Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE) |
| Förderhöhe | bis zu 16.000 € |
| Förderquote | bis 70 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die Meistergründungsprämie NRW unterstützt Handwerksmeister, Personen nach § 7 Abs. 2 Handwerksordnung (Ingenieure, Absolventen technischer Hochschulen und Fachschulen) sowie Personen mit Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Berufsqualifikationen. Förderfähig sind Betriebsneugründungen, Übernahmen und tätige Beteiligungen. Voraussetzung ist die Schaffung mindestens eines unbefristeten Vollzeitarbeitsplatzes (oder zwei Teilzeitarbeitsplätze) oder eines neuen Ausbildungsplatzes für mindestens 12 Monate. Geltungsdauer der Förderrichtlinie: 31.12.2028.
Passt Meistergründungsprämie NRW zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Handwerksmeister (§ 7 Abs. 1 HwO), Person nach § 7 Abs. 2 HwO oder Person mit voller Gleichwertigkeitsfeststellung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation (§ 50 c Abs. 1 HwO) |
| Neugründung/Beteiligung: unbefristeter sozialversicherungspflichtiger Vollzeitplatz (oder 2 Teilzeit je mind. 50 %) oder Ausbildungsplatz 12 Monate besetzt; Übernahme: Arbeitsplätze 12 Monate erhalten |
| Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel mindestens 12.000 Euro (ohne bauliche Infrastruktur, Personalausgaben, Unternehmerlohn und Barausgaben) |
| Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer mit positivem Votum absolviert |
| Antrag wird VOR Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 70 % | 16.000 € |
Was bekommst du konkret?
Einmaliger Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Förderhöhe in der Regel maximal 11.500 Euro. Bonus für Betriebsübernahme: 2.000 Euro. Bonus bei Existenzgründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf: 2.500 Euro. Mindestaufwand für Investitionen und Betriebsmittel: 12.000 Euro. Maximaler Investitions- und Betriebsmittelumfang: 100.000 Euro bei Neugründung, 250.000 Euro bei Betriebsübernahme oder tätiger Beteiligung.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 22.857 €
pro Antrag
- Gesamtkosten22.857 €
- Förderfähige Basis22.857 €
- Zuschuss– 16.000 €
- Dein Eigenanteil6.857 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag über die Handwerkskammer einreichen
Antrag auf vorgesehenen Formularen über die zuständige Handwerkskammer an die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) stellen.
- 02
Antrag vor Aufnahme der Selbstständigkeit einreichen
Der Antrag muss vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Ein vorzeitiger Tätigkeitsbeginn schließt die Förderung aus.
- 03
Bewilligungsbescheid abwarten
Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids der LGH die selbstständige Tätigkeit aufnehmen und die Prämie in Empfang nehmen.
Häufige Fragen
Welche Boni gibt es zusätzlich zu den 11.500 Euro?
Kann ich die Meistergründungsprämie mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Was sind förderfähige Investitionen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Meistergründungsprämie NRW — Offizielle Programmseitelgh.nrwPrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
- [02]Runderlass Meistergründungsprämie (21.01.2021)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
- [03]Meistergründungsprämie NRW — NRW.BANK-Detailseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.