Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
| Förderhöhe | bis zu 12.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die Meistergründungsprämie Brandenburg unterstützt Handwerksmeister bei der erstmaligen Gründung, Übernahme oder tätigen Beteiligung an einem Handwerksunternehmen im Haupterwerb. Voraussetzung ist eine bestandene Meisterprüfung oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation. Ziel ist es, einen Anreiz für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu schaffen, den Bestand brandenburgischer Handwerksunternehmen zu sichern und zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Meisterqualifikation im Handwerk
Der Antragsteller muss einen anerkannten Meistertitel eines Handwerks nach Anlage A, B1 oder B2 der Handwerksordnung (HwO) besitzen oder eine vollständige Gleichwertigkeitsfeststellung nachweisen. Gleichwertige ausländische Berufsabschlüsse werden berücksichtigt, wenn die Gleichwertigkeit vollständig festgestellt wurde.
Erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung in Brandenburg
Gefördert wird die erstmalige Existenzgründung im Handwerk, die Übernahme eines bestehenden Handwerksbetriebs oder eine tätige Beteiligung an einem Handwerksunternehmen mit mindestens 30 % Kapitalanteil verbunden mit der Bestellung zum Geschäftsführer. Der Betrieb muss im Land Brandenburg ansässig sein.
EU/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel
Antragsberechtigte müssen Staatsangehörige der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sein. Alternativ ist ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich, der die selbstständige Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Beratung durch die Handwerkskammer
Vor der Antragstellung sollte der Antragsteller eine kostenlose Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer in Brandenburg (z. B. HWK Cottbus oder HWK Potsdam) in Anspruch nehmen. Die Kammer prüft die Förderfähigkeit, erläutert die Antragsvoraussetzungen und erstellt die erforderliche fachliche Stellungnahme für den Förderantrag.
- 02
Unterlagen zusammenstellen
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: ausgefülltes ILB-Antragsformular, Nachweis der Meisterprüfung oder Gleichwertigkeitsbescheid, fachliche Stellungnahme der Handwerkskammer, kostenfreie SCHUFA-Auskunft (Basis-Score mind. 75 %), Eigenerklärung über erstmalige Gründung bzw. Übernahme, ggf. Aufenthaltstitel sowie bei bestehender Selbstständigkeit eine De-minimis-Erklärung.
- 03
Antrag bei der ILB einreichen
Der vollständige Antrag wird schriftlich an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Babelsberger Straße 21, 14472 Potsdam, eingereicht. Bei Fragen steht das Infotelefon Existenzgründung der ILB unter 0331 660-2211 zur Verfügung. Der Antrag sollte vor oder zeitnah zur Betriebseröffnung gestellt werden.
- 04
Prüfung und Förderbescheid
Die ILB prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Nach positiver Bewilligung ergeht ein Förderbescheid. Erst nach Erhalt des Bescheids sollten Maßnahmen gestartet werden, die im Rahmen der Stufe-2-Förderung (Arbeits-/Ausbildungsplätze) geltend gemacht werden sollen.
- 05
Nachweise für Stufe 2 einreichen (optional)
Wer zusätzlich die Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung (Stufe 2, bis zu 7.000 Euro) beantragen möchte, reicht abgeschlossene Arbeits- oder Ausbildungsverträge sowie Nachweise über abgeführte Sozialversicherungsbeiträge nach. Diese Unterlagen belegen die tatsächliche Schaffung der neuen Stellen.
- 06
Auszahlung des Zuschusses
Nach abschließender Prüfung aller Nachweise zahlt die ILB den bewilligten Zuschuss aus — bis zu 12.000 Euro (Basisförderung) und bei Nachweis neu geschaffener Stellen bis zu weitere 7.000 Euro (Stufe 2). Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und steuerpflichtig.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für die Meistergründungsprämie Brandenburg?
Wie hoch ist die Basisförderung und was sind die Voraussetzungen?
Was bedeutet die optionale Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung?
Wie und wo wird der Antrag gestellt?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Gilt die De-minimis-Regelung und was bedeutet das?
Ist die Meistergründungsprämie mit dem KfW StartGeld kombinierbar?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Meistergründungsprämie Brandenburg — Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- [02]Meistergründungsprämie für Existenzgründer im Handwerk — Handwerkskammer Cottbushwk-cottbus.deRegionalHandwerkskammer (HWK) Cottbus
- [03]Richtlinie Meistergründungsprämie Brandenburg (PDF)ilb.deRechtsgrundlageInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- [04]Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS) — Richtlinie Meistergründungsprämie, Amtsblatt Brandenburg Nr. 14 vom 17. April 2019, geändert zum 1. Juli 2024bravors.brandenburg.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)