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Zuschuss · bis 12.000 € Land

Meistergründungsprämie Brandenburg

Die Meistergründungsprämie Brandenburg fördert Handwerksmeister, die in Brandenburg erstmals ein Unternehmen gründen, einen Betrieb übernehmen oder sich tätig beteiligen — mit einer Basisprämie von bis zu 12.000 Euro sowie einer optionalen Zusatzförderung von bis zu 7.000 Euro für neu geschaffene Arbeits- und Ausbildungsplätze.

Max. Förderung
12.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderhöhe bis zu 12.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Meistergründungsprämie Brandenburg unterstützt Handwerksmeister bei der erstmaligen Gründung, Übernahme oder tätigen Beteiligung an einem Handwerksunternehmen im Haupterwerb. Voraussetzung ist eine bestandene Meisterprüfung oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation. Ziel ist es, einen Anreiz für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu schaffen, den Bestand brandenburgischer Handwerksunternehmen zu sichern und zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen.

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Der Antragsteller muss einen anerkannten Meistertitel eines Handwerks nach Anlage A, B1 oder B2 der Handwerksordnung (HwO) besitzen oder eine vollständige Gleichwertigkeitsfeststellung nachweisen. Gleichwertige ausländische Berufsabschlüsse werden berücksichtigt, wenn die Gleichwertigkeit vollständig festgestellt wurde.

Gefördert wird die erstmalige Existenzgründung im Handwerk, die Übernahme eines bestehenden Handwerksbetriebs oder eine tätige Beteiligung an einem Handwerksunternehmen mit mindestens 30 % Kapitalanteil verbunden mit der Bestellung zum Geschäftsführer. Der Betrieb muss im Land Brandenburg ansässig sein.

Antragsberechtigte müssen Staatsangehörige der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sein. Alternativ ist ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich, der die selbstständige Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt.

Die Basisprämie beträgt einmalig bis zu 12.000 Euro und wird für die Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung gewährt. Voraussetzung ist der Nachweis einer finanziell tragfähigen Existenz, ein Meistertitel und eine Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer. Eine SCHUFA-Auskunft ist beizulegen; ein Basis-Score unter 75 % kann zur Ablehnung führen.

Zusätzlich zur Basisprämie können Maßnahmen zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze mit bis zu 7.000 Euro gefördert werden. Als Nachweise sind abgeschlossene Arbeits- oder Ausbildungsverträge sowie Belege über abgeführte Sozialversicherungsbeiträge einzureichen. Die Gesamtförderung beläuft sich damit auf bis zu 19.000 Euro.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Meisterqualifikation im Handwerk

Der Antragsteller muss einen anerkannten Meistertitel eines Handwerks nach Anlage A, B1 oder B2 der Handwerksordnung (HwO) besitzen oder eine vollständige Gleichwertigkeitsfeststellung nachweisen. Gleichwertige ausländische Berufsabschlüsse werden berücksichtigt, wenn die Gleichwertigkeit vollständig festgestellt wurde.

Erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung in Brandenburg

Gefördert wird die erstmalige Existenzgründung im Handwerk, die Übernahme eines bestehenden Handwerksbetriebs oder eine tätige Beteiligung an einem Handwerksunternehmen mit mindestens 30 % Kapitalanteil verbunden mit der Bestellung zum Geschäftsführer. Der Betrieb muss im Land Brandenburg ansässig sein.

EU/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel

Antragsberechtigte müssen Staatsangehörige der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sein. Alternativ ist ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich, der die selbstständige Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Beratung durch die Handwerkskammer

    Vor der Antragstellung sollte der Antragsteller eine kostenlose Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer in Brandenburg (z. B. HWK Cottbus oder HWK Potsdam) in Anspruch nehmen. Die Kammer prüft die Förderfähigkeit, erläutert die Antragsvoraussetzungen und erstellt die erforderliche fachliche Stellungnahme für den Förderantrag.

  2. 02

    Unterlagen zusammenstellen

    Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: ausgefülltes ILB-Antragsformular, Nachweis der Meisterprüfung oder Gleichwertigkeitsbescheid, fachliche Stellungnahme der Handwerkskammer, kostenfreie SCHUFA-Auskunft (Basis-Score mind. 75 %), Eigenerklärung über erstmalige Gründung bzw. Übernahme, ggf. Aufenthaltstitel sowie bei bestehender Selbstständigkeit eine De-minimis-Erklärung.

  3. 03

    Antrag bei der ILB einreichen

    Der vollständige Antrag wird schriftlich an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Babelsberger Straße 21, 14472 Potsdam, eingereicht. Bei Fragen steht das Infotelefon Existenzgründung der ILB unter 0331 660-2211 zur Verfügung. Der Antrag sollte vor oder zeitnah zur Betriebseröffnung gestellt werden.

  4. 04

    Prüfung und Förderbescheid

    Die ILB prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Nach positiver Bewilligung ergeht ein Förderbescheid. Erst nach Erhalt des Bescheids sollten Maßnahmen gestartet werden, die im Rahmen der Stufe-2-Förderung (Arbeits-/Ausbildungsplätze) geltend gemacht werden sollen.

