junge innovative Unternehmen investieren — bis 100.000 € Zuschuss pro Investor und Jahr. Indirekte Förderung für junge Unternehmen, die sich Eigenkapital von Privatinvestoren holen.
bis zu 100.000 €
EXIST-Gründerstipendium
Stipendium für Hochschul-Gründer in der Gründungs-Vorbereitungsphase: 1.000–3.000 €/Monat plus Sachausgaben bis 30.000 € + Coaching-Budget 5.000 €, über bis zu 12 Monate. Antrag über die Hochschule.
bis zu 3.000 €
GO-Bio initial
GO-Bio initial begleitet frühe Verwertungsideen aus der lebenswissenschaftlichen Forschung in der Phase der Ideenfindung und ersten Konzeptentwicklung. Die Förderung umfasst eine Sondierungsphase (bis zu 12 Monate, bis zu 100.000 Euro) und optional eine Machbarkeitsphase (bis zu 24 Monate, bis zu 500.000 Euro oder 1 Million Euro).
bis zu 1 Mio. €
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
bis zu 270.000 €
KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
Förderkredit 100.000–150.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie. Höhe abhängig von Einkommen und Kinderzahl.
bis zu 150.000 €
KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
Förderkredit bis 150.000 € pro Wohnung für Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes (Effizienzhaus 55, EH40, EH40 mit QNG). Bis zu 35 Jahre Laufzeit.
bis zu 150.000 €
KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
Förderkredit bis 120.000 € pro Wohneinheit als Ergänzung zu einer KfW-/BAFA-Zuschusszusage für energetische Sanierung. Mit zusätzlichem Zinsvorteil bis 90.000 € Haushaltseinkommen.
bis zu 120.000 €
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
Mit INVEST fördert der Bund Business Angels und private Investoren, die Geschäftsanteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben. Es gibt 15 % Erwerbszuschuss zum Investitionszeitpunkt und einen Exitzuschuss von 25 % des Veräußerungsgewinns als pauschale Steuerkompensation.
bis zu 100.000 €
KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)
KfW 296 foerdert klimafreundliche Neubauten im Niedrigpreissegment mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Das Gebaeude muss mindestens den Effizienzhaus-55-Standard erreichen und darf keine fossilen Heizerzeuger oder Biomasse-Anlagen nutzen. Im Gegensatz zu KfW 297/298 ist kein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat erforderlich — der Fokus liegt auf kosteneffizientem, klimafreundlichem Bauen fuer budgetbewusste Bauherren.
bis zu 100.000 €
KfW 124 Wohneigentumsprogramm
Förderkredit der KfW bis zu 100.000 € für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Eigentumswohnung oder eines Eigenheims. Klassiker seit über 25 Jahren, gut kombinierbar mit anderen KfW-Programmen.
bis zu 100.000 €
Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt
Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildungskosten für Binnenschifffahrtsunternehmen, anerkannte Ausbildungsvereine und Verbundausbildungs-Unternehmen. Gefördert werden bis zu 70 Prozent der Kosten, maximal 76.000 Euro für die 42-monatige Ausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän.
bis zu 76.000 €
KfW 159 — Altersgerecht Umbauen Kredit
Förderkredit bis 50.000 € pro Wohneinheit für Barriereabbau und Einbruchschutz — unabhängig vom Alter. Auch für den Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie.
bis zu 50.000 €
§ 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim — 20 % der Kosten direkt von der Einkommensteuer, gestaffelt über drei Steuerjahre, bis 40.000 € pro Objekt.
bis zu 40.000 €
Mikrokreditfonds Deutschland
Der Mikrokreditfonds Deutschland vergibt Mikrokredite bis 25.000 € an Gründer und kleine Unternehmen. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Anlagegüter und Betriebskapital. Die Antragstellung erfolgt über teilnehmende Mikrofinanzinstitute, der Zinssatz beträgt 8,1 Prozent.
