BundesBonus
Zuschuss · bis 25.000 € Land Aktuell bis 31.12.2027

Meistergründungsprämie Berlin

Die Meistergründungsprämie Berlin ist ein Landeszuschuss für Handwerksmeister, die sich erstmals selbstständig machen, in zwei Stufen bis zu 25.000 Euro. Stufe 1 bringt einmalig 10.000 Euro, bei einer Gründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf 15.000 Euro. Stufe 2 folgt nach drei Jahren mit einmalig 6.000 Euro für einen Arbeitsplatz oder 7.500 Euro für einen Ausbildungsplatz, bei Besetzung mit einer Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf 10.000 Euro.

Max. Förderung
25.000 €
pro Antrag
Zuständig
Land Berlin (Handwerkskammer Berlin)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Berlin (Handwerkskammer Berlin)
Förderhöhe 10.000 € – 25.000 €
Zielgruppe Privatperson, Existenzgründer

Worum geht es?

Meistergründungsprämie Berlin unterstützt angehende Handwerksmeister beim Sprung in die Selbstständigkeit. Anders als die Meisterprämie, die allein den bestandenen Abschluss belohnt, setzt die Meistergründungsprämie eine tatsächliche Existenzgründung voraus — die Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Betrieb des zulassungspflichtigen Handwerks.

Grundlage ist die Förderrichtlinie des Landes Berlin (aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)). Die Förderung ist einkommensunabhängig und soll Betriebsnachfolgen sichern sowie neue Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk schaffen. Stufe 1 bringt 10.000 € bei der Gründung, für Gründerinnen 15.000 €. In Stufe 2 kommen nach drei Jahren bis zu 6.000 € je geschaffenem Arbeitsplatz bzw. 7.500 € je Ausbildungsplatz hinzu. Die Gründung muss binnen vier Jahren nach der Meisterprüfung erfolgen, der Betrieb mindestens drei Jahre in Berlin bestehen.

Schnell-Check

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Mit dem Vorhaben darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein; als Vorhabensbeginn gilt das in der Gewerbeanmeldung genannte Datum. Der vorzeitige Beginn hat den Förderausschluss zur Folge.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Meisterprüfung im Handwerk bestanden—
Erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung im Handwerk in Berlin—
Antrag vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestelltMit dem Vorhaben darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein; als Vorhabensbeginn gilt das in der Gewerbeanmeldung genannte Datum. Der vorzeitige Beginn hat den Förderausschluss zur Folge.

Was bekommst du konkret?

Einmaliger Gründungszuschuss:

  • Bei erstmaliger Gründung/Übernahme im Handwerk: 10.000 € bei Gründung, in zwei Stufen bis zu 25.000 €

Die Meistergründungsprämie ist ein zweckgebundener, bedingt rückzahlbarer Zuschuss in zwei Stufen, kofinanziert aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Stufe 1 bringt einmalig 10.000 € bei der Gründung, bei einer Existenzgründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf 15.000 €. Stufe 2 wird nach Ablauf von drei Jahren beantragt und beträgt einmalig 6.000 €, wenn ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen und besetzt wurde, oder 7.500 € für einen Ausbildungsplatz; wird der Ausbildungsplatz mit einer Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf besetzt, sind es 10.000 €. Beide Stufen zusammen sind auf 25.000 € begrenzt; ohne Frauenbonus liegt der erreichbare Höchstbetrag bei 17.500 €. Die Gründung muss binnen vier Jahren nach der Meisterprüfung erfolgen, der Betrieb mindestens drei Jahre in Berlin bestehen.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Beratung einholen und Antrag bei der Handwerkskammer Berlin stellen — wichtig: in der Regel VOR der Gewerbeanmeldung bzw. dem Vertragsabschluss.
  2. Nachweise beilegen: Meisterprüfungszeugnis, Gewerbe-/Handwerksrollennachweis, Gründungs- bzw. Übernahmeunterlagen.
  3. Auszahlung nach Bewilligung; mehrstufige Programme zahlen die Aufbaustufe erst nach Schaffung von Arbeits-/Ausbildungsplätzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist Meistergründungsprämie Berlin 2026?
Die Basisförderung beträgt einmalig 10.000 Euro bei der Gründung und 15.000 Euro bei einer Existenzgründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf. Nach drei Jahren kommt einmalig entweder die Arbeitsplatzförderung mit 6.000 Euro oder die Ausbildungsplatzförderung mit 7.500 Euro hinzu, bei Besetzung des Ausbildungsplatzes mit einer Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf 10.000 Euro. Beide Stufen zusammen sind auf 25.000 Euro begrenzt.
Was ist der Unterschied zur Meisterprämie?
Die Meisterprämie belohnt allein die bestandene Meisterprüfung. Die Meistergründungsprämie setzt zusätzlich eine tatsächliche Existenzgründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb voraus und fällt deutlich höher aus.
Muss ich den Antrag vor der Gründung stellen?
Ja. Der Antrag auf die erste Stufe ist vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu stellen; als Vorhabensbeginn gilt das in der Gewerbeanmeldung genannte Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit. Ein vorzeitiger Beginn hat den Förderausschluss zur Folge. Der Antrag auf die zweite Stufe ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der ersten drei Jahre der Selbstständigkeit zu stellen.
Kann ich die Prämie mit anderen Förderungen kombinieren?
Die Richtlinie regelt keine Kombination mit anderen Förderungen; die Prämie ist eine De-minimis-Beihilfe. Beim Frauenbonus für einen Ausbildungsplatz haben andere Programme Vorrang.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    HWK Berlin — Meistergründungsprämie Berlin
    hwk-berlin.dePrimärquelleLand Berlin (Handwerkskammer Berlin)
  2. [02]
    HWK Berlin — Meistergründungsprämie
    hwk-berlin.dePrimärquelleLand Berlin (Handwerkskammer Berlin)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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