Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE) |
| Förderhöhe | bis zu 11.500 € |
| Förderquote | 70 % |
| Zielgruppe | Existenzgründer, Unternehmen |
Worum geht es?
Die Meistergründungsprämie NRW unterstützt Handwerksmeister, Personen nach § 7 Abs. 2 Handwerksordnung (Ingenieure, Absolventen technischer Hochschulen und Fachschulen) sowie Personen mit Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Berufsqualifikationen. Förderfähig sind Betriebsneugründungen, Übernahmen und tätige Beteiligungen. Voraussetzung ist die Schaffung mindestens eines unbefristeten Vollzeitarbeitsplatzes (oder zwei Teilzeitarbeitsplätze) oder eines neuen Ausbildungsplatzes für mindestens 12 Monate. Geltungsdauer der Förderrichtlinie: 31.12.2028.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Handwerksmeister oder Person nach § 7 Abs. 2 Handwerksordnung (Ingenieure, Absolventen technischer Hochschulen/Fachschulen) oder Gleichwertigkeitsfeststellung
Mindestens ein neuer unbefristeter Vollzeitarbeitsplatz (oder 2 Teilzeit) oder Ausbildungsplatz für mind. 12 Monate (Neugründung/tätige Beteiligung) — Erhalt vorhandener Arbeitsplätze für 12 Monate (Übernahme)
Mindestens 12.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel (ohne Gebäude, Personalausgaben, eigenen Lohn)
Maximal 100.000 Euro Investitions- und Betriebsmittelumfang bei Neugründung (250.000 Euro bei Übernahme oder tätiger Beteiligung)
Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer mit positivem Votum absolviert
Betriebsstätte bleibt für 36 Monate nach Auszahlung in Nordrhein-Westfalen
Antrag wird VOR Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 9.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag70 %11.500 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 16.429 €
pro Antrag
- Gesamtkosten16.429 €
- Förderfähige Basis16.429 €
- Zuschuss– 11.500 €
- Dein Eigenanteil4.929 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag über die Handwerkskammer einreichen
Antrag auf vorgesehenen Formularen über die zuständige Handwerkskammer an die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) stellen.
- 02
Antrag vor Aufnahme der Selbstständigkeit einreichen
Der Antrag muss vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Ein vorzeitiger Tätigkeitsbeginn schließt die Förderung aus.
- 03
Bewilligungsbescheid abwarten
Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids der LGH die selbstständige Tätigkeit aufnehmen und die Prämie in Empfang nehmen.
Häufige Fragen
Welche Boni gibt es zusätzlich zu den 11.500 Euro?
Kann ich die Meistergründungsprämie mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Was sind förderfähige Investitionen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Meistergründungsprämie NRW — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
- [02]Runderlass Meistergründungsprämie (21.01.2021)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)