bis zu 25.000 €
EXIST-Women
Zuschuss für Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Beratung und Begleitung gründungsinteressierter Frauen in der Vorgründungsphase. Stipendien zwischen 1.000 € und 3.000 € pro Monat für bis zu drei Monate, plus Sachausgaben-Pauschale und Kinderzuschlag.
bis zu 20.000 €
Behinderten-Pauschbetrag
Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer behinderungsbedingten Aufwendungen einen steuerlichen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Je nach Grad der Behinderung liegt er zwischen 384 und 2.840 Euro jährlich; bei Blindheit, Taubblindheit oder Hilflosigkeit beträgt er 7.400 Euro jährlich.
bis zu 7.400 €
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag stellt das steuerliche Existenzminimum eines Kindes von der Einkommensteuer frei. Für 2026 beträgt er bis zu 6.828 Euro jährlich je Kind (2025: 6.672 Euro). Hinzu kommt der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von bis zu 2.928 Euro.
bis zu 6.828 €
KfW 455-B — Barrierereduzierung Investitionszuschuss
Der KfW-Zuschuss 455-B fördert bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden mit 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € pro Wohneinheit. Wer den Standard 'Altersgerechtes Haus' erreicht, erhält 12,5 % und bis zu 6.250 € Zuschuss. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter jeden Alters — ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
bis zu 6.250 €
E-Auto-Förderung 2026 (BAFA)
Bundesweite Kaufprämie für reine Elektroautos, Plug-in-Hybride, Range-Extender und Brennstoffzellenfahrzeuge. Privat zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 ab Erstzulassung 1. Januar 2026. Höhe gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Kinderzahl: für BEV 3.000–6.000 €, für PHEV 1.500–4.500 €. Antragsportal Förderzentrale Deutschland wird laut BAFA im Laufe des Mai 2026 für die E-Auto-Schiene freigeschaltet — rückwirkende Anträge anschließend für 12 Monate ab Erstzulassung möglich.
bis zu 6.000 €
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Allein stehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld oder ein Freibetrag zusteht, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen. Er beträgt 4.260 Euro im Kalenderjahr und erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro.
bis zu 4.260 €
Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung
Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf mindert das zu versteuernde Einkommen von Eltern um bis zu 2.928 Euro je Kind. Das Finanzamt zieht ihn bei der Einkommensteuer nur ab, wenn die Steuerfreistellung nicht bereits durch das Kindergeld erreicht ist.
bis zu 2.928 €
Altersentlastungsbetrag
Steuerpflichtige, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Altersentlastungsbetrag. Er beträgt für die Geburtsjahrgänge 1940 und früher dauerhaft 40 Prozent der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.900 Euro jährlich, und wird für spätere Jahrgänge schrittweise abgeschmolzen.
bis zu 1.900 €
Pflege-Pauschbetrag für Pflegepersonen
Wer einen Angehörigen unentgeltlich und persönlich pflegt, kann statt des Einzelnachweises der Kosten den Pflege-Pauschbetrag von der Steuer absetzen. Er beträgt 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 beziehungsweise bei Hilflosigkeit (Merkzeichen H).
bis zu 1.800 €
§ 35a EStG — Steuerermäßigung Handwerker und Haushaltsnahe Dienstleistungen
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen — 20 % vom Lohnanteil, gedeckelt auf 1.200 € (Handwerker) plus 4.000 € (haushaltsnah) pro Jahr.
bis zu 1.200 €
§ 35a EStG — Handwerker-Steuerermäßigung für Wallbox-Installation
20 % der Lohnkosten für die Wallbox-Installation (Elektriker) lassen sich über die Steuererklärung absetzen, max. 1.200 €/Jahr. Voraussetzung: Rechnung + Überweisung (kein Bargeld).
bis zu 1.200 €
BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Bis zu 850 € Zuschuss zur professionellen Energieberatung für dein Wohngebäude. Pflicht für den iSFP-Bonus in der BEG-EM-Förderung. Zusätzlich 250 € für WEG bei Erläuterung in Eigentümerversammlung.
