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Zuschuss · bis 70 % Land

Meistergründungsprämie NRW

Mit der Meistergründungsprämie NRW erhalten Handwerksmeister einen einmaligen Zuschuss bis zu 11.500 Euro für die Gründung einer selbstständigen Existenz im Handwerk in Nordrhein-Westfalen — plus Boni für Betriebsübernahmen und Frauen in frauenatypischen Handwerksberufen.

Max. Förderung
11.500 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
Förderhöhe bis zu 11.500 €
Förderquote 70 %
Zielgruppe Existenzgründer, Unternehmen

Worum geht es?

Die Meistergründungsprämie NRW unterstützt Handwerksmeister, Personen nach § 7 Abs. 2 Handwerksordnung (Ingenieure, Absolventen technischer Hochschulen und Fachschulen) sowie Personen mit Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Berufsqualifikationen. Förderfähig sind Betriebsneugründungen, Übernahmen und tätige Beteiligungen. Voraussetzung ist die Schaffung mindestens eines unbefristeten Vollzeitarbeitsplatzes (oder zwei Teilzeitarbeitsplätze) oder eines neuen Ausbildungsplatzes für mindestens 12 Monate. Geltungsdauer der Förderrichtlinie: 31.12.2028.

Schnell-Check

Passt Meistergründungsprämie NRW zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Handwerksmeister oder Person nach § 7 Abs. 2 Handwerksordnung (Ingenieure, Absolventen technischer Hochschulen/Fachschulen) oder Gleichwertigkeitsfeststellung

Mindestens ein neuer unbefristeter Vollzeitarbeitsplatz (oder 2 Teilzeit) oder Ausbildungsplatz für mind. 12 Monate (Neugründung/tätige Beteiligung) — Erhalt vorhandener Arbeitsplätze für 12 Monate (Übernahme)

Mindestens 12.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel (ohne Gebäude, Personalausgaben, eigenen Lohn)

Maximal 100.000 Euro Investitions- und Betriebsmittelumfang bei Neugründung (250.000 Euro bei Übernahme oder tätiger Beteiligung)

Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer mit positivem Votum absolviert

Betriebsstätte bleibt für 36 Monate nach Auszahlung in Nordrhein-Westfalen

Antrag wird VOR Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    70 %
    11.500 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Meistergründungsprämie NRW
16.429 €

Förderfähig sind max. 16.429 €

Rechnerische Schätzung
11.500 €

pro Antrag

Förderquote70%
  • Gesamtkosten16.429 €
  • Förderfähige Basis16.429 €
  • Zuschuss– 11.500 €
  • Dein Eigenanteil4.929 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag über die Handwerkskammer einreichen

    Antrag auf vorgesehenen Formularen über die zuständige Handwerkskammer an die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) stellen.

  2. 02

    Antrag vor Aufnahme der Selbstständigkeit einreichen

    Der Antrag muss vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Ein vorzeitiger Tätigkeitsbeginn schließt die Förderung aus.

  3. 03

    Bewilligungsbescheid abwarten

    Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids der LGH die selbstständige Tätigkeit aufnehmen und die Prämie in Empfang nehmen.

Häufige Fragen

Welche Boni gibt es zusätzlich zu den 11.500 Euro?
Bei einer Betriebsübernahme erhalten Sie zusätzlich 2.000 Euro. Bei Existenzgründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf zusätzlich 2.500 Euro.
Kann ich die Meistergründungsprämie mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Eine Kombination ist grundsätzlich möglich. Ihren Eigenanteil von 30 Prozent können Sie jedoch nicht durch weitere Fördermittel des Landes, des Bundes oder der EU ersetzen oder reduzieren.
Was sind förderfähige Investitionen?
Mindestens 12.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel müssen aufgewendet werden. NICHT förderfähig: Investitionen in Gebäude, Personalausgaben und der eigene Lohn. Maximaler Investitionsumfang: 100.000 Euro bei Neugründungen, 250.000 Euro bei Betriebsübernahmen oder tätigen Beteiligungen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Meistergründungsprämie NRW — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
  2. [02]
    Runderlass Meistergründungsprämie (21.01.2021)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)