BundesBonus
Zuschuss · bis 25.000 € Land

Meistergründungsprämie Berlin

Meistergründungsprämie Berlin ist ein einmaliger Landeszuschuss für junge Handwerksmeister, die sich erstmals selbstständig machen. Gefördert werden die Neugründung, die Übernahme oder die tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb. Die Prämie beträgt 10.000 € bei Gründung, in zwei Stufen bis zu 25.000 € und ist an die bestandene Meisterprüfung sowie einen Bezug zu Berlin geknüpft. Stufe 1 bringt 10.000 € bei der Gründung, für Gründerinnen 15.000 €. In Stufe 2 kommen nach drei Jahren bis zu 6.000 € je geschaffenem Arbeitsplatz bzw. 7.500 € je Ausbildungsplatz hinzu. Die Gründung muss binnen vier Jahren nach der Meisterprüfung erfolgen, der Betrieb mindestens drei Jahre in Berlin bestehen.

Max. Förderung
25.000 €
pro Antrag
Zuständig
Land Berlin (Handwerkskammer Berlin)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Berlin (Handwerkskammer Berlin)
Förderhöhe 10.000 € – 25.000 €
Zielgruppe Privatperson, Existenzgründer

Worum geht es?

Meistergründungsprämie Berlin unterstützt angehende Handwerksmeister beim Sprung in die Selbstständigkeit. Anders als die Meisterprämie, die allein den bestandenen Abschluss belohnt, setzt die Meistergründungsprämie eine tatsächliche Existenzgründung voraus — die Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Betrieb des zulassungspflichtigen Handwerks.

Grundlage ist die Förderrichtlinie des Landes Berlin (aus Mitteln des ESF Plus). Die Förderung ist einkommensunabhängig und soll Betriebsnachfolgen sichern sowie neue Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk schaffen. Stufe 1 bringt 10.000 € bei der Gründung, für Gründerinnen 15.000 €. In Stufe 2 kommen nach drei Jahren bis zu 6.000 € je geschaffenem Arbeitsplatz bzw. 7.500 € je Ausbildungsplatz hinzu. Die Gründung muss binnen vier Jahren nach der Meisterprüfung erfolgen, der Betrieb mindestens drei Jahre in Berlin bestehen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Meisterprüfung im Handwerk bestanden

Erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung im Handwerk in Berlin

Antrag in der Regel vor Gründungsbeginn gestellt

Wie stellst du den Antrag?

  1. Beratung einholen und Antrag bei der Handwerkskammer Berlin stellen — wichtig: in der Regel VOR der Gewerbeanmeldung bzw. dem Vertragsabschluss.
  2. Nachweise beilegen: Meisterprüfungszeugnis, Gewerbe-/Handwerksrollennachweis, Gründungs- bzw. Übernahmeunterlagen.
  3. Auszahlung nach Bewilligung; mehrstufige Programme zahlen die Aufbaustufe erst nach Schaffung von Arbeits-/Ausbildungsplätzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist Meistergründungsprämie Berlin 2026?
Meistergründungsprämie Berlin beträgt 10.000 € bei Gründung, in zwei Stufen bis zu 25.000 €. Die Prämie wird einmalig für die erste Existenzgründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs gezahlt und ist einkommensunabhängig.
Was ist der Unterschied zur Meisterprämie?
Die Meisterprämie belohnt allein die bestandene Meisterprüfung. Die Meistergründungsprämie setzt zusätzlich eine tatsächliche Existenzgründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb voraus und fällt deutlich höher aus.
Muss ich den Antrag vor der Gründung stellen?
In der Regel ja. Bei der Handwerkskammer Berlin ist der Antrag meist vor der Gewerbeanmeldung bzw. dem Übernahmevertrag zu stellen — eine nachträgliche Förderung ist oft ausgeschlossen. Die konkrete Frist sollte vorab geklärt werden.
Kann ich die Prämie mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja. Die Meistergründungsprämie ist mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes und mit Gründungsdarlehen (etwa der KfW oder der Landesförderbanken) kombinierbar, soweit keine Doppelförderung derselben Ausgabe entsteht.

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