bis zu 850 €
KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit finanziert die Lebenshaltungskosten während des Studiums mit monatlichen Auszahlungen zwischen 100 und 650 Euro – ohne Kreditsicherheiten und unabhängig vom Einkommen oder Vermögen. Volljährige Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland können ihn bis zu einem Alter von 44 Jahren beantragen.
bis zu 650 €
THG-Quote für E-Auto-Halter — 2026
Jährliche Auszahlung 270–320 € für jeden Halter eines reinen Elektroautos. Kein Wallbox-Direktzuschuss, sondern Vergütung für die durch das BEV eingesparten CO₂-Emissionen. Über THG-Quoten-Vermarkter beantragt.
bis zu 320 €
Arbeitnehmer-Sparzulage
Der Staat fördert mit der Arbeitnehmer-Sparzulage die Anlage vermögenswirksamer Leistungen. Für Beteiligungen am Produktivkapital gibt es 20 Prozent auf bis zu 400 Euro jährlich, für Anlagen im Wohnungsbau 9 Prozent auf bis zu 470 Euro jährlich. Beide Förderwege lassen sich kombinieren, sodass bis zu 870 Euro jährlich begünstigt sind.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
1.000 Moore – Klimamoorschutz durch Wiedervernässung
Förderung für Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (5-200 Hektar). Ziel ist die dauerhafte CO2-Reduktion und der Schutz von Biodiversität. Investive und konzeptionelle Maßnahmen zur Moorrenaturierung.
Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien Angebote in Schule und Freizeit nutzen. Dazu zählen Schulausflüge und Klassenfahrten, ein Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf (195 Euro pro Jahr), Schülerbeförderung, Lernförderung, das gemeinschaftliche Mittagessen sowie 15 Euro monatlich für Vereine, Musikschule oder Freizeit.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds fördert Maßnahmen zur Erhaltung und zum Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel in Deutschland.
Härtefalldarlehen und Zuschüsse für Auszubildende in finanzieller Notlage
Auszubildende und Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten und keinen vorrangigen Anspruch auf Bürgergeld haben, können beim Jobcenter ergänzende Hilfen beantragen. Dazu zählen zinslose Härtefall- und Übergangsdarlehen, Zuschüsse für Mehrbedarfe sowie eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
Palu: Wiedervernässung und Bewirtschaftung von Moorböden
Förderprogramm zur Wiedervernässung von Moorböden mit Kompensationszahlungen für Wert- und Ertragsverluste sowie Unterstützung bei Investitionen für nachhaltige Nutzungsformen wie Paludikulturen.
Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge – Förderung für den Aufbau einer H2-Infrastruktur
Förderung für den Aufbau von Wasserstofftankstellen (HRS) im Straßenverkehr und die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben. Investitionszuschüsse als Paketförderung bis zu 7 Millionen Euro pro Antrag.
Projektförderung — Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Die DBU Projektförderung unterstützt lösungsorientierte Umweltschutzprojekte in Bereichen wie Umwelttechnik, Forschung, Kommunikation sowie Natur- und Kulturgüterschutz. Besonderer Fokus liegt auf kleinen und mittleren Unternehmen.
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung ihres im Haushalt lebenden Kindes, wenn der überwiegend für die Betreuung verantwortliche Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt. Ziel ist der Erhalt des familiären Lebensraums für das Kind, damit es nicht außerhalb der Familie untergebracht werden muss. Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)
Die Gemeinschaftsaufgabe GAK fördert die Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der ländlichen Räume sowie den Küstenschutz mit Zuschüssen oder Bürgschaften. Antragsberechtigt sind unter anderem natürliche Personen, Unternehmen, Gemeinden und Erzeugergemeinschaften.
Mehr in der Region rund um Berlin, Stadt
Nachbarstädte, Landes-Hub und thematische Ein-/Ausstiege.