  5. 05

    Nachweise für Stufe 2 einreichen (optional)

    Wer zusätzlich die Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung (Stufe 2, bis zu 7.000 Euro) beantragen möchte, reicht abgeschlossene Arbeits- oder Ausbildungsverträge sowie Nachweise über abgeführte Sozialversicherungsbeiträge nach. Diese Unterlagen belegen die tatsächliche Schaffung der neuen Stellen.

  6. 06

    Auszahlung des Zuschusses

    Nach abschließender Prüfung aller Nachweise zahlt die ILB den bewilligten Zuschuss aus — bis zu 12.000 Euro (Basisförderung) und bei Nachweis neu geschaffener Stellen bis zu weitere 7.000 Euro (Stufe 2). Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und steuerpflichtig.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für die Meistergründungsprämie Brandenburg?
Antragsberechtigt sind Personen mit einem anerkannten Meistertitel oder einer vollständigen Gleichwertigkeitsfeststellung, die erstmals ein Handwerksunternehmen in Brandenburg gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen oder sich mit mindestens 30 % Kapitalanteil tätig beteiligen und dabei als Geschäftsführer bestellt werden. Zusätzlich muss die Person EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger sein oder einen Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit vorweisen. Die Gründung muss ein Handwerk nach Anlage A, B1 oder B2 der Handwerksordnung betreffen.
Wie hoch ist die Basisförderung und was sind die Voraussetzungen?
Die Basisförderung (Stufe 1) beträgt einmalig bis zu 12.000 Euro. Voraussetzungen sind: Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation, erstmalige Gründung oder Übernahme im Handwerk in Brandenburg, Nachweis einer finanziell tragfähigen Existenz sowie eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer. Außerdem ist eine kostenfreie SCHUFA-Auskunft einzureichen; liegt der Basis-Score unter 75 %, kann der Zuschuss versagt werden. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt.
Was bedeutet die optionale Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung?
Neben der Basisprämie können Unternehmer, die neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze in ihrem Betrieb schaffen, eine zusätzliche Förderung von bis zu 7.000 Euro (Stufe 2) erhalten. Als Nachweis sind abgeschlossene Arbeits- oder Ausbildungsverträge sowie Belege über abgeführte Sozialversicherungsbeiträge beizufügen. Die Gesamtförderung aus Basis- und Zusatzförderung beträgt damit bis zu 19.000 Euro.
Wie und wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag ist schriftlich an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Babelsberger Straße 21, 14472 Potsdam, zu richten. Die örtliche Handwerkskammer — etwa die HWK Cottbus oder HWK Potsdam — unterstützt Antragsteller kostenlos bei der Vorbereitung und Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Das Infotelefon Existenzgründung der ILB ist unter 0331 660-2211 erreichbar.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist grundsätzlich vor oder spätestens zeitnah zur Gründung bzw. Übernahme bei der ILB einzureichen. Eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer ist Pflichtbestandteil der Antragsunterlagen, weshalb die Beratung durch die Handwerkskammer empfohlen wird, bevor der Betrieb formal angemeldet wird. Die aktuelle Richtlinie ist bis Ende 2026 verlängert; Anträge können laufend gestellt werden, solange Programmmittel verfügbar sind.
Gilt die De-minimis-Regelung und was bedeutet das?
Die Meistergründungsprämie Brandenburg unterliegt den EU-De-minimis-Beihilferegeln. Das bedeutet, dass einem Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren maximal 300.000 Euro an staatlichen De-minimis-Beihilfen gewährt werden dürfen. Bei bereits bestehender Selbstständigkeit ist daher eine De-minimis-Erklärung beizufügen, die alle in diesem Zeitraum erhaltenen öffentlichen Förderungen ausweist. Für Erstgründer ohne laufende Selbstständigkeit entfällt diese Erklärung in der Regel.
Ist die Meistergründungsprämie mit dem KfW StartGeld kombinierbar?
Ja, Zuschüsse des Landes Brandenburg wie die Meistergründungsprämie sind grundsätzlich mit Bundeskreditprogrammen wie dem KfW StartGeld (KfW 067) kombinierbar, da es sich um unterschiedliche Förderinstrumente handelt — einmal ein einmaliger Zuschuss, einmal ein zinsgünstiger Kredit. Zu beachten ist die De-minimis-Kumulierungsgrenze: Werden mehrere Förderprogramme genutzt, darf die Summe aller De-minimis-Beihilfen in drei Steuerjahren 300.000 Euro nicht übersteigen. Vor Antragstellung empfiehlt sich eine Beratung durch die Handwerkskammer oder die ILB.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Meistergründungsprämie Brandenburg — Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  2. [02]
  3. [03]
    Richtlinie Meistergründungsprämie Brandenburg (PDF)
    ilb.deRechtsgrundlageInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  4. [04]
    Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS) — Richtlinie Meistergründungsprämie, Amtsblatt Brandenburg Nr. 14 vom 17. April 2019, geändert zum 1. Juli 2024
    bravors.brandenburg.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)